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Reiseversicherung: Sind Sie ausreichend abgesichert?

Verlust des Gepäcks, Tropenkrankheiten oder eine simple Verstauchung.... Auf Reisen können solche Vorfälle schnell zum Albtraum werden. Entgegen der landläufigen Meinung reicht Ihre Kreditkartenversicherung in vielen Fällen nicht aus.

Reiseversicherung: Sind Sie ausreichend abgesichert?

Verlust des Gepäcks, Tropenkrankheiten oder eine simple Verstauchung.... Auf Reisen können solche Vorfälle schnell zum Albtraum werden. Entgegen der landläufigen Meinung reicht Ihre Kreditkartenversicherung in vielen Fällen nicht aus.

Auch wenn die Versicherung der Kreditkarte, mit der Sie Ihre Reise bezahlt haben, in der Regel die Rückführungskosten und einen Teil der medizinischen Kosten deckt, können Garantien niedriger sein als die einer speziellen Reiseversicherung.

Darüber hinaus gelten oft Erstattungsgrenzen für den Fall der Stornierung ihrer Reise oder des Verlustes/der versehentlichen Beschädigung Ihres Gepäcks.

Stellen Sie sich vor, Sie besuchen den Regenwald in Thailand.

Den Rucksack auf den Schultern, die Trekkingschuhe an den Füßen erreichen Sie die berühmten türkisfarbenen Wasserfälle.

Plötzlich rutschen Sie auf einem feuchten Stein aus, Ihr Knöchel verdreht sich und Sie finden sich auf dem Boden wieder. Innerhalb weniger Minuten ist Ihr Fuß auf doppelte Größe angeschwollen. Den Rückweg schaffen Sie nicht mehr. Eine Notevakuierung ist Ihre einzige Rettung. Sie glauben, dass Sie durch die Versicherung Ihrer Kreditkarte abgedeckt sind… Das ist jedoch alles andere als sicher.

Die Nationale Gesundheitskasse (CNS) in Luxemburg

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Bei Reisen in Europa (Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz) sind Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte nach den Bedingungen des jeweiligen Landes versichert. Allerdings sind die Bedingungen meist weniger günstig als in Luxemburg. Sie müssen daher die Ihnen in Rechnung gestellten Kosten ganz oder teilweise tragen.

Außerhalb der Europäischen Union hat die CNS mit einigen Ländern wie Kap Verde, Tunesien und Marokko Abkommen geschlossen, um von der Sozialversicherung des jeweiligen Landes eine Erstattung zu den örtlichen Sätzen zu erhalten.

In den Ländern, die nicht an ein Versorgungsabkommen gebunden sind, müssen Sie die medizinischen Kosten vollständig übernehmen. Erst nach Ihrer Rückkehr nach Luxemburg können Sie bei der CNS eine Erstattung nach den luxemburgischen Verfahren beantragen. Stellen Sie sich die Folgen vor, wenn Sie sich einer Notoperation in den Vereinigten Staaten unterziehen müssten, einem Land, in dem die medizinische Versorgung viel teurer ist als im Großherzogtum.

Die Deckung durch die Sozialversicherung bei Behandlungen im Ausland ist daher teilweise sehr unzureichend. Wenn Sie keine spezielle Reiseversicherung abgeschlossen haben, besteht ein hohes Risiko der Verschuldung im Falle einer Notevakuierung oder Operation, da die Kosten für eine Behandlung im Ausland mehrere hunderttausend Euro in den teuersten Reiseländern betragen können (z.B. USA) und dann ganz oder teilweise (im Falle einer teilweisen Erstattung durch die CNS oder eine Zusatzkrankenversicherung) zu Ihren Lasten gehen.

Kreditkarten mit sehr restriktiven Bedingungen

All dies sind scheinbar Ausnahmefälle. Im Ausland können jedoch simple Bauchschmerzen, Zahnschmerzen oder eine Sehnenentzündung schnell erhebliche medizinische Kosten nach sich ziehen, die nicht zwangsläufig durch die Kreditkarte abgedeckt sind. Die Anwendungsbedingungen sind sehr strikt, meist zur großen Überraschung der Versicherten.

Das Gleiche gilt für Stornierungsbedingungen, Gepäckdiebstahl oder Rückführung. Die einschränkenden Bedingungen der Kreditkarten schließen Fälle aus, in denen Sie glaubten, versichert zu sein.

 

Die heikle Frage der Stornierungsbedingungen

Im vergangenen Winter fuhr Stéphanie, eine in Luxemburg ansässige Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei, mit ihren Kindern für eine Woche in den Skiurlaub. Gerade angekommen, stürzt sie schwer und verletzt sich am Knie. Die Verstauchung erfordert Ruhe und das Tragen einer starren Schiene. „Der Gedanke, nach Luxemburg zurückzukehren, drängte sich sofort auf,“ gibt sie zu. „Ich konnte mir nicht vorstellen, für den Rest der Woche in der gemieteten Wohnung „festzusitzen“. Meine Reiseversicherung arrangierte unsere Rückreise. Ich musste nichts bezahlen. Und mir wurden sogar die Mietkosten für die Tage erstattet, an denen wir die Wohnung nicht nutzen konnten! “

 

Am Vorabend der Abreise wird Ihr Pass gestohlen, Sie müssen dringend ins Krankenhaus… Wenn Sie eine schöne Reise geplant haben, in die Sie einen Teil Ihrer Ersparnisse investiert haben, denken Sie auch daran, was passieren könnte, wenn Ihre Abreise verhindert wird. Würden Ihnen die Kosten erstattet?

 

Reiseversicherung: Welche Risiken müssen abgedeckt sein, damit Sie beruhigt aufbrechen können?

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Beistand und medizinische Kosten
Denken Sie in erster Linie an Hilfe bei der Rückführung und Gesundheitskosten. Für letztere kann die Erstattungsobergrenze je nach Versicherungsart zwischen 20.000 € und 150.000 € liegen. So werden beispielsweise bei der Option „Reise“ der AXA-Versicherung bis zu 150.000 Euro der medizinischen Kosten erstattet, die weder von der CNS noch einer anderen Zusatzversicherung übernommen werden, außerdem wird Ihre Überführung nach Luxemburg in medizinischen Notfällen arrangiert.

Stornierung
Im Falle der Stornierung der Reise oder einer vorzeitigen Abreise (höhere Gewalt, Unfall, Krankenhausaufenthalt Ihres Kindes usw.) werden Ihnen der Preis der Reise und die Kosten der Unterkunft, die Sie nicht nutzen konnten, erstattet (von AXA bis zu 15.000 €).

Gepäck, Gegenstände
Damit Sie unbesorgt aufbrechen können, sollten Diebstahl, Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks (Kleidung, Schmuck, Kamera, Fotoapparat, Laptop usw.) bei Auslandsreisen ebenfalls versichert sein. AXA garantiert bis zu 5.000 € Rückerstattung je Schadensfall; bei räuberischem Diebstahl wird auch Bargeld erstattet.

Prüfen Sie auch, ob Sie im Ausland haftpflichtversichert sind, wenn Sie anderen außerhalb der Grenzen Luxemburgs Schäden verursachen. Die Auslandshaftpflichtversicherung kann direkt zusammen mit Ihrer Reiseversicherung abgeschlossen werden.