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Sind Sie im Fall eines Fahrradunfalls versichert?

Im Großherzogtum herrscht wieder traumhaftes Wetter. Was könnte es da Schöneres geben, als unter lachendem Himmel mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren? Oder eine Radwanderung in der geschützten Natur Luxemburgs zu unternehmen? Während Sie Ihr Lieblingsfortbewegungsmittel aus der Winterruhe erwecken, fragen Sie sich vielleicht, ob Sie und Ihre Familie auf zwei Rädern gut versichert sind. Alles zum Thema in diesem Artikel.

Beginnen wir mit der Terminologie: Als Fahrrad bezeichnen wir sowohl muskelbetriebene Fahrräder als auch E-Bikes bzw. Pedelecs mit Motorunterstützung beim Treten. In Bezug auf das Fahrradfahren werden nun drei wesentliche Risikokategorien unterschieden:

1. Ich verletze jemanden oder beschädige ein Auto

Sie radeln die Straße entlang, als plötzlich ein dumpfes, ungewohntes Geräusch Ihre Aufmerksamkeit weckt. Sie drehen den Kopf nach links, um die Geräuschquelle ausfindig zu machen: In der Ferne werden Bauarbeiten ausgeführt. Als Sie den Blick wieder nach vorne richten, beschreibt Ihr Fahrrad – wohl aufgrund einer Unebenheit der Straße – einen kleinen Schlenker, und Sie schrammen ein längs der Fahrbahn geparktes Auto. Zum Glück ist Ihnen nichts passiert. Die Limousine hingegen ziert nun ein großer, markanter Kratzer, der sich über den gesamten Kotflügel zieht ...

2. Ich verletze mich bei einem Sturz vom Fahrrad

Sie sind stolzer Besitzer eines neuen E-Bikes, das Sie bei einer ersten Spritztour durch Ihr Viertel einweihen. Schon nach einigen Minuten fühlen Sie sich sicher. Letztlich fährt es sich wie auf einem herkömmlichen Fahrrad, wenn das E-Bike auch schneller und schwerer ist. Stolz auf Ihre Fortschritte steuern Sie nun wieder auf Ihr Zuhause zu. Sie nehmen Schwung und treten etwas kräftiger in die Pedale, um auf den Bürgersteig zu fahren, der Sie von Ihrem Haus trennt. Doch das E-Bike lässt sich nicht so leicht anheben. Sie prallen mit voller Wucht gegen den Bürgersteig und schlagen hart auf Ihrem Gefährt auf. Fazit: Sie haben sich eine Rippe gebrochen.

Die mit Ihrer ärztlichen Versorgung verbundenen Kosten werden von der Sozialversicherung übernommen (oder von der Unfallversicherung – AAA –, falls sich der Unfall im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit ereignet hat). Sie können auch Ihre Krankenzusatzversicherung in Anspruch nehmen, was die Erstattung der nicht übernommenen Gesundheitskosten betrifft.

Um im Fall eines schwereren Unfalls (Tod oder Invalidität) geschützt zu sein, müssen Sie eine persönliche Unfallversicherung abschließen. Bei Verträgen dieser Art erfolgt die Auszahlung einer Entschädigung gemäß den zum Zeitpunkt des Abschlusses vorgesehenen Modalitäten. Sollten Sie eine bleibende Invalidität davontragen, so erhalten Sie eine Entschädigung, deren Höhe sich am Grad Ihrer Invalidität bemisst. Im Todesfall wird das Kapital Ihrem Partner oder Ihren Erben ausgezahlt, sodass Ihre Familie finanziell abgesichert ist.

3. Ich beschädige mein Fahrrad

Im Rahmen Ihrer Hausratsversicherung können Sie Ihre Wertgegenstände gegen Diebstahl und Bruch versichern. Der Vorteil: Ihre Gegenstände sind an jedem Ort geschützt, selbst im Ausland. Doch Achtung: Es handelt sich um eine Option, die Sie zu Ihre Basisvertrag hinzufügen müssen.

In jeder Region des Großherzogtums steht ein Berater zu Ihre Verfügung, um Ihnen seine Dienste und seine fachlichen Ratschläge in Bezug auf Versicherungslösungen zu bieten.

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