Als Benoît, 32 Jahre, nach Luxemburg kam, um in der IT-Branche zu arbeiten, hat ihn sein Arbeitgeber automatisch bei der Zentralstelle der luxemburgischen Sozialversicherungen (CCSS) angemeldet. „In der Personalabteilung wurde mir erklärt, dass mein Arbeitgeber acht Tage Zeit für die notwendigen Formalitäten bei der Sozialversicherung des Großherzogtums hat.
Ein paar Wochen später hatte ich dann auch schon die Karte mit meiner 13-stelligen Matrikelnummer. Diese Karte zeige ich bei jedem Arztbesuch vor.“
Benoît ist Mitglied der Nationalen Gesundheitskasse (CNS), da er im Privatsektor arbeitet.
Es gibt jedoch auch eine Krankenkasse, die Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst vorbehalten ist, die CMFEP.
Im Gegensatz zu Frankreich ist es „in Luxemburg nicht erforderlich, einen behandelnden Hausarzt auszuwählen“, erklärt Benoît.
Er kann seinen Arzt stets frei wählen, ganz gleich, ob er einen Allgemeinmediziner oder einen Facharzt aufsucht.
Die Kosten sind ziemlich hoch, 57,70 Euro (Stand: 1. September 2023) für eine Konsultation bei einem Allgemeinmediziner. „Es reicht, wenn man seine Erstattungsanträge per Post an die CNS schickt“, fügt Benoît hinzu. Der Antrag muss die Originale der „Memoires d'honoraires“, d. h. der Rechnungen über die Arztkosten, den Zahlungsnachweis und die Matrikelnummer enthalten. Die Kosten werden relativ schnell erstattet. Der Betrag für eine Konsultation wird genauso wie Einkommen und Gehälter indexiert.