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Wie berechnet man in Luxemburg seine Rente?

Ob er kurz bevorsteht oder noch in weiter Ferne liegt, Ihr Eintritt in den Ruhestand beunruhigt sie und Sie stellen sich viele Fragen. Das Geheimnis für einen erfolgreichen Einstieg in diesen neuen Lebensabschnitt lautet: Vorbereitung. Schauen wir uns einmal die Funktionsweise der Renten in Luxemburg näher an.

Nach welchen Gesichtspunkten werden die Renten gezahlt?

Das gesetzliche Rentenalter in Luxemburg beträgt 65 Jahre, vorausgesetzt, Sie können 120 Monate Versicherungsverlauf nachweisen (obligatorischer, durchgehender oder fakultativer Zeitraum oder rückwirkender Kauf).

Diese Zeiten werden als „Anwartschaftszeit“ bezeichnet.

Eine vorzeitige Altersrente kann jedoch ab dem 57. Lebensjahr gewährt werden, wenn der Versicherte eine Anwartschaftszeit von 480 Monaten Pflichtversicherungszeit erreicht hat.

Um Ihre Rente in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen formellen Antrag bei der Nationalen Pensionsversicherungsanstalt (CNAP) stellen. Das Formular kann online heruntergeladen werden.

Grenzgänger müssen sich an die für ihren Wohnort zuständige Stelle wenden.

„Da die Bearbeitungsfristen mehr oder weniger lang sind, sollten Sie diesen Antrag einige Monate vor dem Wirksamwerden Ihrer Ansprüche stellen“ , rät Maria.

Die pensionierte Krankenschwester konnte ihre Rentenansprüche mit 60 Jahren geltend machen. Sie konnte nämlich für ihre berufliche Aktivität als Angestellte eine Pflichtversicherungsdauer von 32 Jahren nachweisen, hinzu kamen 8 Jahre für die Erziehung ihrer beiden Kinder.

Ermitteln Sie die Höhe Ihrer Rente

Die Höhe Ihrer Rente richtet sich nach der Anzahl der Jahre, in denen Beiträge gezahlt wurden (pauschale Leistungen) und der Höhe der beitragspflichtigen Einkünfte während des Versicherungsverlaufs (proportionale Leistungen).

Wenn Sie eine Anwartschaftszeit von 40 Jahren erreicht haben, beträgt Ihre Rente mindestens 90% des Referenzbetrags. Wenn weniger als 20 Jahre Versicherung nachgewiesen werden, verringert sich die Rente um ein Vierzigstel für jedes fehlende Jahr.

Die Zusatzrente des Arbeitgebers

In Luxemburg profitieren viele Arbeitnehmer von einem Pensionsplan, der von ihrem Arbeitgeber angeboten wird. Obwohl diese Leistung nach wie vor fakultativ ist, bildet sie die zweite Säule des Rentensystems im Großherzogtum.

Der Arbeitgeber kann diesen Pensionsplan durch interne oder externe Finanzierung (bei einer Versicherungsgesellschaft oder einem Pensionsfonds) finanzieren.

Bruno, ein Buchhalter im Ruhestand, kann sich nur freuen: „Ich habe 20 Jahre in einem Dienstleistungsunternehmen gearbeitet, das eine Zusatzrente eingeführt hatte. Zusätzlich zu meiner gesetzlichen Rente erhalte ich nun eine Ergänzung in Form einer Leibrente.

Mit einer solchen Zusatzregelung hat der Arbeitgeber einen wichtigen Trumpf bei der Rekrutierung und Bindung seiner Mitarbeiter.

Dies kann sogar eine Alternative zu einer Gehaltserhöhung sein, mit zahlreichen Vorteilen für beide Seiten.

Wenn der Plan es zulässt, können die Mitarbeiter steuerlich abzugsfähige, persönliche Beiträge zu dieser zusätzlichen Rente leisten.

Zuletzt ist anzumerken, dass die Zusatzrentenleistungen, die in Form einer Leibrente oder eines einmaligen Kapitals gezahlt werden, in Luxemburg nicht steuerpflichtig sind.

Bereiten Sie Ihren Ruhestand vor

Sich ins Vereinsleben einbringen, künstlerische Talente entwickeln, Ihren Enkeln Zeit widmen - lauter Entscheidungen, die es Ihnen ermöglichen werden, Ihren Ruhestand in vollen Zügen zu genießen.

Und damit Sie auf ihrem Weg nicht auf finanzielle Hindernisse stoßen, sollten Sie auch an eine Altersvorsorgeversicherung denken.

„Ich wollte beim Eintritt in den Ruhestand keine Kaufkraft verlieren“, erläutert Claudia, 68 Jahre. Daher habe ich beschlossen, ab meinem 40. Geburtstag zusätzliche Ersparnisse aufzubauen. So hatte ich die Möglichkeit, weniger Steuern zu zahlen, da die steuerlichen Abzüge reizvoll waren. Jetzt wird mir das Kapital in Form einer monatlichen Rente gezahlt. Ein unentbehrliches Zusatzeinkommen, um mir weiterhin etwas gönnen und meine Lieben verwöhnen zu können“.

Unser letzter Ratschlag: Wenden Sie sich an einen Fachmann, der mit Ihnen Ihre persönliche Situation unter die Lupe nimmt und Ihnen die Ratschläge erteilt, die Ihren Anforderungen angepasst sind.

In jeder Region des Großherzogtums steht ein Berater zu Ihre Verfügung, um Ihnen seine Dienste und seine fachlichen Ratschläge in Bezug auf Versicherungslösungen zu bieten.

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