#2 Die Bedeutung der sorgfältigen Bewertung des Besitzes
Als wesentliche Vorbedingung für die Berechnung Ihrer Wohnungsversicherungsprämie muss der Versicherer Ihren „Inhalt“ schätzen, d.h., Ihren Besitz bewerten.
Damit Sie Ihren Inhalt nicht selbst schätzen müssen und abhängig von der Fläche Ihrer Wohnung kann der Versicherer Ihnen eine Schätzung vorschlagen, die von den Durchschnittsdaten seiner Kunden ausgeht.
Beispielsweise empfiehlt AXA für eine 50 m² große Mietwohnung, einen Besitz im Wert von 22.000 € zu versichern. Bei 30 m² mehr beträgt der geschätzte Gesamtbetrag 35.000 €. Bei einem Haus mit 150 m² Wohnfläche (ohne Keller) wird der Wert des Inhalts mit 53.000 € veranschlagt. Dieser Betrag wird jährlich indexiert, im Schadensfall können Sie also beruhigt sein: Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte usw., alles ist versichert!
Was tun, wenn Ihnen diese Bewertung zu hoch erscheint? Sie sind nicht verpflichtet, sich nach den Empfehlungen des Versicherers zu richten. Sie können Ihren Besitz selbst bewerten. Aber Achtung, im Schadensfall wird ein damit Gutachter beauftragt, den Schaden zu veranschlagen.
Dieser stellt jedoch häufig fest, dass der von den Kunden angesetzte Betrag unter dem tatsächlichen Wert ihrer Habe liegt. Wir neigen dazu, unseren Besitz zu gering zu bewerten. Im Falle einer festgestellten Unterversicherung bewertet der Gutachter die Differenz zwischen dem versicherten Betrag und dem tatsächlichen Wert Ihrer Habe.
Nehmen wir an, Sie sind mit 5.000 € versichert, während der Wert Ihres Besitzes 10.000 € beträgt. Nur 50% des Wertes Ihres Inhalts sind dann versichert. Der Versicherer wendet denselben Korrekturkoeffizienten bei der Rückerstattung an. Wenn unter diesen Bedingungen ein Schadensfall eintritt, wird Ihnen anstelle des fälligen Gesamtbetrags nur die Hälfte erstattet.