Wie funktioniert das Bonus-Malus-System der Kraftfahrzeugversicherung in Luxemburg?
Wie Sie wissen, ist bei der Kfz-Versicherung ein Teil Ihrer Prämie variabel. Diese sogenannte Bonus-Malus-Regelung soll gutes Autofahren belohnen und das Eingehen von Risiken bestrafen. Aber wie sieht es aus, wenn man umzieht? Kann man seinen im Ausland erworbenen Bonus behalten, wenn man sich in Luxemburg versichert?
Zwei verschiedene Bonus-Malus-Tabellen für die Kraftfahrzeugversicherung:
Das Bonus-Malus-System wird in allen europäischen Ländern verwendet, jedoch mit unterschiedlichen Modalitäten. In Luxemburg arbeiten die meisten Versicherer mit zwei verschiedenen Tabellen.
- Die erste Tabelle bezieht sich auf die Haftpflichtversicherung und betrifft Unfälle, die Sie einem Dritten zufügen. Die Bonus-Malus-Tabelle für die Haftpflichtversicherung wird vom luxemburgischen Gesetzgeber geregelt. Ihre Berechnungsmethode ist bei allen Versicherern des Großherzogtums identisch.
- Die zweite Tabelle erstreckt sich auf den Versicherungsschutz für Sachschäden – Schäden, die Sie selbst oder ein nicht identifizierbarer Dritte an Ihrem eigenen Fahrzeug verursachen. Hier entscheidet jeder Versicherer selbst, ob er Bonus-Malus-Stufen anwendet oder nicht.
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Alles zum gesetzlichen Bonus-Malus-System bei der Kraftfahrzeugversicherung
Die Bonus-Malus-Tabelle für die Haftpflichtversicherung weist 25 Stufen auf, die von 22 bis - 3 nummeriert sind. - 3 entspricht der besten Bonusstufe, 22 der größtmöglichen Malusstufe.
Falls Sie ein Fahrzeug zum ersten Mal versichern, beginnen Sie in der Mitte der Bonus-Malus-Tabelle, das heißt auf der Stufe 11. Diese Grundstufe entspricht einem Versicherungsprämiensatz von 100 %.
Anschließend rücken Sie mit jedem unfallfreien Jahr auf eine tiefere Stufe auf dieser Tabelle vor. Nach vier unfallfreien Jahren zum Beispiel erreichen Sie die Bonusstufe 7 der Haftpflichtversicherung.
Umgekehrt werden Sie mit jedem Unfall, für den Sie haften, um drei Maluspunkte auf der Haftpflichttabelle hochgestuft. Nehmen wir an, Sie seien auf der Grundstufe (11) gestartet. Im folgenden Jahr wechseln Sie nun auf die Stufe 14.
Beachten Sie, dass sich bei jeder Bewegung auf der Haftpflichttabelle ein Teil Ihrer Prämie verändert: Es handelt sich lediglich um den Teil, der Ihrer Haftpflichtgarantie entspricht. Der auf Ihre sonstigen Garantien (Diebstahl, Brand etc.) bezogene Betrag bleibt unverändert. Dies hat den Vorteil, dass der Malus weniger hart ausfällt als in einigen anderen Ländern, in denen die Versicherer die gesamte Prämie anheben.
Beibehaltung oder Übertragung des Haftpflichtbonus
Ihre Bonus-Malus-Stufe ist nicht übertragbar. Es ist also nicht möglich, ein zweites Fahrzeug zu versichern und dabei von einem erworbenen Schadenfreiheitsbonus zu profitieren oder etwa ein Familienmitglied davon profitieren zu lassen.
Dieselben Regeln gelten für sämtliche Versicherer, die in Luxemburg tätig sind. Dies ist eine gute Nachricht für alle, die innerhalb Luxemburgs den Versicherer wechseln. Hierzu genügt es, eine Bonus-Malus-Bescheinigung Ihres letzten Versicherers vorzulegen. Ihre neue Versicherungsgesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, dieselbe Stufe anzuwenden.
Erstmalige Versicherung eines Fahrzeugs in Luxemburg
Sie ziehen ins Großherzogtum und möchten Ihre in einem anderen Land erworbene Schadenfreiheitsklasse beibehalten? Obwohl die Tabellen voneinander abweichen, gibt es Äquivalenzen mit Nachbarländern wie Frankreich, Belgien, Deutschland und sogar Portugal.
Sie kommen aus einem anderen Land zu uns? Legen Sie die Bonus-Malus-Bescheinigung vor, die Ihnen Ihr Versicherer in Ihrem vorherigen Wohnsitzland ausgestellt hat. Die Versicherer prüfen diese Anträge von Fall zu Fall und können Ihnen einen Rabatt anbieten. Voraussetzung ist natürlich, dass die Versicherungsbescheinigung aus dem anderen Land auf Ihren Namen ausgestellt wurde.
Sachschäden und weitere Garantien
Wenngleich dies nicht vorgeschrieben ist, wenden zahlreiche Versicherer des luxemburgischen Markts – darunter auch AXA – dasselbe Stufensystem auch auf den Teil der Versicherungsprämie an, der sich auf Sachschäden bezieht.
Weitere Garantien wie etwa eine Pannenhilfe oder Rechtsschutz sind komplett von der Bonus-Malus-Tabelle ausgenommen. Der Prämienbetrag für diese Deckungen ändert sich also nie, ganz gleich, bei welchem Risikoprofil.
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