Die Zusatzrente des Arbeitgebers
In Luxemburg profitieren viele Arbeitnehmer von einem Pensionsplan, der von ihrem Arbeitgeber angeboten wird. Obwohl diese Leistung nach wie vor fakultativ ist, bildet sie die zweite Säule des Rentensystems im Großherzogtum.
Der Arbeitgeber kann diesen Pensionsplan durch interne oder externe Finanzierung (bei einer Versicherungsgesellschaft oder einem Pensionsfonds) finanzieren.
Bruno, ein Buchhalter im Ruhestand, kann sich nur freuen: „Ich habe 20 Jahre in einem Dienstleistungsunternehmen gearbeitet, das eine Zusatzrente eingeführt hatte. Zusätzlich zu meiner gesetzlichen Rente erhalte ich nun eine Ergänzung in Form einer Leibrente. “
Mit einer solchen Zusatzregelung hat der Arbeitgeber einen wichtigen Trumpf bei der Rekrutierung und Bindung seiner Mitarbeiter.
Dies kann sogar eine Alternative zu einer Gehaltserhöhung sein, mit zahlreichen Vorteilen für beide Seiten.
Wenn der Plan es zulässt, können die Mitarbeiter steuerlich abzugsfähige, persönliche Beiträge zu dieser zusätzlichen Rente leisten.
Zuletzt ist anzumerken, dass die Zusatzrentenleistungen, die in Form einer Leibrente oder eines einmaligen Kapitals gezahlt werden, in Luxemburg nicht steuerpflichtig sind.