Fahrzeugzulassung in Luxemburg: So klappt es reibungslos

Sie sind frisch nach Luxemburg gezogen und müssen Ihr Auto in Ihrem neuen Wohnsitzland anmelden? Unser Leitfaden lotst Sie sicher durch das Verfahren.

Autor AXA LuxembourgErstellungsdatum 15/08/2018

In welchen Fällen muss ein Auto in Luxemburg zugelassen werden?

Die Pflicht, ein Fahrzeug im Großherzogtum zuzulassen, besteht hauptsächlich in zwei Fällen. Der erste betrifft den Kauf eines Autos (neu oder gebraucht) direkt in Luxemburg oder den Import aus dem Ausland. Der zweite, sehr häufige Fall betrifft Neuankömmlinge: Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Luxemburg verlegen, haben Sie eine gesetzliche Frist von 6 Monaten, um Ihre Situation zu regularisieren. Zur Erinnerung: Für in Luxemburg ansässige Personen ist es streng verboten, dauerhaft mit ausländischen Kennzeichen zu fahren; andernfalls droht ein Bußgeld.
 

Beantragung des neuen Kennzeichens

Es ist soweit: Sie haben einen neuen Wohnsitz in Luxemburg.

Die mit Ihrem Umzug verbundenen Formalitäten sind erledigt, und so verfügen Sie nun über eine Frist von sechs Monaten, um Ihr in Ihre Wahlheimat importiertes Fahrzeug umzumelden.

Bald fahren Sie also mit gelbem Nummernschild!

Doch als Erstes müssen Sie ein Kennzeichen beantragen.

Diesen Antrag stellen Sie online auf MyGuichet.

„Da ich keine besonderen Anforderungen hatte, habe ich mich für die Nummer der laufenden Serie entschieden, das heißt für das erste verfügbare Kennzeichen aus zwei Buchstaben und vier Zahlen“, berichtet Alberto, ein ehemaliger Grenzgänger mit Job im Bankensektor, der seit Jahresbeginn in der Luxemburger Hauptstadt lebt.

Im Großherzogtum haben Sie auch die Möglichkeit, ein personalisiertes Kennzeichen zu wählen.

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Interesse an einem personalisierten Kennzeichen?

Personalisierte Kennzeichen liegen in Luxemburg stark im Trend.

Im Gegensatz zu den fahrzeuggebundenen Nummern der laufenden Serie bleiben diese Kennzeichen dem jeweiligen Inhaber zugeordnet.

Mit einem personalisierten Kennzeichen erhält Ihr Auto eine individuelle Note, die es in Ihren Augen unverwechselbar macht.

„Außerdem lässt es sich auch viel leichter merken, sodass man sein Auto auf jedem Parkplatz schnell wiederfindet“, betont Francine, die sich für eine Kombination aus ihren Initialen und ihrem Geburtsjahr entschieden hat.

„Ursprünglich wollte ich eine vierstellige Ziffernfolge, doch alle Kombinationen waren bereits vergeben.“ In der Tat muss man sich für sein Wunschkennzeichen mitunter mehrere Jahre auf einer Warteliste gedulden.

Heute stehen Kennzeichen aus fünf Ziffern sowie Kombinationen aus zwei Buchstaben und vier Ziffern zur Wahl.

Voraussetzung ist natürlich immer, dass das Kennzeichen noch nicht zugewiesen ist. Sie können die Verfügbarkeit Ihres gewünschten Kennzeichens auf MyGuichet prüfen.

Für Wunschkennzeichen wird eine zusätzliche Gebührenmarke in Höhe von 50 € bei der ersten Kennzeichenvergabe und von 24 € im Fall einer Wiederverwendung durch denselben Inhaber fällig.

Die Zulassung Ihres Autos

Das luxemburgische Transportministerium hat die Zuständigkeit für Kfz-Zulassungen der nationalen Automobil-Verkehrsgesellschaft SNCA übertragen. Sie haben Ihren Antrag auf MyGuichet gestellt und Ihr neues amtliches Kennzeichen erhalten? Dann können Sie nun das Formular für den Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung herunterladen.

„Dabei unbedingt daran denken, vorher sein Auto bei einem in Luxemburg zugelassenen Versicherungsunternehmen versichern zu lassen und es auf dem Zollamt zu verzollen“, rät Alberto.

 

VerfahrensschrittBehörde oder BeteiligteEinzuplanende KostenDer AXA-Tipp
1. Nummer beantragenSNCA (online über MyGuichet)Kostenlos (laufende Serie) oder 50
(personalisierte Nummer)
Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, da die Reservierung einer personalisierten Nummer etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt.
2. AutoversicherungAXA
Luxembourg
Gemäß Ihrem individuellen AngebotUnverzichtbar: Die SNCA verlangt den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronischer Form, um die Akte zu validieren.
3. Einreichung der AkteSNCA (nach
Terminvereinbarung)
50 € (Steuermarke / Kanzleigebühr)Bringen Sie alle erforderlichen Originaldokumente mit, um eine Ablehnung Ihrer Akte zu vermeiden.
4. Physische KennzeichenschilderZugelassener Hersteller (in der Nähe der SNCA)Etwa 24 € (für das Kennzeichenschild-Paar)Sie können Ihre Kennzeichenschilder direkt nach der Validierung Ihrer Akte bei der SNCA anfertigen lassen.

Erforderliche Dokumente für die Zulassung eines Autos in Luxemburg
 

  •  Ein gültiger Identitätsnachweis.
  • Eine gültige Kfz-Versicherungsbescheinigung (Grüne Karte), ausgestellt von einem in Luxemburg zugelassenen Versicherer.
  • Der bisherige Zulassungsschein (Teile I und II), wenn es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt.
  • Die Kaufrechnung des Fahrzeugs oder der ursprüngliche Kaufvertrag.
  • Die europäische Konformitätsbescheinigung (COC), die die technischen Normen des Fahrzeugs bestätigt.
  • Das Zolldokument (Vignette 705), wenn das Fahrzeug aus dem Ausland importiert wurde.
     

Was kostet die Zulassung eines Autos in Luxemburg?

Die Zulassung eines Fahrzeugs ist mit einigen gesetzlich festgelegten Verwaltungsgebühren verbunden. Um Ihre Kennzeichennummer und Ihren Zulassungsschein zu erhalten, müssen Sie bei der SNCA eine Steuermarke (Kanzleigebühr) im Wert von 50 € kaufen. Hinzu kommen die Kosten für die physische Herstellung Ihrer Kennzeichenschilder durch einen zugelassenen Fachbetrieb, die in der Regel bei etwa 24 € liegen. Wenn Sie eine personalisierte Nummer reservieren möchten (Wunschkennzeichen), fällt eine zusätzliche Gebühr von 50 € für die erstmalige Zuteilung oder 24 € bei einer erneuten Zuteilung an.
 

Der Zulassungsservice

Bestimmte Versicherungsverträge wie etwa OptiDrive von AXA umfassen einen Zulassungsservice mit Vorzugstarifen.

Hier winkt eine erhebliche Zeitersparnis, da Ihnen die Formalitäten abgenommen werden – bei einer Erstzulassung ebenso wie bei weiteren Zulassungen.

So genießen Sie einen Vorzugstarif bei einem Dienstleister, der sich direkt um die Abholung Ihres Fahrzeugs und die Erledigung der Formalitäten kümmert und Ihnen das Fahrzeug ordnungsgemäß in Luxemburg angemeldet wieder zurückbringt.

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