Kindersitz im Auto: Was sagt das Gesetz in Luxemburg?
Um den Schutz von Kindern während der Autofahrt zu gewährleisten, schreibt das luxemburgische Gesetz die Verwendung von Rückhaltesystemen vor, die allgemein als Kindersitze bekannt sind. Sie müssen für die Größe Ihrer Kinder geeignet sein, aber auch eine der beiden geltenden europäischen Normen erfüllen. Mehr erfahren Sie in diesem Artikel.
Kinder sind bei einem Autounfall besonders gefährdet. Selbst bei einem scheinbar harmlosen Aufprall können ihre noch fragile Wirbelsäule und ihr Schädel verletzt werden. Schließlich wird ein nicht angeschnalltes Kind bei einem Unfall mit 30 km/h im Fahrzeug wie ein Geschoss nach vorne geschleudert. Es geht also nichts über Prävention.
Kindersitz vorgeschrieben
In Luxemburg müssen Ihre Kinder ab ihrer Geburt und bis sie eine Körpergröße von 1,50 m erreicht haben, in einer Sicherheitsvorrichtung im Auto mitfahren: in einer Babyschale, einem Kindersitz oder auf einer Sitzerhöhung für die älteren Kinder. Diese Vorrichtung muss einer der beiden geltenden europäischen Normen entsprechen:
- der Norm ECE-R44 oder
- ECE R129 (der neueren Norm), auch i-Size genannt.
Bei Kindern unter drei Jahren ist keine Ausnahme von dieser Regel zulässig.
Sondergenehmigungen
Im Alter von 3 bis 17 Jahren dürfen Ihre Kinder in bestimmten Situationen ausnahmsweise ohne Rückhaltesystem mitfahren:
- Wenn nicht genügend Rückhaltesysteme vorhanden sind, bei kurzen, gelegentlichen Fahrten.
- Wenn auf dem Rücksitz des Fahrzeugs nicht genügend Platz für die Anbringung eines dritten Rückhaltesystems vorhanden ist, um ein drittes Kind zu befördern.
- Wenn das Gewicht des Kindes 36 kg überschreitet.
- In Taxis, die nicht entsprechend ausgestattet sind.
In diesen Ausnahmesituationen dürfen Kinder auf den Rücksitzen sitzen und müssen angeschnallt sein.
Risiken bei Nichtvorhandensein eines Kindersitzes
Das luxemburgische Gesetz sieht ein Bußgeld von 145 € und den Abzug von 2 Punkten vor, wenn ein Kind unter 1,50 m ohne ein zugelassenes spezielles Rückhaltesystem transportiert wird.
Welche Norm sollte man für Kindersitze wählen? R44 und R129 i-Size?
Die Norm ECE-R44 trat 1982 in Kraft. Sie betrifft im Allgemeinen Kindersitze, die mit dem Sicherheitsgurt und in selteneren Fällen solche, die mit Isofix befestigt werden. Die Sitze sind entsprechend dem Gewicht des Kindes in Gruppen (0, 1, 2...) eingeteilt.
Seit 2013 haben Sie auch die Möglichkeit, sich für einen Kindersitz zu entscheiden, der der Norm ECE R129 (i-Size) entspricht. Warum eine neue Norm? Weil sie hinsichtlich der Sicherheit weiter geht. Das System basiert nämlich auf Isofix-Befestigungen, die mittels integrierter starrer Elemente direkt am Fahrzeugchassis angebracht werden. Das sorgt für einen besseren Halt des Sitzes im Falle eines Aufpralls.
Ein weiterer Fortschritt ist, dass diese Norm vorsieht, dass das Kind mindestens bis zum Alter von 15 Monaten mit dem Rücken zur Fahrtrichtung platziert werden soll. Eine Position, die so lange wie möglich empfohlen wird, um die empfindliche Halswirbelsäule der kleinsten Kinder zu schonen.
Die I-Size-Norm sieht noch weitere Kriterien zur Klassifizierung von Kindersitzen vor. Rückhaltesysteme werden künftig anhand der Größe des Kindes und nicht nach seinem Gewicht ausgewählt.
Ein letzter Vorteil: Der Sicherheitsgurt wird nicht mehr für die Befestigung verwendet, die Wahrscheinlichkeit, etwas falsch zu machen, ist daher deutlich geringer. Eine gute Sache, denn eine aktuelle Studie von Bébé Confort und la Prévention Routière zeigt, dass 75 % der mit einem Gurt befestigten Kindersitze nicht korrekt angebracht sind! *
Die Norm i-Size R129 ist also in puncto Sicherheit die bessere Wahl. Aber Achtung, bevor Sie sich für einen Kindersitz entscheiden, der dieser Norm entspricht: Vergewissern Sie sich, dass Ihr Fahrzeug über die notwendigen Befestigungen und den nötigen Platz verfügt, um einen i-Size-Kindersitz unterzubringen. Nur ein tatsächlicher Größentest mit Ihrem Fahrzeug kann Ihnen 100%ige Sicherheit geben. Was die Kosten betrifft, so sind i-Size-Ausrüstungen teurer, die Preise beginnen bei etwa 400 €.
Wie trifft man die Wahl?
Es gibt 3 Hauptkategorien von Rückhaltesystemen, abhängig von der Größe und dem Gewicht des Kindes:
- Babyschalen: Dieser Kindersitztyp eignet sich für Kinder von 40-45 cm bis 75-87 cm (maximales Gewicht: 12-13 kg).
- Kindersitze für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr von 61-76 cm bis 105 cm (variables Maximalgewicht von 18 bis 23 kg).
- Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne für größere Kinder zwischen 100 und 150 cm und über 23 kg.
Wechseln Sie die Rückhaltevorrichtung regelmäßig, um das Wachstum Ihres Kindes zu begleiten.
Welche Position ist für Ihr Kind im Auto die sicherste?
In Fahrtrichtung, vorne, hinten… Viele von Ihnen fragen sich, welcher Platz für Ihre Kinder im Auto am sichersten ist. Wir haben den Leiter der Abteilung Unfallforschung und -prävention von AXA interviewt, damit Sie klarer sehen.
- Hinten in der Mitte: Das ist der sicherste Platz. Aus einem einfachen Grund: Er bietet besseren Schutz, wenn Teile des Fahrzeugs in den Fahrgastraum geschoben werden. Wenn Ihr Fahrzeug es also zulässt, ist dies eindeutig der richtige Platz für Kinder.
- Hinten rechts: Wenn es nicht möglich ist, den Kindersitz in der Mitte der Rückbank zu montieren, dann installieren Sie ihn hinter dem Beifahrersitz. „Die Zahlen belegen es: Die Fahrerseite ist bei Unfällen am stärksten gefährdet. Hinten auf der Beifahrerseite ist das Risiko eines Seitenaufpralls viel geringer“.
- Vorne: Dieser Platz eignet sich für größere Kinder, die auf einer Sitzerhöhung Platz nehmen, denn „diese Sitze haben besser konstruierte Kopfstützen als die der Rücksitze und bieten so einen besseren Schutz“. Bei Kleinkindern, die mit dem Rücken zur Fahrtrichtung sitzen, ist es am besten, sie hinten zu platzieren. Wenn Sie keine andere Möglichkeit haben, als den Kindersitz vorne zu installieren, vergessen Sie nicht, den Airbag zu deaktivieren.
Wie sieht es bei unseren Nachbarn aus?
In Belgien und Frankreich gilt eine andere Grenze, unterhalb derer der Kindersitz vorgeschrieben ist. Sie ist in Belgien auf 135 cm und in Frankreich auf 10 Jahre festgelegt. In Deutschland gilt die gleiche Regelung wie im Großherzogtum: Ein Kindersitz ist für Kinder unter 150 cm vorgeschrieben.
Autounfälle sind nach wie vor die häufigste Todesursache bei Kindern unter 10 Jahren. Prüfen Sie daher auch bei kürzesten Strecken, ob der Sitz korrekt befestigt und der Sicherheitsgurt richtig positioniert ist.