Was ist eine Haftpflichtversicherung?
Sie haben nur eine schwammige Vorstellung davon, was sich hinter einer Haftpflichtversicherung verbirgt? Dann ist es Zeit für eine kleine Auffrischung …
Was ist eine private Haftpflichtversicherung?
Es handelt sich um einen Versicherungsschutz, der Schäden abdeckt, die Sie Dritten unbeabsichtigt im Rahmen Ihres Privatlebens zufügen.
In Luxemburg besteht keine Pflicht zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
Es sei denn, Sie besitzen einen Hund. Manche Gemeinden verlangen sogar einen entsprechenden Versicherungsnachweis. Sie sind Sportbootführer oder Jäger? Auch in diesem Fall müssen Sie eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen, um bei der Ausübung Ihres Hobbys geschützt zu sein.
Obwohl sie in anderen Fällen nicht vorgeschrieben ist, entscheiden sich über 80 % der in Luxemburg ansässigen Haushalte für eine private Haftpflichtversicherung.
Diese Garantie ist in der Regel in der Hausratsversicherung enthalten und deckt sämtliche Mitglieder des Haushalts ab (sofern Sie ihren Ausschluss nicht ausdrücklich vereinbart haben).
Sie wohnen bei Ihren Eltern? Dann sind Sie also wahrscheinlich über deren Versicherung gedeckt. Falls Sie hingegen bei Freunden oder in einer Wohngemeinschaft leben, sollten Sie zur Sicherheit in den Bedingungen des Hausratsversicherungsvertrags nachsehen. Bei Bedarf können Sie einen Haftpflichtversicherungsvertrag nur für sich selbst abschließen.
Wir haben unsere Produktverantwortlichen gebeten, uns ein paar Beispiele für häufige Schadensfälle zu nennen, die von der Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Die Geschichte von der fliegenden Fernbedienung
Ihr Sohn war zum Spielen bei einem Schulfreund. Überaus verdruckst trifft er wieder bei Ihnen ein … und gesteht schließlich, in einem Videospiel „auf der Wii“ Gespenster gejagt zu haben, als ihm die Fernbedienung aus der Hand geglitten und gegen den Fernseher geschleudert ist. Die Bilanz: Über den gesamten Bildschirm eines großformatigen Fernsehers zieht sich ein Riss.
Vom Hund, der keine Einsamkeit vertrug
Während Sie Ihren Vierbeiner Gassi führen, kommt Ihnen zufällig eine Freundin entgegen, die im selben Viertel wohnt. Hocherfreut über das überraschende Treffen lädt sie Sie zum Kaffee ein. Um keine Umstände zu machen, lassen Sie Ihren Hund auf der Sommerveranda. Bei Ihrer Rückkehr ist der Raum von einem dicken Teppich aus gelbem Schaumstoff bedeckt. Im Hintergrund machen Sie die Überreste einer Hollywoodschaukel aus.
Das Leid mit der großen Leiter
An einem Oktobersonntag schauen Sie nach, ob sich Laub in der Regenrinne Ihres Zuhauses festgesetzt hat. Alles ist in Ordnung, und vorsichtig steigen Sie wieder herab. Doch als Sie die Leiter wieder verstauen möchten, kalkulieren Sie deren Schwenkweg nicht richtig ein und rammen mit ihr das Auto Ihres Nachbarn. Bilanz: Ein 20 cm langer Kratzer ziert nun die Karosserie.
Kontaktfreudig im Café
Sommers wie winters sind Cafés Ihr Lieblingsort. Nichts macht Ihnen mehr Spaß, als neue Leute kennenzulernen und Ihre Tischnachbarn in spontane Gespräche zu verstricken. Als Sie eines Abends Ihren Erklärungen mal wieder mit ausladenden Armbewegungen Nachdruck verleihen, verschütten Sie plötzlich aus Versehen einen riesigen bunten Cocktail über die hippe Skijacke Ihres Gegenübers (Sie wissen schon, jenes Modell, das ein Vermögen kostet …).
Die banalsten Situationen können dazu führen, dass Sie tief in die Tasche greifen müssen. Zum Glück gibt es die private Haftpflichtversicherung, mit der Sie – außer in bestimmten Fällen – geschützt sind.
Das erste Ausschlusskriterium lautet, dass die Haftpflichtversicherung nicht zwischen Mitgliedern derselben Familie gilt.
Ausgeschlossen sind auch alle Schäden, die in einem beruflichen Kontext entstehen. Denken Sie daran, eine speziell auf Ihre Tätigkeit zugeschnittene Haftpflichtversicherung abzuschließen, sobald Sie Leistungen gegen Bezahlung anbieten.
Und schließlich dürfen die Schäden nicht vorsätzlich verursacht worden sein. Sollte etwa Ihr achtzehnjähriger Sohn beschließen, die Hauswand Ihrer Nachbarn mit Graffiti zu gestalten, so wird die Haftpflichtversicherung nicht für Sie einspringen.
Je, die Deckung gilt weltweit.
Kontaktieren Sie Ihren Versicherer. Falls Sie AXA-Kunde sind, finden Sie das Formular für die Meldung eines Schadensfalls hier. Sie erklären, was passiert ist, und die Versicherungsgesellschaft nimmt Kontakt mit dem oder der Geschädigten auf und holt gegebenenfalls eine sachverständige Meinung ein. Lässt sich der Gegenstand nicht reparieren, so wird seinem Eigentümer der Zeitwert ersetzt.
Sie sind sich noch unsicher? Oder haben eine Frage? Kontaktieren Sie unsere Berater, die Ihnen gerne helfen, die für Sie optimale Lösung zu finden.