2. Ich verletze mich bei einem Sturz vom Fahrrad
Sie sind stolzer Besitzer eines neuen E-Bikes, das Sie bei einer ersten Spritztour durch Ihr Viertel einweihen. Schon nach einigen Minuten fühlen Sie sich sicher. Letztlich fährt es sich wie auf einem herkömmlichen Fahrrad, wenn das E-Bike auch schneller und schwerer ist. Stolz auf Ihre Fortschritte steuern Sie nun wieder auf Ihr Zuhause zu. Sie nehmen Schwung und treten etwas kräftiger in die Pedale, um auf den Bürgersteig zu fahren, der Sie von Ihrem Haus trennt. Doch das E-Bike lässt sich nicht so leicht anheben. Sie prallen mit voller Wucht gegen den Bürgersteig und schlagen hart auf Ihrem Gefährt auf. Fazit: Sie haben sich eine Rippe gebrochen.
Die mit Ihrer ärztlichen Versorgung verbundenen Kosten werden von der Sozialversicherung übernommen (oder von der Unfallversicherung – AAA –, falls sich der Unfall im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit ereignet hat). Sie können auch Ihre Krankenzusatzversicherung in Anspruch nehmen, was die Erstattung der nicht übernommenen Gesundheitskosten betrifft.
Um im Fall eines schwereren Unfalls (Tod oder Invalidität) geschützt zu sein, müssen Sie eine persönliche Unfallversicherung abschließen. Bei Verträgen dieser Art erfolgt die Auszahlung einer Entschädigung gemäß den zum Zeitpunkt des Abschlusses vorgesehenen Modalitäten.
Sollten Sie eine bleibende Invalidität davontragen, so erhalten Sie eine Entschädigung, deren Höhe sich am Grad Ihrer Invalidität bemisst. Im Todesfall wird das Kapital Ihrem Partner oder Ihren Erben ausgezahlt, sodass Ihre Familie finanziell abgesichert ist.