Berufshaftpflicht: Schutz für den Fall, dass Ihre Kunden Ansprüche gegen Sie geltend machen
Diese Versicherung deckt Sie in dem Fall, dass Ihren Kunden ein Schaden entsteht, den Sie im Rahmen der von Ihrem Unternehmen erbrachten vertraglichen Leistungen zu verantworten haben, etwa weil Ihnen ein Fehler unterläuft oder Sie etwas vergessen.
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Zahnarzt sind und einer Ihrer Patienten der Auffassung ist, aufgrund mangelnder Sorgfalt bei Ihrer zahnärztlichen Kontrolle sei es bei ihm zu Komplikationen gekommen.
Oder Sie sind Inhaber einer Kfz-Werkstatt und Ihr Kunde behauptet, dass sein Fahrzeug nach der von Ihnen vorgenommenen Reparatur noch immer nicht einwandfrei funktioniert.
Oder Sie sind Konditor und Ihr Kunde beteuert, aufgrund des Verzehrs einer Windbeuteltorte aus Ihrem Haus eine Lebensmittelvergiftung erlitten zu haben.
Wenn Ihre Kunden ein Verfahren gegen Sie anstrengen, das eine von Ihnen erbrachte Leistung zum Gegenstand hat, kann Sie eine berufliche Haftpflicht treffen. Eine Berufshaftpflichtversicherung dient dazu, Schäden zu decken, die Ihrem Kunden aufgrund der mangelhaften Ausführung des Vertrags entstehen. Gerichtskosten und an Sie gerichtete Schadensersatzansprüche werden Ihnen somit erstattet.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist in Luxemburg nur für Architekturbüros und beratende Ingenieure, Hotels, Reisebüros, Rechtsanwaltskanzleien oder Versicherungsmakler vorgeschrieben.
Auch für den Fall, dass Sie kein Unternehmen der vorstehend aufgeführten Kategorien führen, empfehlen wir Ihnen, sich über die Risiken zu informieren, die Sie mit Ihrer Tätigkeit eingehen.