1. Schließen Sie eine Krankenversicherung ab
Ihr gilt meist der erste Gedanke, wenn man einen Auslandsaufenthalt plant. Was passiert, falls ich vor Ort medizinisch behandelt werden muss? Bei einem Studienaufenthalt im europäischen Ausland ist dies kein Problem. Sie sind über die Europäische Krankenversicherungskarte von der luxemburgischen nationalen Gesundheitskasse (CNS) gedeckt. Für nicht von der CNS übernommene Behandlungskosten kommt Ihre Krankenzusatzversicherung auf. Falls Ihre Eltern bei AXA versichert sind, genießen Sie weiterhin den im Optisoins-Vertrag vereinbarten Versicherungsschutz. Was das konkret bedeutet? Stellen Sie sich vor, Sie studieren in Wien und nutzen das Wochenende zum Skifahren. Kommt es zu einem Unfall, so werden Ihre Krankenhauskosten übernommen. Falls Ihr Gesundheitszustand dies erfordert, werden Sie zurück nach Luxemburg transportiert oder in eine Spezialklinik verlegt. Auch Suchkosten im Fall eines Lawinenabgangs sind gedeckt.
Etwas anders sieht es aus, falls Ihr Studium Sie in ein außereuropäisches Land führt. Je nach der Qualität des dortigen Gesundheitssystems werden Sie entweder diesem Gesundheitssystem Ihres Gastlands beitreten oder eine Spezialversicherung abschließen müssen. Optimal beraten kann Sie in jedem Fall Ihre Hochschule. So war es auch bei Anne-Samia, die für ein Studienjahr nach Australien gegangen ist. „Die Schule hat uns hervorragend informiert. So wussten wir, dass wir dem australischen Studenten-Sozialversicherungssystem beitreten mussten. Bei unserer Ankunft in der Partneruniversität hat man uns alles erklärt und uns eine Karte mit unserer Versicherungsnummer ausgehändigt, auf der die Telefonnummern für Notfälle angegeben waren.“ Es dauerte nicht lange, bis die junge Luxemburgerin ihre Karte brauchte. Drei Monate nach ihrer Ankunft beschließt sie, Down Under näher zu erkunden. „Ich bin zu einer organisierten Mountainbiketour in die Berge aufgebrochen. An steile Gefälle war ich nicht gewohnt. Ich bin gegen eine Wurzel geprallt und in hohem Bogen über mein Fahrrad gesegelt. Den Rest der Strecke musste ich mit einem übel zugerichteten Bein und Arm zu Fuß zurücklegen.“ Anne-Samia wird ins örtliche Krankenhaus eingeliefert, wo sie dank ihrer Versicherung nichts dazuzahlen oder vorstrecken muss.