Nachhaltige Mobilität: Steuern auf emissionsstarke Fahrzeuge, Prämien für umweltfreundliche Alternativen
Der luxemburgische Staat bemüht sich um die Verringerung der ökologischen Auswirkungen des Verkehrs und gewährt denjenigen, die sich um eine umweltfreundlichere Mobilität bemühen, finanzielle Vorteile. So gibt es seit dem 11. Mai 2020 beim Kauf eines Null-Emissions-Fahrzeugs, d. h. mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb, eine Kaufzulage von 8000 € gewährt.
Diese finanzielle Hilfe in Höhe von 8.000 Euro im Rahmen des Programms „Neistart Lëtzebuerg“ wird weiterhin für 100% elektrisch angetriebene Autos unter der Bedingung gewährt, dass der Energieverbrauch des Fahrzeugs nicht über 180 Wh/km (entspricht 18 kWh/100 km) liegt. Dieser Schwellenwert wird dann auf 200 Wh/km (entspricht 20 kWh/100 km) erhöht, wenn die Höchst-Nettoleistung des zu 100% elektrisch betriebenen Autos höchstens 150 Kilowatt beträgt.
Für Autos, deren Stromverbrauch über dem Höchstwert von 180 Wh/km liegt, wird die Prämie in Höhe von 3.000 Euro ebenfalls verlängert.
Dasselbe gilt für die Prämie in Höhe von 8.000 Euro für Autos mit sieben Sitzplätzen oder mehr, unter der Bedingung, dass der Antragsteller in einem Haushalt von mindestens fünf Personen lebt, um den Bedürfnissen von Großfamilien Rechnung zu tragen.
Diese Bestimmungen gelten für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. April 2022 und dem 31. März 2024 bestellt werden und deren Erstzulassung vor Ende 2024 erfolgt, um den Lieferfristen Rechnung zu tragen. Um einen „Export“ der staatlichen Beihilfen zu vermeiden, wird die Mindesthaltedauer aller zulassungspflichtigen Fahrzeuge von sieben auf 12 Monate erhöht. Diese Bestimmung gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 1. April 2022 bestellt wurden.
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Zudem hat die luxemburgische Regierung ein Förderprogramm für die Einrichtung privater Ladestationen aufgelegt, die mit grünem Strom betrieben werden.
Diese Maßnahme, die als vorteilhafter und attraktiver gilt, ersetzt für die Einwohner das 2017 eingeführte Steuervergünstigungsmodell. Die Kaufzulagen können daher nicht mit den Steuervergünstigungen kombiniert werden.
Es ist zu beachten, dass in Luxemburg seit 2020 eine neue Berechnungsmethode zur Bewertung der Umweltbelastung durch Kraftfahrzeuge angewendet wird.
Für Elektro- und Hybridfahrzeuge ändern sich die Regeln nicht: Die Emissionen dürfen bei höchstens 50 g CO2/km liegen, damit die Kaufzulage in Anspruch genommen werden kann. Die Berechnung erfolgt jedoch gemäß einer neuen Norm, den „Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedures“ (WLTP), mit der die CO2-Emissionen realitätsnäher geschätzt werden können als mit der alten Berechnungsmethode. Die neue Berechnungsmethode gilt für Fahrzeuge mit Zulassungsdatum ab Januar 2021.
Diese neue Norm betrifft auch die Berechnung der jährlichen Kfz-Steuer, die ebenfalls auf den Emissionen Ihres Fahrzeugs basiert: Je stärker Ihr Fahrzeug als umweltschädlich eingestuft wird, desto mehr Steuern müssen Sie jedes Jahr zahlen. Hier gilt die neue Berechnungsmethode nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. März 2021 zugelassen werden.
Auch seitens der Versicherung können Sie dank nachhaltiger Mobilität Ermäßigungen auf Ihre Versicherungsprämie.