Berater zu Ihren Diensten
In jeder Region des Großherzogtums steht ein Berater zu Ihre Verfügung, um Ihnen seine Dienste und seine fachlichen Ratschläge in Bezug auf Versicherungslösungen zu bieten.
Der Begriff „Lebensversicherung“ wird in der Regel für zwei verschiedene Anlageprodukte verwendet.
Sparen und Altersvorsorge hängen vom Lebensstil und Alter ab.
Im Alter von 30 Jahren kann eine Lebensversicherung zur Finanzierung einer Weltreise oder zur Altersvorsorge genutzt werden.
Im Alter von 50 Jahren, mit Kindern, können Sie mit einem Vorsorgevertrag Ihre Angehörigen für den Fall Ihres Todes absichern. So erhält Ihr(e) Ehepartner(in) im Todesfall einen Pauschalbetrag, um finanziell über die Runden zu kommen.
Im Alter von 70 Jahren ist die Lebensversicherung schließlich auch ein Übertragungsinstrument, mit dem Sie einen Teil Ihres Vermögens an einen Begünstigten Ihrer Wahl übertragen können.
Auch die Rendite der Ersparnisse im Erlebensfall hängt von Ihren Entscheidungen ab.
Es gibt verschiedene Risikostufen. Von sehr defensiv bis sehr risikoreich. So werden sich die eher Vorsichtigen dafür entscheiden, ihr Kapital in eine garantierte Anlage zu investieren (der Zinssatz liegt derzeit aufgrund der wirtschaftlichen Lage bei 0 %), mit der Möglichkeit eines Bonus am Ende des Jahres (Gewinnbeteiligung).
Kunden mit einem „aggressiveren“ Risikoprofil greifen beispielsweise zu Rohstoff-, Robotik- oder Biotech-Fonds, die zwar höhere Gewinne, aber auch ein höheres Verlustrisiko aufweisen können.
Letztendlich ist das Risiko nicht unbedingt das einzige Auswahlkriterium. Tatsächlich entscheiden sich viele Anleger inzwischen für verantwortungsvolle Fonds, die bei der Auswahl der Unternehmen, in die sie investieren, Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte berücksichtigen.
Es bestehen zwei Arten von Steuervorteilen.
Erstens werden Ihre Ersparnisse – mit Ausnahme der Altersvorsorge – bei Vertragsende nicht besteuert.
Sowohl das bei Vertragsende auszuzahlende Kapital als auch Ihre Todesfallleistung werden nicht besteuert.
Außerdem profitieren Sie von einer Steuerermäßigung ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihr Geld ansparen. So kann jeder Steuerpflichtige folgende Abzüge geltend machen:
Mit einer Spar-/Anlagelösung bleibt Ihr Geld immer verfügbar. Sie können es sich jederzeit ganz oder teilweise auszahlen lassen.
Auch hier gilt, dass Sie sowohl bei Sparanlagen als auch bei der Altersvorsorge den oder die Begünstigten benennen.
Als Sparanlage erleichtert eine in Luxemburg abgeschlossene Lebensversicherung die Planung der Übertragung Ihres Vermögens an die Begünstigten Ihrer Wahl. Dies gilt, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes noch in Luxemburg leben, denn bei der Vermögensübertragung gilt das Recht des Wohnsitzlandes.
Außerdem verfügt das Großherzogtum Luxemburg über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Kapitalanlagen und bietet eine breite Palette von Fonds an.
Hinzu kommt, dass der Kapitalschutz in Luxemburg unübertroffen ist, da die mit den Lebensversicherungsverträgen verbundenen Vermögenswerte bei einer vom Commissariat aux Assurances zugelassenen Bank hinterlegt werden. Geht der Versicherungsgeber in Insolvenz, kann die Aufsichtsbehörde die Konten einfrieren, um die Rechte der Versicherungsnehmer zu schützen.
Dies ist das berühmte Luxemburger Sicherheitsdreieck.
Ja. Eine Kombination aus einem Altersvorsorgeprodukt und einer Sparanlage ist natürlich möglich.
Im Allgemeinen sind Eheleute im Rahmen einer Lebensversicherung versichert, die den Erwerb einer Immobilie schützen soll. Aber nicht unbedingt auf demselben Niveau.
Auch bei Sparanlagen gibt es keine Grenzen. So können Eheleute unabhängige Policen abschließen, was den Vermögensübergang vereinfacht und auch Trennungen leichter macht.
Ob zum Schutz Ihrer Kinder, zur Finanzierung eines Vorhabens, zur Altersvorsorge oder zur Absicherung im Todesfall, bei AXA finden Sie die richtigen Spar- und Vorsorgeprodukte. Wenden Sie sich an einen unserer Berater, um zusammen die richtige Lösung für Ihren Lebensstil zu finden.