Eine Unterstützung, die alles verändern kann.
Da es unsere Aufgabe als Versicherer ist, nicht nur Ihr Zuhause, sondern auch die Menschen, die darin leben, zu schützen, ist in unserer Hausversicherung ab sofort automatisch und kostenlos eine neue Garantie zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt (sowohl Frauen als auch Männer) enthalten.
Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch geschulte Notfallteams (+352) 24 618 610.
Was sich an Ihrer Hausversicherung ändert
Wir bieten eine Notunterbringung im Falle häuslicher Gewalt an. Dies dient Ihrer sofortigen Sicherheit, während Sie gemeinsam mit dem Hilfssystem in Luxemburg an einer dauerhaften Lösung arbeiten können.

Unterstützung rund um die Uhr
AXA Assistance, ein Team von Notfallspezialisten, das täglich rund um die Uhr für Sie da ist und speziell geschult wurde, um Sie zu unterstützen.
Ein sicherer Ort an erster Stelle
Je nach Ihrer Situation können Sie entweder um einen Transport zu einer Vertrauensperson bitten oder eine Notunterbringung (Hotel) beantragen.
Langfristige Unterstützung
Während und nach der Unterbringung profitieren Sie weiterhin von einer Betreuung durch spezialisierte Partnerorganisationen, die Sie bei allen weiteren Schritten unterstützen.
Entdecken Sie die AXA Wohngebäudeversicherung
Mehr erfahrenUm von diesem Schutz zu profitieren, muss die betroffene Person nicht Versicherungsnehmer(in) des Hausversicherungsvertrags sein: Der Schutz gilt automatisch auch für im Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner/-partnerinnen.
Wie beantrage ich eine Kostenübernahme?
Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere Broschüre.
Sie sind nicht allein, auch diese Stellen sind für Sie da
Im Falle unmittelbarer Gefahr
Kontaktieren Sie die Polizei
Im Falle einer unmittelbaren Gefahr denken Sie daran, vorrangig die zuständigen Behörden zu kontaktieren:
113: die Polizei für ein schnelles Eingreifen der Ordnungskräfte bei Ihnen zu Hause.Gehen Sie auf
Mehr erfahrenViolence.lu : umfassende Informationen zu Unterstützungsangeboten für Opfer und Täter häuslicher Gewalt, inklusive 24-Stunden-Helpline.
Häusliche Gewalt beschreibt Gewalt, die innerhalb einer Partnerschaft ausgeübt wird. Diese Gewalt ist nicht nur physischer Natur (Schläge, verletzende Handlungen, sexuelle Gewalt usw.), sondern kann auch psychischer (Einschüchterung, Herabwürdigung usw.) oder wirtschaftlicher (Entzug von Einkünften usw.) Art sein.
Sie können das „Gewaltthermometer“ zur Hilfe nehmen, um Ihre Situation besser einzuordnen.
Unser Versicherungsschutz gilt für alle Kundinnen und Kunden mit einer Hausversicherung, unabhängig davon, ob sie selbst Vertragsunterzeichner sind oder als Partner/Partnerin im selben Haushalt leben. Der Versicherungsschutz wird automatisch und kostenlos hinzugefügt. Weil uns eine nachhaltige Betreuung am Herzen liegt, ist es erforderlich, dass Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Unterbringung an eine unserer Partnerorganisationen wenden.
Betroffene Personen können bis zu sieben aufeinanderfolgende Nächte untergebracht werden, bis zu zweimal pro Versicherungsjahr. Dies soll ihnen genügend Zeit geben, eine langfristige Lösung zu finden. Auf Wunsch der betroffenen Person kann auch ein Transfer zu einer Vertrauensperson (Familie, Freund(in) usw.) organisiert werden.
Betroffene Personen dürfen von ihren Kindern (minderjährig oder volljährig) sowie ihren Haustieren (Hund und/oder Katze) begleitet werden.