Steuerlich absetzbar
Welche Versicherungsprämien kann ich von meinem versteuerbaren Einkommen abziehen?
Als Privatperson können Sie Ihre besonderen Kosten in Ihrer Steuererklärung von Ihrer Steuerbemessungsgrundlage abziehen.
Versicherungsprämien, die die Person oder ihre private Haftpflicht decken, werden als besondere Kosten betrachtet.
Folgende Versicherungsprämien sind abziehbar:
Jeder luxemburgische Steuerzahler kann seine Altersvorsorgeversicherungsprämien von seiner Steuerbemessungsgrundlage abziehen.
Abzugsfähiger Jahreshöchstbetrag 3200 € Unabhängig vom Alter
Einzuhaltende Bedingungen:
Bei Vertragsfälligkeit wird die Besteuerung sich wie folgt auswirken:
Wer in Luxemburg steuerpflichtig ist, kann die Prämien folgender Versicherungen abziehen: Leben, Unfall, Invalidität, Krankheit und Haftpflicht (Auto und Wohnung), bezahlt an zugelassene Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, je Mitglied des Steuerhaushalts.
Abzugsfähiger Jahreshöchstbetrag* 672 € je Mitglied des Haushalts (Kinder einschl.)
* Der abzugsfähige Jahreshöchstbetrag beinhaltet ebenfalls die Zinsen der Verbraucherkredite.
Die Produkte für Sparer umfassen häufig eine Todesfall-, Unfall- und/oder Invaliditätsversicherung, die im Sinne von Artikel 111 der L. I. R. abziehbar ist. Die Mindestlaufzeit des Vertrags muss 10 Jahre betragen (ausgenommen das Produkt Serena).
Bei der Auto- und Wohnungsversicherung ist nur der Teil der Prämie, die die Haftpflicht und den Schutz der Personen (Mitfahrer/Fahrer) deckt, abziehbar. Nicht abzugsfähig sind die Prämien für folgende Risiken: Sachschäden, Diebstahl, Feuer, Glasbruch, Kasko usw.
Wenn Sie die Jahresprämie Ihrer Kreditversicherung zahlen, sind die Prämien jedes Jahr im Sinne von Artikel 111 L. I. R. (siehe Tabelle oben) abziehbar.
Wenn Sie diese Versicherung als Einmalprämie zahlen, haben Sie Anrecht auf eine außergewöhnliche Erhöhung des Höchstbetrags:
Diese Erhöhung wird aber nur dann genehmigt, wenn der Hypothekarkredit für Ihren Hauptwohnsitz abgeschlossen wurde.
Wenn zwei „eingetragene Partner“ versichert sind, können die oben angegebenen Beträge verdoppelt werden. Der zusätzliche Betrag pro Kind wird aber nur einem Elternteil gewährt.
Unser Partner Wüstenrot kann Ihnen Lösungen für Ihre Haus- und Wohnungspläne bieten. Steuerlich von Vorteil: Die unter Ihrem Vertrag eingezahlten Beiträge sind von Ihrer Steuerbemessungsbasis abziehbar. Dieser abzugsfähige Höchstbetrag ergänzt die anderen Steuersenkungsmöglichkeiten.
In jeder Region des Großherzogtums finden Sie einen Berater, der Ihnen relevante Services und interessante Lösungen im Versicherungsbereich bietet.