Wie reicht man in Luxemburg eine Steuererklärung ein?
Die Frist für das Einreichen von Steuererklärungen in Luxemburg läuft bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem das zu versteuernde Einkommen erzielt wurde. Ob Sie nun in Luxemburg Ihren Wohnsitz haben oder nicht, ob Sie Arbeitnehmer oder Rentner sind, Sie sind möglicherweise zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, je nach Ihrer persönlichen und finanziellen Situation. Wie muss ich das tun? Welche Modalitäten und Fristen gelten? Was sind die Vor- und Nachteile? Hier folgen einige nützliche Tipps zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung.
Wer muss in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben?
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass nicht jeder zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Einige Steuerpflichtige werden an der Quelle besteuert, d. h. die Steuer wird direkt von ihrem Gehalt oder ihrer Rente abgezogen. Dies gilt für ledige, verwitwete, geschiedene oder de facto getrennt lebende Ansässige, die in Klasse 1 oder 1a eingestuft sind und in Luxemburg nur berufliche Einkünfte beziehen. Es gilt auch für verheiratete Nichtansässige, die in Klasse 1 eingestuft sind und in Luxemburg nur berufliche Einkünfte erzielen.
Andererseits ist die Abgabe einer Steuererklärung für Steuerpflichtige obligatorisch, die sich in einer der folgenden Situationen befinden:
- Ansässige verheiratete, verpartnerte oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen, die in Klasse 2 eingestuft sind, es sei denn, sie entscheiden sich für eine individuelle Besteuerung;
- Nichtansässige verheiratete, verpartnerte oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen, die in Klasse 2 eingestuft sind, wenn sie sich für eine Gleichstellung mit ansässigen Personen entschieden haben;
- Steuerpflichtige, die in Luxemburg nicht-berufliche Einkünfte wie Mieten, Zinsen, Dividenden usw. beziehen;
- Steuerpflichtige, die in Luxemburg ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit von mehr als 100.000 Euro pro Jahr erzielen;
- Steuerpflichtige, die in Luxemburg gewerbliche Einkünfte zusammen mit anderen gewerblichen Einkünften beziehen, deren Gesamtbetrag 36.000 Euro pro Jahr für die Klassen 1 und 2 oder 30.000 Euro pro Jahr für die Klasse 1a übersteigt;
- Steuerpflichtige, die in Luxemburg Kapitalerträge erhalten, die der Quellensteuer unterliegen und deren Betrag 1.500 Euro pro Jahr übersteigt.
Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können Sie dies auf Antrag dennoch tun, wenn Sie der Ansicht sind, dass dies für Sie von Vorteil sein könnte. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie absetzbare Kosten, Steuerermäßigungen, Steuergutschriften usw. haben. Sie können dann eine Steuerrückerstattung erhalten.
Wie mache ich meine Steuererklärung?
Um Ihre Steuererklärung in Luxemburg einzureichen, haben Sie zwei Möglichkeiten: die Papierversion oder die elektronische Version.
Ausfüllen der Steuererklärung in Papierform
Bei der Papierversion müssen Sie das Formular „Modell 100“ ausfüllen, das Sie sich von der Website der Administration des contributions directes (Verwaltung der direkten Steuern) herunterladen können oder das Ihnen auf Wunsch per Post zugestellt wird. Anschließend müssen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit den erforderlichen Belegen an das zuständige Finanzamt senden.
Steuererklärung über die Online-Steuererklärung
Die elektronische Steuererklärung online über das Portal MyGuichet.lu einreichen. Hierzu müssen Sie über einen privaten oder geschäftlichen Bereich auf dem Portal verfügen und sich mit einem Luxtrust-Zertifikat oder einem elektronischen Personalausweis anmelden. Sie können dann einen elektronischen Assistenten nutzen, der Sie Schritt für Schritt durch das Ausfüllen Ihrer Erklärung führt, je nach Ihrer Situation. Sie können auch das Formular „Modell 100“ als PDF-Datei herunterladen, ausfüllen und über das Portal zurücksenden. Sie können dann eingescannte oder mit Ihrem Smartphone abfotografierte Belege einreichen. Abschließend unterschreiben Sie Ihre Erklärung elektronisch und erhalten eine Empfangsbestätigung.
Bitte beachten Sie, dass Grenzgänger, die sich für eine Steuererklärung in Luxemburg entscheiden, nicht davon befreit sind, eine Steuererklärung in ihrem Wohnsitzland abzugeben, wenn dies vorgeschrieben ist.
Was sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen?
Die Papierversion hat den Vorteil, dass sie einfach und für jeden zugänglich ist, auch wenn Sie keinen Internetzugang haben oder sich mit digitalen Hilfsmitteln nicht richtig auskennen. Auf der anderen Seite sind damit aber auch Nachteile verbunden, z. B.:
- das Risiko von Fehlern oder Auslassungen beim Ausfüllen des Formulars;
- die Verzögerung beim Versand und der Bearbeitung der Post;
- die Kosten für Briefmarken und Umschläge;
- das Fehlen einer Bestätigung des Eingangs Ihrer Erklärung;
- die Schwierigkeit, eine Kopie Ihrer Erklärung aufzubewahren.
Die elektronische Version hat den Vorteil, dass sie schnell, praktisch und sicher ist. Sie bietet nämlich die Möglichkeit, dass Sie:
- einen elektronischen Assistenten nutzen können, der das Formular an Ihre Situation anpasst und die Berechnungen automatisch durchführt;
- die Belege einfach durch Scannen oder Fotografieren beifügen können;
- Ihre Erklärung elektronisch unterschreiben und eine Empfangsbestätigung erhalten können;
- eine Kopie Ihrer Erklärung in Ihrem persönlichen Bereich speichern können;
- den Stand der Bearbeitung Ihrer Erklärung verfolgen können.
Die elektronische Version hat aber auch Nachteile, z. B.:
- Sie müssen über ein Luxtrust-Zertifikat oder einen elektronischen Personalausweis verfügen, die mit Kosten verbunden sein können oder vorherige Schritte erfordern;
- es treten eventuell technische Schwierigkeiten oder Bugs auf dem Portal auftreten;
- Sie sind von einer stabilen und sicheren Internetverbindung abhängig.
Welche Fristen gelten für die Abgabe der Steuererklärung in Luxemburg?
Die allgemeine Frist für die Abgabe der Steuererklärung in Luxemburg ist der 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem das zu versteuernde Einkommen erzielt wurde. Zum Beispiel haben Sie für das Einkommen von 2023 bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, um Ihre Steuererklärung auszufüllen und einzureichen.
Beachten Sie, dass Sie bei Nichteinhaltung der Fristen mit Sanktionen rechnen müssen, u. a.:
- eine Steuererhöhung von 10 %;
- eine Geldbuße von 25 bis 250 Euro;
- eine Veranlagung von Amts wegen auf der Grundlage einer Schätzung Ihres Einkommens.
Welche Empfehlungen gibt es für das korrekte Ausfüllen der Steuererklärung?
Um Ihre Steuererklärung richtig auszufüllen, sollten Sie folgende Tipps befolgen:
- Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen, wie z. B. Gehaltsbescheinigungen, Bankauszüge, Spesenbelege usw.;
- Überprüfen Sie Ihre persönliche und familiäre Situation und wählen Sie das für Sie günstigste Besteuerungssystem;
- Füllen Sie das Formular sorgfältig aus, halten Sie sich an die Rubriken und Codes und geben Sie die Beträge in Euro an;
- Vergessen Sie nicht, alle Einkünfte anzugeben, auch die, die von der Steuer befreit sind oder der Quellensteuer unterliegen, da diese Ihren Steuersatz beeinflussen können;
- Nutzen Sie die Abzüge, Ermäßigungen und Steuergutschriften, die Ihnen aufgrund Ihrer Ausgaben, Investitionen, Spenden usw. zustehen;
- Fügen Sie die geforderten Belege bei und fertigen Sie sich eine Kopie davon an;
- Unterschreiben Sie Ihre Steuererklärung und senden Sie sie fristgerecht per Post ode elektronisch ab;
- Überprüfen Sie die Berechnung Ihrer Steuer und legen Sie Einspruch ein, wenn Sie einen Fehler oder eine Unstimmigkeit feststellen.
Denken Sie auch daran, dass Sie Ihre Einkommensteuer durch Versicherungen senken können.
Welche Versicherungsbeiträge sind abzugsfähig?
• Versicherungsbeiträge und -prämien Der Arbeitnehmer kann Beiträge für Lebens- (Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren), Todesfall-, Restschuld- (zur Deckung eines Darlehens), Unfall-, Invaliditäts- oder Krankenversicherungen absetzen.
• Beiträge an Hilfskassen auf Gegenseitigkeit (Krankenhauszusatzversicherung, Medizinisch-chirurgische Kasse usw.).
• Prämien für Haftpflichtversicherungen (Fahrzeughaftpflicht, Haushaftpflicht, Privathaftpflicht usw.).
*Dieser Höchstbetrag wird in einem einzigen Betrag zusammengefasst, der maximal 672 € beträgt. Dieser Höchstbetrag von 672 € wird für den Ehepartner und jedes Kind im Haushalt um den gleichen Betrag erhöht.
DIE EINMALPRÄMIE FÜR EINE RESTSCHULDVERSICHERUNG
SPARPRÄMIEN FÜR ALTERSVORSORGE ODER „RENTENSPAREN“.
ZUSATZRENTENSYSTEM
Sie können sich an einen unserer Vertreter wenden, um Ihre abzugsfähigen Beiträge zu optimieren.
Im Zweifelsfall oder bei Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen können Sie auch die Website von guichet.lu konsultieren oder sich an einen Steuerberater wenden, der Ihre Steuererklärung in Luxemburg erstellen kann.