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Verheiratete Paare: die Kollektivbesteuerung oder die Individualbesteuerung wählen?

Seit 2018 können verheiratete Paare mit Wohnsitz in Luxemburg oder Grenzgänger sich für eine kollektive oder individuelle Besteuerung entscheiden. Welche Vorteile hat die eine oder andere Option? Gibt es Auswirkungen auf die Höhe der Steuer? Welche Konsequenzen hat diese Entscheidung? Unsere Antworten helfen Ihnen, es klarer zu sehen.

Verheiratete Paare: die Kollektivbesteuerung oder die Individualbesteuerung wählen?

Seit 2018 können verheiratete Paare mit Wohnsitz in Luxemburg oder Grenzgänger sich für eine kollektive oder individuelle Besteuerung entscheiden. Welche Vorteile hat die eine oder andere Option? Gibt es Auswirkungen auf die Höhe der Steuer? Welche Konsequenzen hat diese Entscheidung? Unsere Antworten helfen Ihnen, es klarer zu sehen.

Kollektivbesteuerung für verheiratete Paare

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Bis vor kurzem waren verheiratete Paare zwingend zusammen zu besteuern, d. h. sie galten als ein einziger Steuerpflichtiger. Diese Paare wurden automatisch in Steuerklasse 2, gemäß den Lohnsteuersätzen, für das höchste Gehalt besteuert und mit einem festen Steuersatz von 15 % für das zweite Einkommen des Paares. Die Quellensteuer wurde auf die einzelnen Löhne erhoben, und eine, in den meisten Fällen vorgeschriebene, Steuererklärung konnte steuerliche Abzüge ermöglichen.

Die Wahl der Individualbesteuerung

Seit dem Steuerjahr 2018 hat der luxemburgische Gesetzgeber eine Befreiung von dieser Form der kollektiven Besteuerung von Ehepaaren ermöglicht. Künftig können verheiratete Steuerpflichtige entscheiden einzelnd besteuert zu werden. Konkret bedeutet dies, als ledig angesehen zu werden, d. h. in der Steuerklasse 1 auf sein eigenes Einkommen besteuert zu werden. Die Abzugshöchstbeträge werden zu gleichen Teilen zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt. Dieses System scheint in dieser Hinsicht der individuellen Besteuerung, wie sie ohne eine Ehe gilt, zuwiderzulaufen.

Gibt es einen finanziellen Anreiz individuell besteuert zu werden wenn man verheiratet ist?

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Alexandre André, ein auf die Besteuerung von Privatpersonen spezialisierter Steuerberater der LPG-Treuhandgesellschaft in Luxemburg "bietet diese Möglichkeit keinen besonderen finanziellen Anreiz. Beim Vergleich der beiden Optionen - individuelle und kollektive Besteuerung - ist die Differenz in Bezug auf den Gesamtsteuerbetrag des globalen Familieneinkommens sehr gering.“

Welche Vorteile zieht man also aus einer individuellen Besteuerung?

"Die Hauptmotivation der Paare, die sich für die individuelle Besteuerung entscheiden, ist eine gerechtere Besteuerung nach dem Einkommen des Einzelnen", sagt Alexandre, der erklärt, dass immer mehr Paare ihr Geld unabhängig verwalten. Sie können daher von eine treueren, an ihre persönlichen Einkünfte angepasste Aufteilung der Beiträge angezogen werden.

Weniger solidarisch und unparteiischer entspricht die individuelle Besteuerung auch den Bedürfnissen von Paaren, die getrennt leben oder sich scheiden lassen.

Es sei jedoch zu beachten, dass die Individualisierung völlig individualisiert individualisée oder dass eine Umverteilung der Einkünfte zwischen Ehegatten vorgesehen werden kann und zwar mit einem Eintrag eines gemeinsamen Steuersatzes auf den Lohnsteuerkarten der Ehegatten .

Fall zu Fall

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Abschließend möchte der Steuerexperte daran erinnern, dass "es unmöglich ist, ohne eine eingehende Situationsanalyse Rat zu erteilen". Die Höhe der Steuer hängt von mehreren Faktoren ab: Gehalt, unterhaltsberechtigte Kinder, Steuerabzüge, Art der Einkünfte...

Eines ist sicher: Vorsorge- und Sparprodukte sind ein guter Weg, um von Steuersenkungen zu profitieren und gleichzeitig für die Zukunft zu sorgen. Brauchen Sie Rat? Die AXA-Experten sind hier, um die richtige Lösung für Ihre Projekte zu finden.