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Neues Zusatzrentensystem für Selbstständige RCPI in Luxemburg

Ab dem 1. Januar 2019 stehen Selbstständigen und Freiberufler Zusatzrentensysteme zur Verfügung. Eine gute Nachricht für alle Selbstständigen wie Rechtsanwälte, Notare, Gutachter, Fachleute im Gesundheitswesen und im Bereich Immobilien oder Handwerker, Händler usw., die sich über diese Entscheidung freuen.

Neues Zusatzrentensystem für Selbstständige RCPI in Luxemburg

Ab dem 1. Januar 2019 stehen Selbstständigen und Freiberufler Zusatzrentensysteme zur Verfügung. Eine gute Nachricht für alle Selbstständigen wie Rechtsanwälte, Notare, Gutachter, Fachleute im Gesundheitswesen und im Bereich Immobilien oder Handwerker, Händler usw., die sich über diese Entscheidung freuen.

Neue Rechte für Selbständige und Freiberufler

Bisher standen diese Leistungen nur Angestellten zur Verfügung. Im Interesse der Gleichstellung verabschiedete das Großherzogtum das Gesetz vom 1. August 2018.

Diese neuen Regelungen, die vorab von der Generalinspektion für soziale Sicherheit (IGSS) genehmigt wurden, werden von einem Projektträger, d.h. von einem Fachverband für Selbstständige, einem Versicherer oder einem Pensionsfondsmanager, vorgeschlagen.

Warum dieses neue Gesetz?

Blog AXA Régime Complémentaire de Pension pour Indépendants axa luxembourg RCPI

Das Rentensystem in Luxemburg steht derzeit unter Druck, und die Sozialversicherung wird bald mit einer alternden Bevölkerung und einer ganzen Reihe von Folgen konfrontiert sein.

Die Ausweitung dieser Sparmöglichkeit auf Selbständige und freie Berufe ist eine der von der Regierung eingeleiteten Reformen, um die Steuerzahler für die Notwendigkeit des Aufbaus von zusätzlichen Ersparnissen für den Ruhestand zu sensibilisieren.

Zur Erinnerung: Das luxemburgische Rentensystem ruht auf drei Säulen: Die erste ist die gesetzliche Rente, die zweite die zusätzliche Altersversorgung für Angestellte und mittlerweile auch für Selbständige und freie Berufe, die dritte besteht in privaten Ersparnissen (Altersvorsorgeversicherung/Artikel 111Bis LIR, …). 

Mir ist bewusst, dass meine gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um meinen derzeitigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Deshalb bin ich froh über dieses neue Gesetz, das mir die Möglichkeit bietet, für meinen Ruhestand zu günstigen Bedingungen ein Kapital aufzubauen. Wie viele Angestellte in Luxemburg“ , freut sich Benjamin, Fachanwalt für Familienrecht.

Eine attraktive Lösung, wenn man die Möglichkeit hat, zu sparen

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Wir dürfen nicht vergessen, dass die RCPA vor allem eine Lösung für das Sparen für den Ruhestand ist, für die der Gesetzgeber den idealen Rahmen bietet: Flexibilität des Produkts, steuerliche Attraktivität.

Man darf jedoch, wie bei allen Rentenlösungen, nicht außer Acht lassen, dass das angesparte Kapital erst beim Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist.

Wenn man sich jedoch etwas genauer mit dem Produkt befasst, erkennt man schnell zahlreiche Vorteile.

Die Lösung ist flexibel und passt sich perfekt dem Leben eines Selbstständigen an: Einkommensschwankungen in verschiedenen Jahren, Flexibilität der Zahlungen, geringer Verwaltungsaufwand usw.

„Ich habe angefangen, mich bei den Versicherern im Großherzogtum zu informieren“, erklärt Physiotherapeutin Maria. Ich bin angenehm überrascht von der Flexibilität der angebotenen Produkte, die den Bedürfnissen von Selbständigen angepasst sind, die sehr unterschiedlich sein können. “

Sind Ihnen feste oder zusätzliche Zahlungen lieber?  Haben Sie keine Angst, Risiken einzugehen, um bessere Renditen zu erzielen oder bevorzugen Sie eine sichere Investition?

Eine mehr als günstige steuerliche Komponente

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Wie für Angestellte sieht das Gesetz auch für Selbständige und Freiberufler Steuervorteile vor.

Die vom Versicherungsnehmer gezahlte und für die Finanzierung der Altersvorsorge verwendete Prämie ist als Sonderausgabe in Höhe von 20 % des zu versteuernden Jahreseinkommens steuerlich abzugsfähig.

Auf jede Prämie ist eine Quellensteuer zu entrichten, andererseits gibt es aber keine Wegzugsbesteuerung! Eine pauschale Besteuerung von 20% (statt beispielsweise eines Grenzsteuersatzes von 42%) stellt bei jeder Zahlung einen erheblichen Steuervorteil dar.

Der Kapitalbetrag, den Sie bei Ihrem Eintritt in den Ruhestand erhalten, unterliegt in Luxemburg nicht mehr der Einkommensteuer. Lediglich der Beitrag zur Pflegeversicherung (derzeit 1,4%) bleibt fällig und wird bei der Auszahlung der Rentenleistung abgezogen.

Als Komplettprodukt erlaubt das Zusatzrentensystem auch den Schutz der Angehörigen bei schweren Schicksalsschlägen

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Wer selbständig arbeitet, ist häufig die Haupteinnahmequelle des Haushalts.

Daher ist es wichtig, den Schutz Ihrer Angehörigen angesichts der Wechselfälle des Lebens nicht zu vernachlässigen.

Häufig müssen Sie einen Unfall, einen Todesfall oder eine Invalidität einplanen, die sie zwingt, ihre berufliche Tätigkeit einzuschränken.

Das Zusatzrentensystem bietet neben der Altersvorsorge zusätzliche Garantien, die es den Familien erlauben, im Fall der Fälle ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Diese Prämien sind außerdem unbegrenzt steuerlich absetzbar.

„Mit dieser Zusatzversorgung kann ich meinen Ruhestand in vollen Zügen genießen. Ich schütze meine Familie und spare Geld, indem ich weniger Steuern zahle. Eine Reform, auf die ich lange gewartet habe!“, bemerkt Catherine, Architektin im Großherzogtum, abschließend.

Ein Beispiel macht es deutlich:

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