Technische Überprüfung in Luxemburg – wie funktioniert sie?
Sie wohnen in Luxemburg und besitzen ein Auto, dass schon einige Jahre alt ist? Sie möchten einen Gebrauchtwagen kaufen? Sie sollten beachten, dass für das Fahrzeug eine gültige Prüfbescheinigung zwingend erforderlich ist. Woraus besteht diese Kontrolle? Wie oft muss sie erneuert werden? Details zu den rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der technischen Fahrzeugprüfung.
Wann muss eine technische Prüfung durchgeführt werden?
In Luxemburg sind Kraftfahrzeuge in den ersten vier Jahren nach der Erstzulassung von der technischen Prüfung befreit. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie Ihr Fahrzeug:
- alle vier Jahre nach dem Datum der Erstzulassung,
- zwei Jahre danach, also sechs Jahre nach dem Datum der Erstzulassung,
- und dann jedes Jahr zur technischen Kontrolle bringen.
Zur Erneuerung dieser Prüfung erhalten Sie acht Wochen vor Ablauf der Bescheinigung einen Brief nach Hause geschickt. In diesem Brief werden Sie aufgefordert, einen Termin bei einer der technischen Prüfstellen in Luxemburg zu vereinbaren.
Muss beim Kauf oder der Einfuhr eines Fahrzeugs eine technische Kontrolle durchgeführt werden?
Beim Kauf eines über vier Jahre alten Gebrauchtwagens werden Sie für die Zulassung nach einer gültigen technischen Prüfbescheinigung gefragt. Vergessen Sie nicht, diese vom Verkäufer zu verlangen, da die Verwaltung Sie sonst zu einer erneuten technischen Überprüfung auffordert.
Erfolgt der Kauf bei einem Händler in Luxemburg, werden die verwaltungstechnischen Verfahren wie die technische Kontrolle und die Anbringung der Kennzeichen in der Regel vom Verkäufer erledigt, der Ihnen ein fahrbereites Fahrzeug übergibt.
Bei Einfuhr oder Kauf im Ausland ist grundsätzlich die technische Prüfbescheinigung eines zuvor in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz zugelassenen Fahrzeugs für die Zulassung in Luxemburg gültig.
Es gilt jedoch zu beachten, dass die ausländische technische Prüfbescheinigung der laut luxemburgischen Gesetz vorgeschriebenen Gültigkeitsfrist unterliegt. Nehmen wir Frankreich als Beispiel, wo das Gesetz einen Zeitraum von zwei Jahren zwischen jeder technischen Prüfung einräumt. Wenn Sie ein mehr als sechs Jahre altes Fahrzeug importieren möchten, dessen letzte technische Kontrolle ein Jahr und mehrere Monate zurückliegt (womit die Bescheinigung nach französischem Gesetz weiterhin gültig ist), so wird die luxemburgische Verwaltung verlangen, dass Sie das Fahrzeug erneut prüfen lassen (in Luxemburg beträgt die Gültigkeitsfrist 1 Jahr).
Wo kann man die technische Prüfung seines Fahrzeugs durchführen lassen?
Sie haben mehrere Optionen.
- Die nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT) verfügt über drei Prüfstellen. Die erste befindet sich in Sandweiler, ungefähr zehn Autominuten von der Innenstadt Luxemburgs entfernt. Die beiden anderen befinden sich in Wilwerwitz im Norden des Landes und in Esch-sur-Alzette im Süden.
- Auch die DEKRA, die Deutsche Kraftfahrzeug-Überwachungs-Gesellschaft, ist eine anerkannte Prüfstelle. Sie befindet sich im Gewerbegebiet Bourmicht, ungefähr fünf Kilometer von der Stadtmitte von Betrange entfernt.
- Zudem gibt es ungefähr 15 Partnerwerkstätten im ganzen Land.
Ganz gleich, für welche Prüfstelle Sie sich entscheiden, Sie müssen einen Termin abmachen. Zur größeren Sicherheit können Sie ein Fahrzeug auch Wochen vor Ablauf Ihrer Bescheinigung zur regelmäßigen Überprüfung bringen. Die neue Bescheinigung gilt erst, wenn Ihre bisherige Bescheinigung abgelaufen ist.
Auf der Website der SNCT finden Sie alle nützlichen Informationen, die Sie vor Ihrem Termin benötigen: Wie bereitet man sich darauf vor? Welche Unterlagen sind beim Termin vorzulegen?
Wieviel kostet die technische Fahrzeugüberprüfung?
Der Preis hängt davon ab, für welche Prüfstelle Sie sich entscheiden. Für ein Auto liegen die Tarife der SNCT abhängig vom Fahrzeugtyp zwischen 50 und 70 EUR (siehe Tariftabelle). Gleiches gilt für die DEKRA. Die Preise der Partnerwerkstätten müssen persönlich bei diesen erfragt werden.
Was wird bei einer technischen Prüfung geprüft?
Um die Sicherheit auf den luxemburgischen Straßen zu gewährleisten, muss Ihr Fahrzeug einer regelmäßigen technischen Prüfung unterzogen werden, die sich auf den Zustand und die Wartung des Fahrzeugs bezieht, und insbesondere auf:
- die Fahrzeugidentifikation (Fahrgestellnummer, Kennzeichen);
- die Umweltbelastung (Lärm, Abgase);
- die Bremsvorrichtungen;
- die Lichter und Rückstrahler;
- die Räder und Reifen, die Aufhängung;
- das Fahrgestell;
- die Sicherheitsgurte;
- und die Fahrzeuglenkung.
Wenn das Fahrzeug am Ende der Kontrolle den geltenden Vorschriften entspricht, wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.
Falls das Fahrzeug Mängel aufweist, wird es zurückgewiesen. In diesem Fall erhalten Sie eine Prüfbescheinigung mit einer eingeschränkten Gültigkeitsfrist von 28 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie die beanstandeten Probleme beheben und Ihr Fahrzeug erneut zur Prüfung bringen. Vergessen Sie nicht, einen Termin für diese erneute Prüfung abzumachen. Falls Sie die Ihnen gewährte Frist von 28 Tagen überschreiten, muss eine komplett neue technische Prüfung durchgeführt werden.
Lässt sich dieser Termin zur technischen Prüfung umgehen?
Die technische Prüfung ist ein obligatorisches und geregeltes Verfahren. Sie können sich ihr nicht entziehen. Wenn Sie jedoch nicht die Zeit haben, um Ihr Fahrzeug zur Prüfung zu bringen, kann AXA sich für Sie zum Vorteilspreis darum kümmern.