Berater zu Ihren Diensten
In jeder Region des Großherzogtums steht ein Berater zu Ihre Verfügung, um Ihnen seine Dienste und seine fachlichen Ratschläge in Bezug auf Versicherungslösungen zu bieten.

Stellen Sie sich vor, Ihr Zimmereibetrieb gerät in Brand. Das Gebäude, das Lager, die Maschinen – nichts wird von den Flammen verschont. Eine klassische Schadensversicherung ersetzt Ihnen die Instandsetzung des Gebäudes und der Geräte sowie die in Rauch aufgegangenen Lagerbestände.
Während der Instandsetzungsarbeiten wird Ihr Unternehmen jedoch nichts produzieren können. Ihre Fixkosten wie Gehälter, Mieten und Darlehenszinsen müssen jedoch auch dann weiter bezahlt werden, wenn Sie Ihren Betrieb zeitweise einstellen.

In einem schweren Schadensfall muss ein Unternehmen nicht nur einen vorübergehenden Umsatzeinbruch überstehen, sondern wird auch eine gewisse Zeit brauchen, um seine Kunden zurückzugewinnen. Nur in den seltensten Fällen sind Unternehmen in der Lage, eine solche finanzielle Belastung aus Eigenmitteln zu bestreiten. Dies zeigt sich darin, dass 40 % aller Unternehmen, die einem Brand zum Opfer fallen, in den darauffolgenden drei Jahren Insolvenz anmelden müssen. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung gleicht den entgangenen Gewinn aus, um das Unternehmen während und nach den Arbeiten über Wasser zu halten.
Anders gesagt: Diese Versicherung erlaubt es Ihnen, die vor der Katastrophe bestehende finanzielle Lage aufrechtzuerhalten.
Die meisten Risiken, die bei einer Mehrfachversicherung gedeckt sind, können Gegenstand einer vertraglichen Zusatzversicherung „Betriebsunterbrechung“ sein: Brand, Explosion, Anschlag, Wasserschaden, Sturm, Maschinenbruch etc. Beachten Sie, dass eine Versicherung des jeweiligen Risikos den mit diesem Risiko verbundenen Betriebsausfall nicht deckt. Dieser Versicherungsschutz muss separat abgeschlossen werden.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung kommt nicht in Schadensfällen zum Tragen, die nicht von der Versicherung gedeckt sind. So sind Umsatzverluste aufgrund von Straßenbauarbeiten oder sozialen Unruhen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Diese Versicherung ist in erster Linie auf Gewerbetreibende zugeschnitten, die Waren produzieren oder Lager vorhalten wie etwa Händler oder Handwerker. Zum Beispiel kann ein Wasserschaden in einem Restaurant oder die Explosion eines Gasofens in einer Bäckerei diese Betriebe zwingen, über Monate geschlossen zu bleiben, bis ihre Arbeitsmittel wieder funktionsfähig sind.
Falls Sie einer Dienstleistungstätigkeit in einem Büro nachgehen, ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung nicht unbedingt erforderlich. Der Entscheidung sollte aber immer eine Analyse vorausgehen: Ihr Versicherer wird Sie gerne beraten. In manchen Fällen ist es durchaus möglich, seine Tätigkeit auch nach einem schweren Schadensfall rasch wieder aufzunehmen. Vielleicht können Sie vorübergehend ein anderes Büro beziehen, ohne das Ihre Arbeit hierdurch auf den Kopf gestellt wird.
Der Entschädigungszeitraum und die Garantien, die Sie benötigen, werden bei Abschluss Ihres Vertrags über eine Betriebsunterbrechungsversicherung festgelegt. Ausgehend von Ihrer Tätigkeit kann Ihr Berater Ihnen helfen, die richtigen Fragen zu stellen: Wie lange würde es dauern, Ihr Gebäude wieder aufzubauen? In welchem Zeitraum könnten Sie Ihr Lager wieder auffüllen? Wie viel Zeit würden Sie brauchen, um Ihre Kundschaft zurückzugewinnen?
Diese Versicherung deckt nicht nur den Gewinnausfall, sondern auch die während der Instandsetzung anfallenden Fixkosten Ihres Unternehmens (Gehälter, Mieten, Rückzahlungen von Darlehen, Steuern etc.). Zusatzkosten wie für die Anmietung von Geräten oder Räumlichkeiten, die Ihr Betrieb vorübergehend bezieht, oder auch für die Unterauftragsvergabe, um Ihre Produktion kurzfristig aufrechtzuerhalten, werden ebenfalls übernommen.

Die Entschädigung zum Ausgleich des entgangenen Bruttoertrags Ihres Unternehmens (das heißt sein Umsatz abzüglich der variablen Kosten) wird Ihnen während der Dauer der Instandsetzung Ihres Betriebs ausgezahlt (standardmäßig sind dies in der Regel zwölf Monate). Die Höhe dieser Entschädigung wird von Sachverständigen in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vor dem Schadensfall berechnet.
Sie haben Fragen? Zweifel in Bezug auf professionelle Versicherungen? Wenden Sie sich an unsere Berater, die Ihre Situation gerne mit Ihnen erörtern werden.