Versicherungsschutz bei häuslicher Gewalt

  • Eine Notunterkunft, um Sie in Sicherheit zu bringen
  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch geschulte Teams
  • In Ihrer Wohngebäudeversicherung enthalten
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Eine Unterstützung, die alles verändern kann.

Da es unsere Aufgabe als Versicherer ist, nicht nur Ihr Zuhause, sondern auch die Menschen, die darin leben, zu schützen, ist in unserer Hausversicherung ab sofort automatisch und kostenlos eine neue Garantie zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt (sowohl Frauen als auch Männer) enthalten.

Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch geschulte Notfallteams (+352) 24 618 610.

Was sich an Ihrer Hausversicherung ändert

Wir bieten eine Notunterbringung im Falle häuslicher Gewalt an. Dies dient Ihrer sofortigen Sicherheit, während Sie gemeinsam mit dem Hilfssystem in Luxemburg an einer dauerhaften Lösung arbeiten können.

  • Unterstützung rund um die Uhr

    AXA Assistance, ein Team von Notfallspezialisten, das täglich rund um die Uhr für Sie da ist und speziell geschult wurde, um Sie zu unterstützen.

  • Ein sicherer Ort an erster Stelle

    Je nach Ihrer Situation können Sie entweder um einen Transport zu einer Vertrauensperson bitten oder eine Notunterbringung (Hotel) beantragen.

  • Langfristige Unterstützung

    Während und nach der Unterbringung profitieren Sie weiterhin von einer Betreuung durch spezialisierte Partnerorganisationen, die Sie bei allen weiteren Schritten unterstützen.

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Um von diesem Schutz zu profitieren, muss die betroffene Person nicht Versicherungsnehmer(in) des Hausversicherungsvertrags sein: Der Schutz gilt automatisch auch für im Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner/-partnerinnen.

Wie beantrage ich eine Kostenübernahme?

Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere Broschüre.

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  • 1. Nehmen Sie Kontakt auf

    Kontaktieren Sie unsere mehrsprachige Hotline, die Ihnen vertraulich zur Verfügung steht.
    (+352) 24 618 610
    Täglich rund um die Uhr erreichbar.

  • 2. AXA Assistance begleitet Sie

    AXA Assistance ermittelt gemeinsam mit Ihnen die am besten geeignete Unterstützung und verpflichtet sich, Ihnen innerhalb von maximal 4 Stunden Hilfe zu leisten.
    - Unterbringung bei einer Vertrauensperson (nahestehende Person, Familienmitglied usw.), zu der wir Sie bringen lassen.
    - Notunterbringung für bis zu sieben aufeinanderfolgende Nächte (anonym in einem Hotel) für Sie und Ihre Kinder, inklusive Transport.

    Eine Versicherung, die in Zusammenarbeit mit 6 vertraglich gebundenen Verbänden eingerichtet wurde.

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Sie sind nicht allein, auch diese Stellen sind für Sie da

Im Falle unmittelbarer Gefahr

  • Kontaktieren Sie die Polizei

    Im Falle einer unmittelbaren Gefahr denken Sie daran, vorrangig die zuständigen Behörden zu kontaktieren:
    113: die Polizei für ein schnelles Eingreifen der Ordnungskräfte bei Ihnen zu Hause.

  • Gehen Sie auf

    Violence.lu : umfassende Informationen zu Unterstützungsangeboten für Opfer und Täter häuslicher Gewalt, inklusive 24-Stunden-Helpline.

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Betreuung und Zuhören

Wir arbeiten Hand in Hand mit spezialisierten Organisationen, die sich bemühen, Ihnen maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten

  • Femmes en détresse asbl

    Hilfsdienst für Opfer häuslicher Gewalt.

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  • Profamilia

    Unterstützungsdienst für Betroffene häuslicher Gewalt.

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  • actTogether | infoMann

    Informations- und Beratungsstelle für Jungen und Männer.

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  • Fondation Maison de la Porte Ouverte

    Unterstützung für Menschen in akuter Notlage.

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  • CENTRE LGBTIQ+ CIGALE

    Unterstützungszentrum für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Trans- und intersexuellen Personen.

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  • CNFL LOG-in

    Beratungs- und psychosoziale Betreuungsstelle, die Betroffene auf dem Weg in eine Schutzeinrichtung unterstützt.

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  • Das Centre National pour Victimes de Violences (CNVV)

    Das Centre National pour Victimes de Violences (CNVV) bietet zudem eine einfühlsame Betreuung und eine ambulante Notfallversorgung für alle Opfer, ob volljährig oder minderjährig, jeglicher Form von Gewalt (körperlich, sexuell, psychisch usw.).

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Mehr zum Thema

  • Häusliche Gewalt beschreibt Gewalt, die innerhalb einer Partnerschaft ausgeübt wird. Diese Gewalt ist nicht nur physischer Natur (Schläge, verletzende Handlungen, sexuelle Gewalt usw.), sondern kann auch psychischer (Einschüchterung, Herabwürdigung usw.) oder wirtschaftlicher (Entzug von Einkünften usw.) Art sein.

    Sie können das „Gewaltthermometer“ zur Hilfe nehmen, um Ihre Situation besser einzuordnen.

  • Unser Versicherungsschutz gilt für alle Kundinnen und Kunden mit einer Hausversicherung, unabhängig davon, ob sie selbst Vertragsunterzeichner sind oder als Partner/Partnerin im selben Haushalt leben. Der Versicherungsschutz wird automatisch und kostenlos hinzugefügt. Weil uns eine nachhaltige Betreuung am Herzen liegt, ist es erforderlich, dass Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Unterbringung an eine unserer Partnerorganisationen wenden.

  • Betroffene Personen können bis zu sieben aufeinanderfolgende Nächte untergebracht werden, bis zu zweimal pro Versicherungsjahr. Dies soll ihnen genügend Zeit geben, eine langfristige Lösung zu finden. Auf Wunsch der betroffenen Person kann auch ein Transfer zu einer Vertrauensperson (Familie, Freund(in) usw.) organisiert werden. 

  • Betroffene Personen dürfen von ihren Kindern (minderjährig oder volljährig) sowie ihren Haustieren (Hund und/oder Katze) begleitet werden.

Ihre nützlichen Dokumente und Verfahren