AXA Luxembourg - études à l’étranger : 3 points essentiels à régler pour partir serein

Auslandsstudium: Der 3-Punkte-Check für einen sorglosen Start ins Abenteuer

Ihr nächster Hörsaal steht in Straßburg, Brüssel, Trier oder gar in den Vereinigten Staaten oder Asien? Sie wohnen in Luxemburg und beginnen demnächst Ihr Studium? Sehr wahrscheinlich werden Sie in dessen Rahmen ein paar Monate oder auch Jahre im Ausland verbringen. Falls es schon im Herbst losgehen soll und Sie im Labyrinth der Formalitäten allmählich den Überblick verlieren, bieten wir Ihnen hier eine Orientierungshilfe – damit Sie sich gut gewappnet für den Fall der Fälle auf den Weg machen können.

1. Schließen Sie eine Krankenversicherung ab

Ihr gilt meist der erste Gedanke, wenn man einen Auslandsaufenthalt plant. Was passiert, falls ich vor Ort medizinisch behandelt werden muss? Bei einem Studienaufenthalt im europäischen Ausland ist dies kein Problem. Sie sind über die Europäische Krankenversicherungskarte von der luxemburgischen nationalen Gesundheitskasse (CNS) gedeckt. Für nicht von der CNS übernommene Behandlungskosten kommt Ihre Krankenzusatzversicherung auf. Falls Ihre Eltern bei AXA versichert sind, genießen Sie weiterhin den im Optisoins-Vertrag vereinbarten Versicherungsschutz. Was das konkret bedeutet? Stellen Sie sich vor, Sie studieren in Wien und nutzen das Wochenende zum Skifahren. Kommt es zu einem Unfall, so werden Ihre Krankenhauskosten übernommen. Falls Ihr Gesundheitszustand dies erfordert, werden Sie zurück nach Luxemburg transportiert oder in eine Spezialklinik verlegt. Auch Suchkosten im Fall eines Lawinenabgangs sind gedeckt.

Etwas anders sieht es aus, falls Ihr Studium Sie in ein außereuropäisches Land führt. Je nach der Qualität des dortigen Gesundheitssystems werden Sie entweder diesem Gesundheitssystem Ihres Gastlands beitreten oder eine Spezialversicherung abschließen müssen. Optimal beraten kann Sie in jedem Fall Ihre Hochschule. So war es auch bei Anne-Samia, die für ein Studienjahr nach Australien gegangen ist. „Die Schule hat uns hervorragend informiert. So wussten wir, dass wir dem australischen Studenten-Sozialversicherungssystem beitreten mussten. Bei unserer Ankunft in der Partneruniversität hat man uns alles erklärt und uns eine Karte mit unserer Versicherungsnummer ausgehändigt, auf der die Telefonnummern für Notfälle angegeben waren.“ Es dauerte nicht lange, bis die junge Luxemburgerin ihre Karte brauchte. Drei Monate nach ihrer Ankunft beschließt sie, Down Under näher zu erkunden. „Ich bin zu einer organisierten Mountainbiketour in die Berge aufgebrochen. An steile Gefälle war ich nicht gewohnt. Ich bin gegen eine Wurzel geprallt und in hohem Bogen über mein Fahrrad gesegelt. Den Rest der Strecke musste ich mit einem übel zugerichteten Bein und Arm zu Fuß zurücklegen.“ Anne-Samia wird ins örtliche Krankenhaus eingeliefert, wo sie dank ihrer Versicherung nichts dazuzahlen oder vorstrecken muss.

2. Überprüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung

Die Bildungseinrichtung, die Sie aufnimmt, wird Sie um einen Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung bitten. Diese kommt für Schäden auf, die Sie anderen zufügen. Hier erklären wir, worum es genau geht. Stellen Sie sich vor, Sie sind zu einer Party bei einem Ihrer Kommilitonen in Bern eingeladen. Bei der Verkostung lokaler Spezialitäten unterläuft Ihnen ein Missgeschick: Als Sie Ihren Teller auf einem Möbel abstellen, bringen Sie versehentlich die Brille Ihres Gastgebers zu Fall, die auf den Fliesen zu Bruch geht. Kein guter Start für eine Studienfreundschaft! Zum Glück sind Sie über den Mehrfachrisiko-Hausratsschutz Ihrer Eltern bei AXA haftpflichtversichert und damit auch während Ihres Studiums in einem anderen europäischen Land gedeckt. Die Brille wird ohne Zuzahlung ersetzt. Und der Freundschaft steht nun nichts mehr im Weg.

3. Denken Sie an die Versicherung des Studentenzimmers

Wenn Sie eine Studentenunterkunft anmieten, wird Ihr Vermieter sicherlich einen Nachweis für Ihre Hausratsversicherung verlangen. Falls Ihre Eltern ihr Zuhause bei AXA versichert haben, werden einige im Rahmen der Hausratsversicherung abgeschlossenen Garantien kostenlos und automatisch bis in Höhe von 100.000 Euro auf das Studentenzimmer erweitert. Achtung: Die Garantien Diebstahl, Erdbeben und Überschwemmungen zählen nicht zu den Erweiterungen, die für Studentenzimmer gelten. Um einen umfassenderen oder speziell auf Ihr Gastland zugeschnittenen Schutz abzuschließen (Beispiel: Versicherung von Naturkatastrophen in Frankreich oder Belgien), lassen Sie sich von einem Versicherer vor Ort beraten.

Außerhalb Europas gehen Sie mit dem Abschluss einer Rücktransportversicherung auf Nummer sicher

Falls Sie jenseits der Grenzen Europas studieren, sind Sie mit dem Abschluss einer Rücktransportversicherung, die sowohl Assistance-Leistungen und Behandlungskosten als auch den Verlust oder Diebstahl Ihres Gepäcks einschließt, rundum geschützt. Nähere Informationen zu Versicherungslösungen für längerfristige Aufenthalte (über drei Monate) erhalten Sie bei spezialisierten Versicherern wie unserem Partner Assudis.be, der Pakete mit Zuschnitt auf die Anforderungen von Studierenden, Au Pairs, Praktikanten etc. anbietet. Sie sind sich noch unsicher? Oder haben eine Frage? Rufen Sie einfach einen unserer Berater an, der gerne für Sie prüft, welche Deckungen mit Geltung für die ganze Familie und damit auch für studierende Kinder bereits bestehen.

In jeder Region des Großherzogtums steht ein Berater zu Ihre Verfügung, um Ihnen seine Dienste und seine fachlichen Ratschläge in Bezug auf Versicherungslösungen zu bieten.

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