Assurances professionnelles obligatoires au Luxembourg

Welche professionellen Versicherungen sind in Luxemburg vorgeschrieben?

Berufs- oder Betriebshaftpflicht, Betriebsunterbrechungsversicherung … All diese Versicherungsangebote für Gewerbetreibende sind für Sie ein Buch mit sieben Siegeln? Hier bieten wir Ihnen einen Überblick darüber, welche Versicherungen für Unternehmen vorgeschrieben sind und welche sich zur Wahrung des Fortbestands Ihrer Tätigkeit als nützlich erweisen könnten.

Pflichtversicherungen in Luxemburg: Das Prinzip

Im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarn gibt es im Großherzogtum nur wenige Vorschriften in Bezug auf professionelle Versicherungen. Es bestehen lediglich zwei gesetzliche Pflichten:

- Beitragszahlungen an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) zur Deckung der Risiken Krankheit und Arbeitsunfall sowie der Altersrente der Mitarbeiter und

- die Versicherung der Unternehmensfahrzeuge mindestens zur Deckung des Haftpflichtrisikos.

Abgesehen von diesem gemeinsamen Grundpfeiler unterliegen bestimmte Berufsgruppen weiteren Versicherungspflichten. Doch auch für viele weitere Gewerbetreibende ist ein erweiterter Versicherungsschutz von entscheidender Bedeutung.

Berufshaftpflicht: Schutz für den Fall, dass Ihre Kunden Ansprüche gegen Sie geltend machen

Diese Versicherung deckt Sie in dem Fall, dass Ihren Kunden ein Schaden entsteht, den Sie im Rahmen der von Ihrem Unternehmen erbrachten vertraglichen Leistungen zu verantworten haben, etwa weil Ihnen ein Fehler unterläuft oder Sie etwas vergessen.

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Zahnarzt sind und einer Ihrer Patienten der Auffassung ist, aufgrund mangelnder Sorgfalt bei Ihrer zahnärztlichen Kontrolle sei es bei ihm zu Komplikationen gekommen.

Oder Sie sind Inhaber einer Kfz-Werkstatt und Ihr Kunde behauptet, dass sein Fahrzeug nach der von Ihnen vorgenommenen Reparatur noch immer nicht einwandfrei funktioniert.

Oder Sie sind Konditor und Ihr Kunde beteuert, aufgrund des Verzehrs einer Windbeuteltorte aus Ihrem Haus eine Lebensmittelvergiftung erlitten zu haben.

Wenn Ihre Kunden ein Verfahren gegen Sie anstrengen, das eine von Ihnen erbrachte Leistung zum Gegenstand hat, kann Sie eine berufliche Haftpflicht treffen. Eine Berufshaftpflichtversicherung dient dazu, Schäden zu decken, die Ihrem Kunden aufgrund der mangelhaften Ausführung des Vertrags entstehen. Gerichtskosten und an Sie gerichtete Schadensersatzansprüche werden Ihnen somit erstattet.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist in Luxemburg nur für Architekturbüros und beratende Ingenieure, Hotels, Reisebüros, Rechtsanwaltskanzleien oder Versicherungsmakler vorgeschrieben.

Auch für den Fall, dass Sie kein Unternehmen der vorstehend aufgeführten Kategorien führen, empfehlen wir Ihnen, sich über die Risiken zu informieren, die Sie mit Ihrer Tätigkeit eingehen.

Betriebshaftpflicht: Schutz bei Unfällen Dritter

Diese Versicherung deckt Sie im Fall von Schäden, die einem Dritten entstehen, mit dem Sie nicht in einer Vertragsbeziehung stehen.

Nehmen Sie zum Beispiel an, Sie sind Einzelhändler und ein Kunde verletzt sich, indem er auf dem nassen Fußboden Ihres Geschäfts ausrutscht. Der Kunde beschließt, Haftungsansprüche an Sie zu stellen, um die Erstattung seiner Gesundheitskosten zu erwirken. Da sich die Ansprüche nicht auf Ihre gewerbliche Leistung beziehen, kommt hier Ihre Betriebshaftpflicht zum Zuge.

Oder stellen Sie sich vor, Sie sind Geschäftsführer eines Bauunternehmens. Auf einer Baustelle lässt einer Ihrer Angestellten ein Werkzeug fallen, das drei Meter in die Tiefe fällt und einen Passanten trifft. Auch hier schützt Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung.

In Luxemburg besteht keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Wenngleich diese Versicherung nicht vorgeschrieben ist, scheint sie für alle Unternehmen mit Publikumskontakt unerlässlich.

Betriebsunterbrechungsversicherung: Schutz für den Fall, dass Ihr Produktionsstandort nicht mehr betriebsfähig ist

 

Brand, Sturm, ... Was würde geschehen, falls Ihr Unternehmen seine Produktion einstellen müsste?

Stellen Sie sich vor, Ihr Gebäude würde zerstört. Für die Dauer des Wiederaufbaus kommt Ihre Tätigkeit zum Erliegen. Sie haben keine Einnahmen mehr. Die Gehälter Ihrer Mitarbeiter und weitere Fixkosten müssen jedoch weiterhin bezahlt werden. Wenn Sie nun nicht mindestens über ein Finanzpolster für ein Jahr verfügen, ist das Insolvenzrisiko hoch.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist zwar nicht vorgeschrieben, aber mit ihr sichern Sie sich gegen dieses Risiko ab, da Ihnen der Ausfall des Bruttoertrags infolge Ihres gesunkenen Umsatzes ersetzt wird. Lesen Sie unseren Artikel zur Betriebsunterbrechungsversicherung, um mehr über das Thema zu erfahren.

Die AXA-Berater sind gerne für Sie da, um gemeinsam mit Ihnen den optimalen Schutz Ihrer beruflichen Tätigkeit zu planen.

Sie haben noch Zweifel? Oder offene Fragen?

Dies könnte Sie auch interessieren:

Self-employed pension to plan your retirement AXA Luxembourg Blog

Neues Zusatzrentensystem für Selbstständige RCPI in Luxemburg

Lesen 
AXA Luxembourg - comment créer le package salarial idéal ?

Wie stellt man das ideale Gehaltspaket zusammen?

Lesen 
Comment créer mon entreprise au Luxembourg

Wie gründet man in Luxemburg ein Unternehmen?

Lesen 
Acquérir la nationalité luxembourgeoise

Warum die luxemburgische Staatsbürgerschaft erwerben?

Lesen 

Zurück