Risiko 2: Sie verletzen bei einem Sturz eine Person oder beschädigen Gegenstände.
Thomas ist ein Fan der sanften Mobilität. In der Stadt fährt er nur noch mit dem Roller zu seinem Büro in der Cloche d'Or und zu Freizeitaktivitäten am Wochenende.
Bei einer Fahrt auf der Place de la Gare in Luxemburg-Stadt stieß er eines Tages mit einem Fußgänger zusammen, der das Großherzogtum besuchte.
„Die gemeinsame Nutzung des Platzes in diesen Fußgängerzonen ist wirklich gefährlich“, so Thomas. „Es ist unmöglich, die Bewegungsrichtung von Fußgängern, die sich oft sprunghaft bewegen, vorherzusehen. Als ich den Mann am Boden liegen sah, war ich entsetzt. Mir wurde bewusst, wie gefährdet Fußgänger gegenüber einem Roller sind, der bis zu 25 km/h schnell fahren kann.“
Das Unfallopfer war zum Glück mehr erschrocken als verletzt. Die Kamera, die das Opfer um die Schulter trug, ging jedoch zu Bruch.
Die Versicherung von Thomas erstattete die Kosten der Kamera im Wert von 1.500 Euro im Rahmen der Haftpflichtversicherung, die in seiner Hausratversicherung enthalten ist.
Im Rahmen der gleichen Versicherung wäre auch das Opfer im Falle eines schwereren Unfalls entschädigt worden, wenn dieser beispielsweise zu einer Teilbehinderung geführt hätte.
Wir raten:
Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz, um sicherzustellen, dass Sie haftpflichtversichert sind.