Erklärung zur Barrierefreiheit
Die meldende Organisation "AXA Luxembourg" verpflichtet sich, ihre Website zugänglich zu machen, gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://axa.lu/fr
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Jeder muss die Informationen auf einer Website oder Anwendung leicht nutzen und einsehen können, insbesondere Menschen mit Behinderung und/oder solche, die Hilfssoftware oder spezielle Ausrüstung verwenden (z. B. Seh-, Hör-, körperliche oder kognitive Behinderungen usw.).
KONFORMITÄTSSTATUS
Die Website AXA Luxembourg ist teilweise konform mit der europäischen Norm EN 301 549 sowie mit dem Web Accessibility Evaluation Framework (RAWeb) v1, das diese implementiert, aufgrund der unten aufgeführten Elemente.Die Website AXA Luxembourg ist teilweise konform mit der europäischen Norm EN 301 549 sowie mit dem Web Accessibility Evaluation Framework (RAWeb) v1, das diese implementiert, aufgrund der unten aufgeführten Elemente.Die Website AXA Luxembourg ist teilweise konform mit der europäischen Norm EN 301 549 sowie mit dem Web Accessibility Evaluation Framework (RAWeb) v1, das diese implementiert, aufgrund der unten aufgeführten Elemente.
NICHT ZUGÄNGLICHE INHALTE
Die unten aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
Nicht-Konformität
Mehrere Nicht-Konformitätselemente werden in diesem Dokument beschrieben, einige davon treten auf mehreren Seiten wiederholt auf:
• Einige dekorative Bilder werden von Screenreadern nicht ignoriert.
• Einige komplexe Bilder bieten keine detaillierte Beschreibung.
• Einige Texte sind durch ein Bild von Text ohne CSS-Ersatzmechanismus ausgezeichnet.
• Einige Informationen werden nur durch Farbe vermittelt.
• Einige Texte bieten einen unzureichenden Kontrast zum Hintergrund.
• Einige Komponenten oder grafische Elemente bieten einen unzureichenden Kontrast zum Hintergrund.
• Einige Medien (Audio, Video) haben keine Transkription oder Audiodeskription.
• Einige Tabellenzeilen- oder -spaltenüberschriften sind nicht korrekt deklariert.
• Die Bezeichnung einiger Links und ihr Kontext erlauben nicht, die Funktion oder das Ziel zu verstehen.
• Einige Links haben keine Bezeichnung.
• Einige Skripte sind nicht mit dem Screenreader kompatibel.
• Einige Skripte sind nicht mit der Tastatur steuerbar.
• Einige Statusmeldungen werden dem Screenreader nicht korrekt zurückgegeben.
• Der Titel einiger Seiten ist nicht relevant.
• Einige Sprachwechsel werden im Quellcode nicht angegeben (lang-Attribut).
• Einige HTML-Tags werden nur zu Präsentationszwecken verwendet.
• Auf einigen Seiten ist die Information nicht angemessen mit Überschriften (h1, h2 usw.) strukturiert.
• Auf einigen Seiten ist die Dokumentstruktur nicht kohärent (Landmark-Regionen).
• Die Darstellung der Information wird durch HTML-Elemente und nicht durch CSS gestaltet.
• Bei einigen Elementen ist der Fokus bei der Tastaturnavigation nicht sichtbar.
• Einige Informationen werden nur durch Form, Größe oder Position vermittelt.
• Einige Formularfelder haben keine Beschriftung.
• Einige Formularfelder gleicher Art sind nicht gruppiert.
• Einige Formularfelder kontrollieren die Eingabe nicht korrekt.
• Auf einigen Seiten ist die Tabulator-Reihenfolge nicht kohärent.
• Einige Office-Dokumente sind nicht zugänglich und haben keine Alternative.
• Einige kryptische Inhalte (ASCII-Art, Emoticons, kryptische Syntax) bieten keine Alternative.
Unverhältnismäßige Belastung
Keine Ausnahmen festgestellt
Inhalt außerhalb des Anwendungsbereichs des Gesetzes vom 28. Mai 2019
Keine befreiten Inhalte
ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Diese Erklärung wurde am 18. August 2025 erstellt.
Die Angaben in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer tatsächlichen Bewertung der Konformität dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1, wie einer von Dritten durchgeführten Bewertung: Ipedis.
Die letzte Überprüfung der Erklärung erfolgte am 04. März 2026.
FEEDBACK UND KONTAKT
Wenn Sie einen Barrierefreiheitsmangel auf der Website AXA Luxembourg feststellen,
senden Sie uns eine E-Mail an info@axa.lu: Beschreiben Sie Ihr Problem und nennen Sie die betreffende Seite.
Wir verpflichten uns, Ihnen spätestens innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten.
Um das Problem dauerhaft und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird die Online-Korrektur des Barrierefreiheitsmangels bevorzugt.
Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem zugänglichen Format nach Ihren Wünschen übermittelt:
• Schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
• Mündlich in einem Gespräch oder telefonisch.
RECHTSBEHELFE
Dieses Verfahren ist im folgenden Fall zu nutzen:
Sie haben dem Verantwortlichen der Website einen Barrierefreiheitsmangel gemeldet, der Sie daran hindert, auf einen Inhalt oder einen Dienst des Portals zuzugreifen, und haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.
● Den Informations- und Pressedienst informieren.
● Die für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständige Stelle über ihr Online-Beschwerdeformular kontaktieren.
● Den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg, kontaktieren.