Vorbereitung auf den Ruhestand mit der Altersvorsorgeversicherung
Wie Sie wissen, wird der Betrag Ihrer künftigen gesetzlichen Rente deutlich unter Ihrem heutigen Einkommen liegen. Um Ihren Ruhestand unbeschwert zu genießen, können Sie sich ein zusätzliches Sparguthaben aufbauen.
Als Anreiz hierfür gibt es eine steuerliche Förderung.
So ändert sich durch Artikel 111 b) des Einkommensteuergesetzes (ESG) der abzugsfähige Höchstbetrag Ihrer Prämien für die Altersvorsorgeversicherung.
Bislang war die Obergrenze gestaffelt: Je nach dem Alter des Steuerpflichtigen konnten Beträge von 1.500 € bis 3.200 € von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden.
Seit dem 1. Januar 2017 gilt eine neue Obergrenze von 3.200 € für alle Versicherungsnehmer, die an keine Altersbedingung geknüpft ist.
Diese Maßnahme betrifft sowohl laufende Verträge als auch Neuabschlüsse.
Die Verträge müssen eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren haben und dürfen außer im Fall einer schweren Erkrankung oder von Erwerbsunfähigkeit nicht vorzeitig aufgelöst werden. Die Auszahlung kann frühestens ab dem 60.
Lebensjahr und muss spätestens bei Vollendung des 75. Lebensjahrs beginnen.
„Mit diesem neuen Vorteil spare ich Steuern und baue mir zugleich ein Kapital für meinen Ruhestand auf“, freut sich Caroline, 53 Jahre, Managerin im Personalwesen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
„Es ist beruhigend zu wissen, dass mich eine Zusatzrente erwartet, die unvorhergesehene Ausgaben abfedert. “