Immobilienkredit: Wie schütze ich meine Familie, falls mir etwas zustößt?
In Luxemburg wie in vielen weiteren europäischen Ländern knüpfen die Finanzinstitute die Gewährung eines Kredits in vielen Fällen an den Abschluss einer Versicherung gegen das Todesfall- oder Invaliditätsrisiko. Hierbei handelt es sich um die so genannte Restschuldversicherung, wobei es um die Restschuld geht, die jeweils noch an die Bank zurückzuzahlen ist. Mit dieser Deckung stellt der Eigentümer sicher, dass im Fall seines Ablebens oder seiner Erwerbsunfähigkeit der Versicherer die Zahlung der verbleibenden Raten übernimmt.