Was tun bei einem Autounfall in Luxemburg ?
Für im Großherzogtum Versicherte: So verhalten Sie sich bei einem Verkehrsunfall richtig
Bei einem Unfall gilt als Allererstes: Begeben Sie sich in Sicherheit, bevor Sie den Unfallbericht ausfüllen.
Instinktiv richtig verhalten hat sich Joachim, in Luxemburg wohnhaft, als er auf Höhe des Autobahnrastplatzes Berchem auf der A3 in einen Unfall geriet. Joachim hat hervorragend reagiert und sein Fahrzeug erst verlassen, nachdem er auf den Seitenstreifen gefahren war.
Er entschied sich dazu, den Unfall der Polizei zu melden, da er sich an einer stark befahrenen Verkehrsachse befand. Während des Wartens auf die Polizei füllten die beiden Unfallgegner den Unfallbericht unter genauer Beschreibung der Umstände Ihres Zusammenstoßes aus.
„Ich hatte das Glück, dass der andere Fahrer sein Verschulden eingestanden hat und wir bezüglich des Unfallhergangs derselben Auffassung waren“, erläutert er. „Zum Glück waren nur Sachschäden entstanden.
Wir haben das Datum notiert und den genauen Unfallort beschrieben. Zudem haben wir unsere Kontaktdaten, unsere Kfz-Kennzeichen und die Namen unseres jeweiligen Versicherers im Bericht vermerkt.“
Gut zu wissen: In Luxemburg ist der Versicherungsnachweis nicht an der Windschutzscheibe angebracht, sondern muss sich lediglich im Fahrzeug befinden, genau wie der Fahrzeugschein, der ebenfalls für das Ausfüllen des Unfallberichts erforderlich ist.
Beide Unfallparteien haben ihren Bericht anschließend ihrem jeweiligen Versicherer übermittelt, und Joachim hatte keinerlei Probleme bei der Erstattung der entstandenen Schäden.
Dies ist die zweite Etappe. Sollten Sie Ihr Fahrzeug infolge eines Unfalls nicht mehr benutzen können, ist es sinnvoll einen Pannendienst zu benachrichtigen, die Kosten werden oft von Ihrer Versicherung übernommen.
„Mein Fahrzeug war stark beschädigt…ich habe mich nicht getraut, es nochmal zu starten. Zudem hatte mir die Polizei davon abgeraten“, berichtet Joachim.
Wenn Sie bei AXA versichert sind, ist der Unfallschutzbrief immer in der OptiDrive-Police enthalten. Kontaktieren Sie einfach AXA Assistance und warten Sie auf den Pannendienst.
Kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Berater, um zu erfahren welche Entschädigungen Sie erwarten können.
Bedenken Sie, dass im Fall einer einfachen Haftpflichtversicherung Ihre Versicherung nur für die einem Dritten entstandenen Schäden aufkommt.
Wenn Sie nicht für den Unfall verantwortlich sind, kann bis zur Einleitung der administrativen Formalitäten viel Zeit vergehen. Tatsächlich wendet sich Ihr Versicherer an den Versicherer der Gegenpartei, um die Erstattung der Kosten einzufordern. Sie erhalten keinen Vorschuss.
Falls Sie hingegen eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatten, wird der Schadenersatz sofort überwiesen und dies unabhängig davon, ob Sie den Unfall verschuldet haben oder nicht.
Bei kleinen Schadensfällen lohnt es sich, vor der Meldung der Schadenshöhe an Ihren Versicherer gut nachzurechnen.
Falls zum Beispiel der Kühlwasserschlauch Ihres Autos durch Marderbiss beschädigt ist, kostet Sie ein Ersatz rund 30 €.
Wird dieser Schaden gemeldet, so wirkt er sich auf die Berechnung Ihres Schadenfreiheitsrabatts aus.
Ihre Versicherungsprämie könnte sich im folgenden Jahr um nahezu 150 € erhöhen.
Julie, eine in Frankreich wohnhafte 38-Jährige Frau, deren Fahrzeug in Luxemburg angemeldet ist, hatte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die lediglich Schäden deckt, die anderen Verkehrsteilnehmern entstehen.
„Ich fuhr eine große Verkehrsachse in einem Gewerbegebiet in der Nähe von Metz entlang, als ich an einer Kreuzung von einem anderen Auto gerammt wurde, das bei Rot über die Ampel gefahren war“, erinnert sie sich. Julie parkte ihr Fahrzeug auf dem Bürgersteig, um die Schäden in aller Sicherheit begutachten zu können. Sie ging davon aus, dass es der andere Fahrer ihr nachtun würde. Zu ihrer Verblüffung flüchtete dieser jedoch mit seinem Wagen. „Leider hatte ich nicht genug Zeit, um mir das Kennzeichen zu merken“, bedauert Julie.
Satte 3.000 Fälle von Fahrerflucht wurden allein im Jahr 2016 in Luxemburg registriert. Dabei wird ein solches Verhalten streng geahndet – mit einer Freiheitsstrafe von acht Tagen bis drei Jahren, einem Bußgeld in Höhe von 500 bis 10.000 € und einem Fahrverbot, das von drei Monaten bis hin zu 15 Jahren reichen kann. Aus diesem Grund empfiehlt der ACL für den Fall, dass man einen Schaden an einem Fahrzeug verursacht, dessen Besitzer nicht zugegen ist, „unmittelbar die Polizei zu informieren“ und „nie wegzufahren und einfach einen Zettel mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse hinter den Scheibenwischer zu klemmen“.
In Julies Fall hat die Polizei den Schuldigen leider bis heute nicht ausfindig machen können. Bitter denkt sie an die Folgen dieses Unfalls zurück, denn ihre Versicherung konnte sich nie an die Versicherung des Unfallverursachers wenden, der sich aus dem Staub gemacht hatte. „Obwohl mich selbst keine Schuld traf, musste ich für die gesamten Reparaturkosten aufkommen, was ein großes Loch in meine Ersparnisse gerissen hat! In Luxemburg gibt es keine Solidaritätskasse, die im Fall der Flucht des für den Unfall haftbaren Fahrers eintritt.“
Seit diesem ärgerlichen Vorfall hat Julie ihren Versicherungsschutz angepasst: „Ich bin zur Vollkaskoformel gewechselt, obwohl mein Auto nicht mehr ganz neu ist.“
Vanessa, 34 Jahre alt, erinnert sich an ihren Unfall im Stadtzentrum von Luxemburg. „Ich fuhr nach einem anstrengenden Arbeitstag nach Hause. Ich erinnere mich daran von einem Auto erfasst zu werden, dass ein Stopp-Schild übersehen hatte. Ich habe es einfach nicht kommen sehen. Zum Glück ist das Auto nicht schnell gefahren und ich bin mit einem gebrochenen Arm davongekommen.“
Die Versicherung der Gegenpartei hat (im Rahmen der Haftpflichtversicherung) ihr die Krankenhauskosten erstattet. Zu Vanessas Erleichterung, die den Unfall nicht verschuldet hatte.
Falls Sie bei einem Unfall verletzt werden, denn Sie selber verschuldet haben oder bei dem die Gegenpartei nicht ermittelt werden konnte, ist die Sache nicht ganz so einfach. Ihre Versicherung kann Ihre Krankenhauskosten übernehmen, aber nur, falls Sie die entsprechende Deckung abgeschlossen haben.
Im Falle eines Unfalls sind dieselben Schritte einzuleiten: Ausfüllen eines Unfallberichts mit oder ohne Polizei und seinen Versicherer kontaktieren.
Eric, 25 Jahre alt, hat vor einigen Wochen seine Motorradversicherung bei AXA gezeichnet. „Ich habe mein Motorrad bei Ankunft vor dem Supermarkt schlecht gesichert und es ist hingefallen. Ich konnte noch zur Werkstatt fahren. Zum Glück hat mir meine Versicherung einen Kleinwagen zur Verfügung gestellt, damit ich während der Reparatur meines Motorrads zur Arbeit fahren konnte.“