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Arbeit im Homeoffice: Was sind die Risiken und wie bin ich geschützt?

Die Arbeit im Homeoffice ist nun schon bereits seit einigen Jahren auf dem Vormarsch. Jedoch stellt sich mit dieser Praktik ein neues Problem: Die privaten Infrastrukturen sind nicht auf die Risiken ausgerichtet, auf die die Unternehmen gut vorbereitet sind. Wie viele Privatwohnungen verfügen wohl über einen Einbrecheralarm? Oder einen Aktenvernichter für vertrauliche Unterlagen? Ein Überblick über die Risken, denen Sie ausgesetzt sind, und die Versicherungen, die diese Risiken abdecken.

Arbeit im Homeoffice: Was sind die Risiken und wie bin ich geschützt?

Die Arbeit im Homeoffice ist nun schon bereits seit einigen Jahren auf dem Vormarsch. Jedoch stellt sich mit dieser Praktik ein neues Problem: Die privaten Infrastrukturen sind nicht auf die Risiken ausgerichtet, auf die die Unternehmen gut vorbereitet sind. Wie viele Privatwohnungen verfügen wohl über einen Einbrecheralarm? Oder einen Aktenvernichter für vertrauliche Unterlagen? Ein Überblick über die Risken, denen Sie ausgesetzt sind, und die Versicherungen, die diese Risiken abdecken.

Sie sind durch die Versicherung Ihres Arbeitgebers geschützt

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Das Wichtigste ist, dass für Sie bei der Arbeit im Homeoffice dieselben Sicherheitsregeln gelten wie bei der üblichen Arbeit auf dem Firmengelände. Solange Sie sich an diese Regeln halten, sind Sie auch bei der Arbeit zu Hause durch die Versicherung Ihres Arbeitgebers geschützt.

Als Angestellte(r) besteht für Sie also kein Bedarf, eine gesonderte Versicherung abzuschließen oder Ihre Situation an Ihren Versicherer zu melden.

Als Fachkraft (z. B. als Selbstständige(r)) sollten Sie prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Ihre Mehrfachrisikoversicherung Beruf die Arbeit im Homeoffice abdeckt.

Was tun, wenn Ihrer Arbeitsausstattung etwas passiert?

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Sie verlassen Ihr Zuhause, um einkaufen zu gehen. Sie haben Ihre Wohnung abgeschlossen, besitzen jedoch keinen Sicherheitsalarm. Sie werden Opfer eines Einbruchs und alle Ihre Wertgegenstände, einschließlich Ihres Arbeitslaptops, werden gestohlen. Was nun?

Ihre Privatgegenstände sind durch Ihre Hausratversicherung geschützt.

Den Diebstahl Ihres Arbeitslaptops müssen Sie umgehend an Ihren Arbeitgeber melden. Als Eigentümer des Geräts liegt es an Ihrem Arbeitgeber, das entsprechende Verfahren mit seinem Versicherer einzuleiten. Selbiges gilt bei Schäden oder Brand.

Falls Sie selbstständig tätig sind, sind Sie allein für Ihre Ausrüstung verantwortlich. Sie müssen also den Schadensfall an Ihre Mehrfachrisikoversicherung Beruf melden.

Datendiebstahl und Cyberkriminalität: die Risiken bei der standortfernen Arbeit

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Mit Ausweisen für den Zugang zu einzelnen Räumen, Aktenvernichtern zur rückstandslosen Vernichtung vertraulicher Dokumente und Firewalls, die das Risiko von Hackerangriffen auf Computer einschränken, ist der Arbeitsplatz oft eine wahre Festung gegen Eindringlinge.

Bei der Arbeit im Homeoffice ist es nicht einfach, das alles im Blick zu behalten. Wer hat nicht schon einmal Dokument mit Kundendaten in einem nicht abgeschlossenen Raum liegengelassen? Wer hat nicht schon einmal eine E-Mail an das ungesicherte eigene E-Mail-Postfach weitergeleitet?

Dies sind typische Beispiele dafür, was es zu vermeiden gilt. Wie bereits erwähnt gelten für Sie dieselben Regeln wie bei der Arbeit auf dem Firmengelände. Ist es verboten, das eigene E-Mail-Postfach zu nutzen, so müssen Sie dem auch zu Hause Folge leisten. Wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz aufgefordert werden, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Schrank zu verwahren, müssen Sie diese auch bei sich zu Hause unbedingt an einem nicht zugänglichen Ort lagern. Verfügt Ihr Unternehmen über einen Aktenvernichter, so dürfen Sie Ihre vertraulichen Unterlagen nicht einfach bei sich in den Abfall geben, sondern müssen diese ins Büro bringen und dort vernichten.

Zudem sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen ein VPN (ein System, mit dem Sie sich mit dem Computernetzwerk Ihres Unternehmens verbinden können) zur Verfügung stellen, damit Ihre Daten unter dem gewohnten Schutz stehen.

Findet trotz Einhaltung all dieser Regeln ein Hackerangriff statt oder wird ein Dokument entwendet, so trägt Ihr Arbeitgeber die Haftung.

Denken Sie auf jeden Fall daran, Ihren Arbeitgeber im Voraus zu informieren, wenn Sie im Homeoffice arbeiten müssen.