Die Formel « Familie » bietet Ihnen eine Deckung im Rahmen Ihres Privat- und Schulalltags überall auf der Welt. Mit einem einzigen Vertrag sind all Ihre Familienmitglieder im Todes- oder Invaliditätsfall infolge eines Unfalls abgesichert.
Entschädigung
- 50.000 € im Fall von Invalidität und 175.000 € im Falle einer Vollinvalidität
- Bestattungskosten pro Kind und bis zu 25.000 € im Todesfall pro Erwachsenen
Vorteile der AXA-Vorsorgeversicherung
- Ohne Formalitäten sind all Ihre Familienmitglieder abgesichert
- Deckung im Falle einer schweren Krankheit Ihres Kindes unter 18 Jahren (Krebs, Leukämie, Meningitis usw.)
- Automatisch inbegriffen ist die Pauschale « Komfort Kind », die im Falle eines Unfalls Ihres Kindes entschädigt: Betreuungskosten oder Aufenthaltskosten der Eltern im Krankenhaus, wenn sie beim Kind bleiben…
Mehr über die VivaZen-Vorsorgeversicherung für Tod & Invalidität erfahren
Service und Beratung
Was spricht in Luxemburg für eine Lebensversicherung?
Die Finanzierung eines Vorhabens, der Schutz Ihrer Angehörigen, die Vorbereitung auf den Ruhestand oder die Weitergabe Ihres Vermögens sind alles gute Gründe, eine Lebensversicherung abzuschließen. Denn neben der Absicherung gegen eventuelle Unfälle im Leben profitieren Sie auch von steuerlichen Vorteilen. Einen Überblick bietet dieser Artikel.
Wie bereitet man sich abhängig vom Alter richtig auf den Ruhestand vor?
Wie Ihnen bestimmt schon bewusst ist, dürfte das luxemburgische Rentensystem angesichts der Alterung der Bevölkerung in den kommenden Jahren an Attraktivität verlieren. Umso wichtiger ist es, sich so schnell wie möglich auf diese Kürzungen vorzubereiten. Vor allem, weil die luxemburgische Regierung Sie durch Steuervergünstigungen zu diesem Schritt ermutigt.
Immobilienkredit: Wie schütze ich meine Familie, falls mir etwas zustößt?
In Luxemburg wie in vielen weiteren europäischen Ländern knüpfen die Finanzinstitute die Gewährung eines Kredits in vielen Fällen an den Abschluss einer Versicherung gegen das Todesfall- oder Invaliditätsrisiko. Hierbei handelt es sich um die so genannte Restschuldversicherung, wobei es um die Restschuld geht, die jeweils noch an die Bank zurückzuzahlen ist. Mit dieser Deckung stellt der Eigentümer sicher, dass im Fall seines Ablebens oder seiner Erwerbsunfähigkeit der Versicherer die Zahlung der verbleibenden Raten übernimmt.