Welche Versicherung für meinen Zweitwohnsitz?
Haben Sie gerade einen Zweitwohnsitz in Luxemburg erworben oder haben Sie dies vor? Sie fragen sich, wie Sie bezüglich Ihrer Versicherung besten vorgehen? Auf den ersten Blick könnten Sie versucht sein, Ihren Versicherungsschutz auf das absolute Minimum zu reduzieren, da diese Wohnung nur sehr selten bewohnt wird. Im Gegenteil werden jedoch einige Risiken durch längere Abwesenheit erhöht. Wir werden hier Ihre wichtigsten Fragen beantworten.
Muss man seinen Zweitwohnsitz versichert?
Die Wohngebäudeversicherung ist in Luxemburg gesetzlich nicht vorgeschrieben. Aber stellen Sie sich vor, was mit Ihrem zweiten Haus im Falle einer Überschwemmung oder eines Brandes passieren könnte... Schließlich ist ein Zweitwohnsitz größeren Risiken ausgesetzt als ein Hauptwohnsitz. Es ist nämlich meist unbewohnt, sodass z. B. bei ein Wasserschaden katastrophale Auswirkungen haben könnte. Entdecken Sie die 5 Punkte, die Sie vor Abschluss einer Versicherung für Ihre Wohnung in Luxemburg beachten sollten.
Kann man die Wohnungsversicherung seines Hauptwohnsitzes auf seinen Zweitwohnsitz ausdehnen?
Es handelt sich um zwei getrennte Verträge. Jeder Versicherungsvertrag bezieht sich auf eine bestimmte Wohnung. Einige Optionen müssen jedoch nicht kumuliert werden. Wenn Sie etwa in Ihrem Hauptwohnsitzvertrag eine Option für die Haftpflichtversicherung (Haftpflicht) abgeschlossen haben, ist es nicht erforderlich, diese auch im Rahmen der Versicherung Ihres Zweitwohnsitzes abzuschließen. Sie sind versichert!
Was sind die häufigsten Risiken in einem Zweitwohnsitz?
- Wetterbedingte Schäden sind die häufigsten Schadensursachen: Sturm, starker Wind, Schneefall und Hagel können das Dach, die Fenster und Türen beschädigen und zum Eindringen von Wasser führen.
Joseph besitzt ein Holzhaus in der Region Ösling im Norden Luxemburgs, in der Nähe des Obersauer-Stausees. Aufgrund seiner hölzernen Eingangstür ist er immer ein wenig beunruhigt, wenn er länger weg ist. „Ich habe Angst, dass Wasser stehen bleibt oder sich Schnee ansammelt und schließlich die Tür aufbläht. Bei starken Unwettern bitte ich meinen Nachbarn, nachzusehen, ob eventuell Wasser ins Haus eingedrungen ist“.
- Auch Wasserschäden gehören zu den häufigsten Risiken. In den harten Wintern in Luxemburg können Rohrleitungen einfrieren und schließlich platzen. Entleeren Sie die Leitungen, wenn Sie während der gesamten Winterzeit abwesend sind, oder verwenden Sie ein Frostschutzmittel.
- Einbrüche oder Vandalismus sind ebenfalls große Risiken, da Zweitwohnsitze per Definition weniger bewacht werden und somit ein potenzielles Ziel für Einbrecher darstellen.
- Auch Schäden durch Tiere - wie z. B. Wildschweine, die Ihren Zaun zerstören - gehören zu den besonderen Risiken, die mit Zweitwohnungen in ländlichen Gebieten verbunden sind.
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Welche verschiedenen Versicherungsoptionen gibt es?
Bei AXA Luxembourg deckt die Wohnungsversicherung OptiHome die wichtigsten Risiken wie Sturm, Wasserschäden, Feuer oder Diebstahl ab.
Um im Falle einer Naturkatastrophe - Überschwemmung oder Erdbeben - geschützt zu sein, können Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Zweitwohnsitz um die Option Sérénité Max erweitern.
Welche Ausschlüsse sind in Versicherungspolicen für einen Zweitwohnsitz üblich?
Bei AXA Luxembourg bietet die Wohnungsversicherung OptiHome identische Deckungen, unabhängig davon, ob es sich um einen Haupt- oder Zweitwohnsitz handelt. Einzige Ausnahme sind Wertgegenstände. Schmuck, Kunstgegenstände, Teppiche und Sammlungen sollen nämlich nicht in einer unregelmäßig bewohnten Zweitwohnung aufbewahrt werden. Der Diebstahl dieser Gegenstände ist in einem Zweitwohnsitz nicht versichert.
Als „Wertgegenstände“ gelten:
- Schmuck und Uhren mit einem Einzelwert von mehr als 750 EUR oder einem Gesamtwert von mehr als 2500 €;
- Antike Möbel, Kunstgegenstände (Gemälde, Skulpturen usw.), Teppiche, alte Bücher, Sammlungen sowie alle anderen seltenen oder wertvollen Gegenstände mit einem Einzelwert von mehr als 2500 €.
Kann man seinen Zweitwohnsitz mit einer Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer versichern?
Wenn Sie über Ihren Zweitwohnsitz verfügen können, wann immer Sie wollen, dann gelten Sie als selbstnutzender Eigentümer dieser Immobilie.
Die Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer ist für Wohnungen vorgesehen, die von einer anderen Person als dem Eigentümer bewohnt werden. D. h. vermietet (Mietvertrag) oder unentgeltlich bewohnt (z. B. von den Kindern des Eigentümers).
Ist es möglich, sich in Luxemburg zu versichern, wenn der Zweitwohnsitz im Ausland liegt?
Die Wohnungsversicherung für einen Zweitwohnsitz muss in dem Land abgeschlossen werden, in dem der Wohnsitz liegt. Wenn Sie also einen Zweitwohnsitz außerhalb von Luxemburg erwerben, müssen Sie Ihre Versicherung im Ausland abschließen.
Ist man versichert, wenn man seinen Zweitwohnsitz verleiht oder für kurze Zeit vermietet?
Wenn Sie Ihren Zweitwohnsitz Ihren Freunden oder Ihrer Familie kostenlos für eine Urlaubszeit von einigen Tagen oder Wochen zur Verfügung stellen, sind Sie versichert.
Wenn es sich um eine kurzfristige Vermietung handelt, wird die Haftpflicht der Bewohner: innen in Anspruch genommen, wenn es während ihres Aufenthalts zu einem Brand oder Wasserschaden in Ihrer Unterkunft kommt. Denken Sie daran, von ihnen eine Bescheinigung über die „Urlaubshaftpflicht“ zu verlangen, um zu überprüfen, ob sie abgedeckt sind.
Beachten Sie zu guter Letzt, dass Sie nicht geschützt sind, wenn die vorübergehenden Bewohner Ihrer Wohnung Ihr Eigentum zerstören oder beschädigen. Daher ist es ratsam, die Zahlung einer Kaution zu verlangen, um Sie im Falle von Problemen zu entschädigen.
Wir wünschen Ihnen schöne Momente in Ihrem Zweitwohnsitz!