Im Privatleben: Welche Versicherungen sind in Luxemburg obligatorisch?
In Luxemburg sind Pflichtversicherungen auf das Wesentliche beschränkt. Doch auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, stellen sich bestimmte Verträge als unverzichtbar dar, damit Sie gelassen durchs Leben gehen können und gegen große Risiken abgesichert sind. Einen Überblick bietet dieser Artikel.
Autor AXA LuxembourgErstellungsdatum 15/09/2021
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für das Auto oder Motorrad ist eine Pflichtversicherung
Im Großherzogtum beschränkt sich der strikte gesetzliche Mindestumfang ausschließlich auf die Kfz- oder Motorrad-Haftpflicht. Diese Pflichtdeckung übernimmt Sach- und Personenschäden, die Dritten bei einem Unfall entstehen. Sie unterscheidet sich grundlegend von freiwilligen Garantien (wie der Vollkaskoversicherung oder der Fahrerversicherung), die Ihre eigenen Schäden schützen. Beachten Sie jedoch, dass die Pflicht über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen kann: Beim Abschluss eines Autokredits oder eines Leasingvertrags schreibt das Finanzinstitut vertraglich eine Vollversicherung vor.
Hundebesitzer, Jäger oder Bootsführer? Dann ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung obligatorisch.
In Luxemburg sind Sie nicht verpflichtet, sich für alle Ihre Aktivitäten zu versichern. Das Gesetz schreibt jedoch eine strenge Deckung vor, sobald Sie eine Freizeitaktivität ausüben oder ein Tier besitzen, das ein Risiko für andere darstellt.
Das ist der Fall, wenn Sie einen Wachhund oder eine als potenziell gefährlich eingestufte Rasse besitzen: Die Gemeindeverwaltung verlangt eine besondere Versicherungsbescheinigung, um Ihr Tier bei der Gemeinde anzumelden. Ebenso können Sie keinen Jagdschein erhalten und kein Freizeitboot führen, ohne nachzuweisen, dass Sie ordnungsgemäß versichert sind. Ohne diese offizielle Bescheinigung sind Ihnen diese Aktivitäten schlicht untersagt.
Ob Sie auf einem Surfbrett oder in einem Ruderboot, einem Motorboot oder einem kleinen Segelboot das nasse Element bezwingen, eine Bootsführer-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Mit ihr sind Sie für den Fall versichert, dass Sie unglücklicherweise mit einem Schwimmer oder einem anderen Boot zusammenstoßen.
Bei der Jagd-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine weitere Spezialversicherung, deren Abschluss für alle Pflicht ist, die dieses Hobby ausüben. So müssen Jäger jährlich bei der Verlängerung ihres Jagdscheins eine Versicherungsbescheinigung vorlegen.
Abgesehen von diesen Pflichtversicherungen sind eine Reihe weiterer Versicherungsverträge zur Absicherung in Ihrem täglichen Leben überaus empfehlenswert:
Die Privat-Haftpflichtversicherung zur Deckung aller Schäden, die im Alltag entstehen
Aus rein rechtlicher Sicht schreibt in Luxemburg kein Gesetz vor, seine Wohnung zu versichern. Dennoch ist der Markt von vertraglichen Verpflichtungen geprägt. Wenn Sie Mieter sind, fügt der vermietende Eigentümer nahezu systematisch eine verpflichtende Versicherungsklausel für „Mietrisiken“ in den Mietvertrag ein. Wenn Sie Eigentümer sind, macht die Bank den Abschluss einer Feuerversicherung zur verpflichtenden Bedingung für die Gewährung Ihres Immobilienkredits. Die Anforderung ist also nicht gesetzlich, sondern vertraglich und unvermeidbar.
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Die Wohnungsversicherung, mit der Sie Ihr Hab und Gut schützen
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Die Krankenversicherung zur Deckung der Kosten, die die Gesundheitskasse nicht übernimmt
Die vollständig freiwillige individuelle Unfallversicherung folgt einer Logik, die der Haftpflicht entgegengesetzt ist. Während die Haftpflicht ausschließlich Schäden ersetzt, die Sie Dritten zufügen, soll die individuelle Unfallversicherung Sie selbst absichern. Sie greift, um Ihnen ein Kapital auszuzahlen oder Ihre eigenen Körperschäden zu entschädigen, die Sie bei einem Unfall im Privatleben erleiden, ohne dass ein verantwortlicher Dritter ermittelt werden muss.
Welche Versicherungen müssen Sie in Luxemburg verpflichtend abschließen?
Ihre Situation
Betroffene Versiche-rung
Gesetzlich vor-geschrieben?
Vertraglich vorgeschrieben?
Warum?
Fahrzeug-führer
Kfz-/Motorrad-Haftpflicht
JA
Nein (außer Leasing-/Kreditklauseln)
Gesetzliche Anforderung zur Deckung von Schäden, die Dritten im Straßenverkehr entstehen.
Mieter einer Immobilie
Hausratsversicherung
NEIN
JA(in 99% der Fälle)
Vom Eigentümer über eine verpflichtende Klausel im Mietvertrag vorgeschrieben.
Immobilien-käufer
Hausratsversicherung
NEIN
JA(bei laufendem Kredit)
Verpflichtende Bedingung der Bank für die Gewährung des Immobilienkredits.
Hundehalter
Hundehaftpflicht
JA(je nach Rasse)
Nein
Gesetzlich verpflichtend für Wachhunde oder als potenziell gefährlich eingestufte Hunde.
Jäger / Freizeit-bootfahrer
Jagdhaftpflicht/Bootshaftpflicht
JA
Nein
Genehmigungen und behördliche Erlaubnisse sind an den Nachweis einer Haftpflicht-versicherung geknüpft.
Bürger im Alltag
Privathaftpflicht
NEIN
Nein
Rein freiwillig, aber dringend empfohlen, um den Haushalt zu schützen.
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