Erstellungsdatum 15/06/2018
Wozu dient die Restschuldversicherung in Luxemburg?
Bei einer Immobilieninvestition wirkt die Restschuldversicherung als finanzieller Schutzschild mit doppelter Funktion. Einerseits beruhigt gibt sie dem Kreditinstitut Gewissheit, indem sie ihm die vollständige oder teilweise Rückzahlung des geliehenen Kapitals garantiert, falls ein schweres Lebensereignis eintritt. Andererseits schützt sie langfristig die Familie und das Vermögen des Versicherten. Im Schadenfall tritt der Versicherer an die Stelle der Kreditnehmer, um die Schuld bei der Bank zu begleichen, sodass die Angehörigen die Immobilie behalten können, ohne unter dem finanziellen Druck einer zu schwer tragbaren Monatsrate zu stehen.

Die Wahl Ihrer Restschuldversicherungsformel bestimmt direkt die Entwicklung Ihrer Prämien und das Sicherheitsniveau Ihres Haushalts. Bei Paaren ist der Begriff der Quote zentral: Eine Absicherung zu 100 % auf jede Person garantiert die vollständige Rückzahlung des Kredits, wenn einer der beiden Partner verstirbt, während eine Aufteilung von 50/50 % die Hälfte des Kredits zulasten des Überlebenden belässt. Die Struktur des Vertrags (degressives Kapital entsprechend der Tilgung des Kredits) ermöglicht es, die versicherte Summe im Laufe der Jahre präzise anzupassen und so die Gesamtkosten Ihrer jährlichen Prämie oder Einmalzahlung zu optimieren.
Ist die Restschuldversicherung in Luxemburg verpflichtend?
Aus rein rechtlicher Sicht ist der Abschluss einer Restschuldversicherung im Großherzogtum nicht verpflichtend. In nahezu allen Fällen machen die kreditgebenden Banken sie jedoch zu einer absoluten aufschiebenden Bedingung für die Gewährung eines Immobilienkredits. Ohne diese Deckung ist das Risiko einer Finanzierungsablehnung maximal. Die Bank verlangt diese Garantie, um sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern, doch sie ist zugleich ein unverzichtbares Sicherheitsnetz für den Kreditnehmer. Sie verhindert, dass die Immobilienschuld im Ernstfall auf die Erben oder den überlebenden Ehepartner übertragen wird.
Welche Garantien deckt eine Restschuldversicherung ab?
Der Vertrag einer Restschuldversicherung basiert auf zentralen Garantien, die an das Profil des Kreditnehmers angepasst werden können. Die Hauptgarantie deckt das Todesfallrisiko ab: Der Versicherer zahlt das verbleibende Kapital gemäß den festgelegten Quoten an die Bank zurück. In der Regel wird sie durch eine Invaliditätsgarantie (vollständig oder teilweise) ergänzt, um eine Arbeitsunfähigkeit abzufedern. Bei Paaren kann die Deckung auf eine oder beide Personen verteilt werden (z. B. 50/50 % oder 100/100 % für vollständige Sicherheit). Es ist wesentlich, den Vertrag vor der Unterzeichnung genau zu prüfen, da Wartezeiten und Ausschlüsse von Versicherer zu Versicherer deutlich variieren.
Prämie mit Steuervorteil

In Luxemburg bietet die Restschuldversicherung sehr attraktive Steuervorteile. Die Beiträge fallen in die Kategorie der „Sonderausgaben“ (Artikel 111 Einkommensteuergesetz) und senken direkt die Bemessungsgrundlage Ihrer Einkommensteuer. Die Abzugsobergrenze erhöht sich je nach Zusammensetzung des Haushalts und Alter der unterhaltsberechtigten Kinder. Im Rahmen eines Immobilienkaufs wird von Steuerpflichtigen häufig eine Einmalprämie bevorzugt (zu Beginn des Kredits in einer Zahlung geleistet): Sie ermöglicht es, den Steuerabzug bereits im ersten Jahr der Kreditgewährung zu maximieren, und fügt sich perfekt in eine umfassende Strategie zur Vermögensoptimierung ein.
Die Prämien für Restschuldversicherungen sind bis in Höhe von jährlich 672 € von der Einkommensteuer absetzbar . Dieser Höchstbetrag verdoppelt sich für Verheiratete sowie mit jedem weiteren Kind.
| Steuerpflichtig | Ledig | Mit Ehepartner |
|---|
| Ohne Kind | 672 € | 1 344 € |
| Je weiterem Kind | + 672 € | + 672 € |
Im Fall der Zahlung einer Einmalprämie erhöht sich die jährliche Obergrenze.
| Steuerpflichtiger | Zuschlage bis zum 30. Lebenjahr | Erhöhter Zuschlag pro Jahr vom 31. bis zum vollendeten 49. Lebensjahr | Abzugsfähiger Höchstbetrag ab dem 50. Lebensjahr |
|---|
| Ohne Kind | 6 000 € | 480 € | 15 600 € |
| Je weiterem Kind | 1 200 € | + 96 € | + 3 120 € |
Die Steuerverwaltung der Regierung des Großherzogtums stellt Beispielrechnungen zum Steuerabzug der Einmalprämie zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie im Steuerleitfaden 2021 des Großherzogtums Luxemburg!
Ein Versicherungsschutz, den auch Ihr Versicherer anbietet

Oft wird angenommen, dass man die Kreditnehmerversicherung zwingend bei der Bank abschließen muss, die den Kredit gewährt. Das ist ein Irrtum: Die Gesetzgebung garantiert die freie Wahl des Versicherers. Die Bank darf Ihnen weder ihr eigenes Versicherungsprodukt aufzwingen noch die Bedingungen Ihres Zinssatzes ändern, wenn Sie einen externen Vertrag mit gleichwertigen Garantien vorlegen. Den Wettbewerb zu nutzen, ermöglicht oft günstigere Tarife, individuell anpassbare optionale Garantien und eine maßgeschneiderte Begleitung. Angebote vor Ihrer Verpflichtung zu vergleichen, ist der Schlüssel, um über die Laufzeit Ihres Kredits Tausende Euro zu sparen.