Wie berechnet man in Luxemburg seine Rente?

Ob er kurz bevorsteht oder noch in weiter Ferne liegt, Ihr Eintritt in den Ruhestand beunruhigt sie und Sie stellen sich viele Fragen. Das Geheimnis für einen erfolgreichen Einstieg in diesen neuen Lebensabschnitt lautet: Vorbereitung. Schauen wir uns einmal die Funktionsweise der Renten in Luxemburg näher an.

Autor AXA LuxembourgErstellungsdatum 15/09/2018

Nach welchen Gesichtspunkten werden die Renten gezahlt?

Der Anspruch auf die gesetzliche Rente entsteht nicht automatisch. In Luxemburg hängt die endgültige Höhe Ihrer Rente sowohl von der Gesamtdauer Ihrer Laufbahn ab (Anzahl der Beitragsmonate) als auch von der genauen Höhe der während Ihres gesamten Erwerbslebens gemeldeten Einkünfte. Um die Berechnungslogik richtig zu verstehen, muss man wissen, dass nicht alle Versicherungszeiten dieselbe finanzielle Wirkung haben. Zeiten direkter Berufstätigkeit (Pflichtzeiten) haben nicht denselben mathematischen Wert wie sogenannte gleichgestellte Zeiten (wie Studienjahre oder Elternurlaub), die zwar für die Wartezeit zählen, aber nach anderen Berechnungsmodalitäten berücksichtigt werden.

Das gesetzliche Rentenalter in Luxemburg beträgt 65 Jahre, vorausgesetzt, Sie können 120 Monate Versicherungsverlauf nachweisen (obligatorischer, durchgehender oder fakultativer Zeitraum oder rückwirkender Kauf).

Diese Zeiten werden als „Anwartschaftszeit“ bezeichnet.

Eine vorzeitige Altersrente kann jedoch ab dem 57. Lebensjahr gewährt werden, wenn der Versicherte eine Anwartschaftszeit von 480 Monaten Pflichtversicherungszeit erreicht hat.

Um Ihre Rente in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen formellen Antrag bei der Nationalen Pensionsversicherungsanstalt (CNAP) stellen. Das Formula kann online heruntergeladen werden.

Grenzgänger müssen sich an die für ihren Wohnort zuständige Stelle wenden.

„Da die Bearbeitungsfristen mehr oder weniger lang sind, sollten Sie diesen Antrag einige Monate vor dem Wirksamwerden Ihrer Ansprüche stellen“ , rät Maria.

Die pensionierte Krankenschwester konnte ihre Rentenansprüche mit 60 Jahren geltend machen. Sie konnte nämlich für ihre berufliche Aktivität als Angestellte eine Pflichtversicherungsdauer von 32 Jahren nachweisen, hinzu kamen 8 Jahre für die Erziehung ihrer beiden Kinder.

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Wie lässt sich die Höhe der Rente einschätzen?

Die Berechnung durch die Nationale Pensionsversicherungsanstalt (CNAP) beruht auf zwei Arten kumulativer und progressiver Zuschläge über die gesamte Laufbahn hinweg:

  • Die pauschalen Zuschläge: Sie werden ausschließlich auf Grundlage der Dauer Ihrer Laufbahn berechnet (Anzahl der anerkannten Versicherungsjahre), unabhängig von der Höhe Ihrer Gehälter.
  • Die proportionalen Zuschläge: Sie ergeben sich direkt aus den beitragspflichtigen Einkünften. Je höher Ihre während Ihres Berufslebens erfassten Erwerbseinkünfte waren, desto stärker erhöhen diese Zuschläge Ihre endgültige Rente.

Wie wird eine Rente in Luxemburg konkret berechnet?

Um die Regeln der Nationalen Pensionsversicherungsanstalt in eine verständliche Formel zu übersetzen, muss man wissen, dass Ihre früheren Gehälter nicht einfach unverändert addiert werden. Um die Auswirkungen der Zeit auszugleichen, wird jedes frühere Jahresgehalt zunächst auf Basis des Referenzjahres (Index 100) umgerechnet. Diese Beträge werden anschließend mit einem speziellen Faktor aufgewertet und schließlich an den aktuellen Lebenshaltungskostenindex angepasst. Das Ergebnis dieser Berechnung bestimmt den jährlichen Gesamtbetrag Ihres Anspruchs, den Sie nur noch durch 12 teilen müssen, um Ihre monatliche Rente zu erhalten. Achtung jedoch: Der so ermittelte Betrag ist immer ein Bruttobetrag, der den Sozialbeiträgen zur Krankenversicherung sowie der luxemburgischen Einkommensteuer unterliegt.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe Ihrer Rente?

Mehrere Variablen können die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente beeinflussen. Neben der Höhe Ihrer Einkünfte und der Kontinuität Ihrer Beschäftigungshistorie spielt die Art der anerkannten Jahre eine wichtige Rolle. Ein besonders wichtiger Punkt betrifft Versicherte mit einer „internationalen Laufbahn“. Wenn Sie Ihr Berufsleben zwischen dem Großherzogtum und anderen Staaten aufgeteilt haben, berechnet die Nationale Pensionsversicherungsanstalt Ihre Rente nur anteilig für die in Luxemburg gearbeiteten Jahre. Auf Ebene der Europäischen Union wird dann eine Koordinierung der Ansprüche aktiviert, um die Wartezeiten zusammenzurechnen und Ihre Voraussetzungen für den Renteneintritt zu validieren, ohne jedoch die auszahlenden Kassen zusammenzulegen.

Kann man seine Rente vor dem Renteneintritt schätzen lassen?

Es ist durchaus möglich, vor dem offiziellen Rententermin eine klare Einschätzung zu erhalten. Um eine gesetzliche und offizielle Schätzung zu bekommen, sollten Sie bei der Nationalen Pensionsversicherungsanstalt einen Versicherungsverlauf beantragen, der direkt online über die Plattform MyGuichet zugänglich ist. Nicht offizielle Online-Rechner können Ihnen eine Tendenz liefern, doch nur die Pensionsversicherungsanstalt bietet einen verbindlichen Wert. Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, empfehlen wir Ihnen dringend, alle Nachweise über Studienzeiten, Ausbildungen oder Tätigkeiten außerhalb Luxemburgs zusammenzustellen, damit bei der Erfassung Ihrer Ansprüche nichts vergessen wird.

Renten-artErforder-liches gesetzliches AlterWartezeitbedingungen (Beiträge)Besonderheiten in Luxemburg
Standard-Altersrente65 JahreMindestens 120 Monate (10 Jahre) Pflicht- oder Weiterversicherungszeiten.Der Grundanspruch für jeden Arbeitnehmer, der die erforderliche Mindestbeitragszeit erfüllt hat.
Vorzeitige Rente (Option 1)60 JahreMindestens 480 Monate (40 Jahre) insgesamt, einschließlich gleichgestellter Zeiten.Ermöglicht einen früheren Renteneintritt, wenn die Laufbahn früh begonnen wurde.
Vorzeitige Rente (Option 2)57 JahreMindestens 480 Monate (40 Jahre) ausschließlich
Pflichtversicherungszeiten.
Für lange und durchgehende Laufbahnen ohne Unterbrechung vorgesehen.
preparer sa retraite en fonction de son age
20/08/26

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Die Zusatzrente des Arbeitgebers

 

In Luxemburg profitieren viele Arbeitnehmer von einem Pensionsplan, der von ihrem Arbeitgeber angeboten wird. Obwohl diese Leistung nach wie vor fakultativ ist, bildet sie die zweite Säule des Rentensystems im Großherzogtum.

Der Arbeitgeber kann diesen Pensionsplan durch interne oder externe Finanzierung (bei einer Versicherungsgesellschaft oder einem Pensionsfonds) finanzieren.

Bruno, ein Buchhalter im Ruhestand, kann sich nur freuen: „Ich habe 20 Jahre in einem Dienstleistungsunternehmen gearbeitet, das eine Zusatzrente eingeführt hatte. Zusätzlich zu meiner gesetzlichen Rente erhalte ich nun eine Ergänzung in Form einer Leibrente.

Mit einer solchen Zusatzregelung hat der Arbeitgeber einen wichtigen Trumpf bei der Rekrutierung und Bindung seiner Mitarbeiter.

Dies kann sogar eine Alternative zu einer Gehaltserhöhung sein, mit zahlreichen Vorteilen für beide Seiten.

Wenn der Plan es zulässt, können die Mitarbeiter steuerlich abzugsfähige, persönliche Beiträge zu dieser zusätzlichen Rente leisten.

Zuletzt ist anzumerken, dass die Zusatzrentenleistungen, die in Form einer Leibrente oder eines einmaligen Kapitals gezahlt werden, in Luxemburg nicht steuerpflichtig sind.

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Sich ins Vereinsleben einbringen, künstlerische Talente entwickeln, Ihren Enkeln Zeit widmen - lauter Entscheidungen, die es Ihnen ermöglichen werden, Ihren Ruhestand in vollen Zügen zu genießen.

Und damit Sie auf ihrem Weg nicht auf finanzielle Hindernisse stoßen, sollten Sie auch an eine Altersvorsorgeversicherung denken.

„Ich wollte beim Eintritt in den Ruhestand keine Kaufkraft verlieren“, erläutert Claudia, 68 Jahre. Daher habe ich beschlossen, ab meinem 40. Geburtstag zusätzliche Ersparnisse aufzubauen. So hatte ich die Möglichkeit, weniger Steuern zu zahlen, da die steuerlichen Abzüge reizvoll waren. Jetzt wird mir das Kapital in Form einer monatlichen Rente gezahlt. Ein unentbehrliches Zusatzeinkommen, um mir weiterhin etwas gönnen und meine Lieben verwöhnen zu können“.

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