Muss beim Kauf oder der Einfuhr eines Fahrzeugs eine technische Kontrolle durchgeführt werden?
Beim Kauf eines über vier Jahre alten Gebrauchtwagens werden Sie für die Zulassung nach einer gültigen technischen Prüfbescheinigung gefragt. Vergessen Sie nicht, diese vom Verkäufer zu verlangen, da die Verwaltung Sie sonst zu einer erneuten technischen Überprüfung auffordert.
Erfolgt der Kauf bei einem Händler in Luxemburg, werden die verwaltungstechnischen Verfahren wie die technische Kontrolle und die Anbringung der Kennzeichen in der Regel vom Verkäufer erledigt, der Ihnen ein fahrbereites Fahrzeug übergibt.
Bei Einfuhr oder Kauf im Ausland ist grundsätzlich die technische Prüfbescheinigung eines zuvor in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz zugelassenen Fahrzeugs für die Zulassung in Luxemburg gültig.
Es gilt jedoch zu beachten, dass die ausländische technische Prüfbescheinigung der laut luxemburgischen Gesetz vorgeschriebenen Gültigkeitsfrist unterliegt. Nehmen wir Frankreich als Beispiel, wo das Gesetz einen Zeitraum von zwei Jahren zwischen jeder technischen Prüfung einräumt. Wenn Sie ein mehr als sechs Jahre altes Fahrzeug importieren möchten, dessen letzte technische Kontrolle ein Jahr und mehrere Monate zurückliegt (womit die Bescheinigung nach französischem Gesetz weiterhin gültig ist), so wird die luxemburgische Verwaltung verlangen, dass Sie das Fahrzeug erneut prüfen lassen (in Luxemburg beträgt die Gültigkeitsfrist 1 Jahr).