déduction fiscale Luxembourg AXA

Vorbereitung auf den Ruhestand mit neuen Steuerabzügen in Luxemburg

Mit der Steuerreform aus dem Jahr 2017 möchte der Luxemburger Staat die Kaufkraft aller Steuerpflichtigen – ob Einwohner oder Grenzgänger – erhöhen. Zu den umgesetzten Maßnahmen zählt als entscheidende Neuerung auch die Anhebung der Obergrenzen der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Versicherungsprämien. Ein guter Weg, um für die Zukunft vorzusorgen und zugleich weniger Steuern zu zahlen.

Vorbereitung auf den Ruhestand mit der Altersvorsorgeversicherung

Wie Sie wissen, wird der Betrag Ihrer künftigen gesetzlichen Rente deutlich unter Ihrem heutigen Einkommen liegen. Um Ihren Ruhestand unbeschwert zu genießen, können Sie sich ein zusätzliches Sparguthaben aufbauen.

Als Anreiz hierfür gibt es eine steuerliche Förderung.

So ändert sich durch Artikel 111 b) des Einkommensteuergesetzes (ESG) der abzugsfähige Höchstbetrag Ihrer Prämien für die Altersvorsorgeversicherung.

Bislang war die Obergrenze gestaffelt: Je nach dem Alter des Steuerpflichtigen konnten Beträge von 1.500 € bis 3.200 € von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden.

Seit dem 1. Januar 2017 gilt eine neue Obergrenze von 3.200 € für alle Versicherungsnehmer, die an keine Altersbedingung geknüpft ist.

Diese Maßnahme betrifft sowohl laufende Verträge als auch Neuabschlüsse.

Die Verträge müssen eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren haben und dürfen außer im Fall einer schweren Erkrankung oder von Erwerbsunfähigkeit nicht vorzeitig aufgelöst werden. Die Auszahlung kann frühestens ab dem 60.

Lebensjahr und muss spätestens bei Vollendung des 75. Lebensjahrs beginnen.

„Mit diesem neuen Vorteil spare ich Steuern und baue mir zugleich ein Kapital für meinen Ruhestand auf“, freut sich Caroline, 53 Jahre, Managerin im Personalwesen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

„Es ist beruhigend zu wissen, dass mich eine Zusatzrente erwartet, die unvorhergesehene Ausgaben abfedert.

Vorsichtig oder unerschrocken?

Es stehen so viele Lösungen zur Verfügung, wie es Anlageprofile gibt.

Dank der Expertise der Versicherungsakteure auf dem luxemburgischen Markt können Sie ein Sparguthaben bilden, das Ihren Anforderungen optimal gerecht wird.

„Ich habe die Höhe meiner Prämien, die ich jederzeit ändern kann, sowie den Zeitpunkt, an dem der Vertrag enden soll, selbst festgelegt“, erklärt Pedro, 46 Jahre, leitender Angestellter in einem Transportunternehmen.

„Und da ich keine Scheu davor habe, Risiken einzugehen, fiel meine Wahl auf ein Produkt mit hohem Renditepotenzial.

Eine weitere Neuerung: Bei Vertragsende kann Ihnen Ihr Kapital zu 100 % ausgezahlt werden. Für diese Formel hat sich Brita entschieden, die gerade ihren Eintritt in den Ruhestand gefeiert hat: „Ich wollte immer schon ein B&B in einem Nebengebäude meines Hauses eröffnen.

Also habe ich mir mein Sparguthaben in einem Mal auszahlen lassen, um die ersten Umbauten vornehmen zu können.

Manche Versicherte werden sich für eine monatlich zahlbare lebenslange Rente entscheiden, andere wiederum für eine Kombination aus Monatsrente und Kapitalauszahlung.

Weitere steuerlich abzugsfähige Versicherungsprämien

Artikel 111 ESG bietet in Luxemburg steuerpflichtigen Personen die Möglichkeit, Prämien für Lebens-, Todesfall-, Invaliditäts- oder Krankenversicherungen bis in Höhe von 672 € je im Haushalt lebender Person von der Steuer abzuziehen. Wie bei der Altersvorsorgeversicherung muss der Vertrag auch hier für eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren abgeschlossen werden.

„Da neben meinem Partner und mir auch meine beiden Kinder berücksichtigt werden, verringert sich unsere Steuerbemessungsgrundlage jedes Jahr um 2.016 €, was zu einer erheblichen Einsparung führt“, merkt Caroline an. „Nicht zu vergessen die Tatsache, dass das von uns gewählte Versicherungsprodukt unsere Familie schützt, indem es die Bildung eines Todesfallkapitals bewirkt. “

Zu beachten ist auch, dass die Prämien für (Kfz- und Wohnungs-) Haftpflichtversicherungen ebenfalls auf Grundlage von Artikel 111 ESG abgezogen werden können. Der jährlich abzugsfähige Höchstbetrag umfasst auch die Schuldzinsen von Verbraucherkrediten.

Ihr Versicherungsunternehmen stellt Ihnen eine Bescheinigung aus, die Ihnen beim Ausfüllen Ihrer jährlichen Steuererklärung hilft. Finden Sie heraus, welchen Betrag Sie auf Grundlage Ihrer Situation zum Abzug bringen können – mit dem Online-Steuerrechner

In jeder Region des Großherzogtums steht ein Berater zu Ihre Verfügung, um Ihnen seine Dienste und seine fachlichen Ratschläge in Bezug auf Versicherungslösungen zu bieten.

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