Comment résilier son assurance au Luxembourg ?

Wie kündigt man seine Versicherung in Luxemburg?

Sie möchten Ihre Versicherung kündigen und wissen nicht, wie Sie dabei vorgehen sollen? Egal, ob es sich um eine Kfz- oder Hausratversicherung handelt, in Luxemburg ist dieser Schritt stark reglementiert. Er kann in vier Situationen eintreten: bei Ablauf des Vertrags, bei einem Umzug ins Ausland, wenn Ihr Versicherer eine andere Ihrer Policen kündigt oder eine Preiserhöhung vornimmt. Mehr erfahren Sie in diesem Artikel.

Die Kündigung bei Ablauf des Versicherungsvertrags:

Sie haben einen Vertrag gefunden, der Ihnen günstiger erscheint und möchten die Versicherung wechseln? Schicken Sie einfach ein Einschreiben mit Rückschein an Ihre Versicherung. Dieser Brief muss spätestens 30 Tage vor dem Jahrestag des Vertrags, den Sie kündigen möchten, bei der Versicherung eingehen.

Denjenigen, die befürchten, es zu vergessen, sei gesagt, dass sie jedes Jahr etwa zwei Monate vor der Verlängerung Ihres Vertrags eine Fälligkeitsmitteilung von ihrem Versicherer erhalten.

Die Versicherung kündigen, wenn man ins Ausland umzieht

Sie verlassen Luxemburg? Für Ihren Versicherer bedeutet dies den Wegfall des Risikos, sodass der Vertrag nicht mehr besteht (man spricht von „Kündigung von Rechts wegen“).

Es gibt keine Frist, die Sie einhalten müssen, um den Versicherer zu benachrichtigen, im Gegensatz zu anderen Kündigungsgründen, die gesetzlich geregelt sind.

Sie können den Hauptsitz Ihrer Versicherung per Einschreiben benachrichtigen (nicht zwingend erforderlich) oder einfach eine E-Mail an Ihren Versicherungsvertreter schreiben. Denken Sie daran, das Datum anzugeben und die Belege für Ihren Wegzug aus Luxemburg oder Ihren Umzug ins Ausland beizufügen (z. B. von der Gemeinde ausgestellte Bescheinigung über die Änderung des Wohnsitzes, im neuen Wohnsitzland ausgestellter Versicherungsvertrag usw.).

Selbstverständlich wird Ihnen der Betrag anteilig für den nicht abgedeckten Versicherungszeitraum erstattet.

Bei einer Preiserhöhung

Wenn Ihr Versicherer seine Preise erhöht, abgesehen von der mit der Indexierung verbundenen Preisentwicklung, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag zu kündigen. Dazu müssen Sie Ihr Schreiben innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Fälligkeitsbescheids (d. h. des Dokuments, das Sie über den neuen Preis informiert) übermitteln.

Kündigung im Falle des Widerrufs eines Ihrer Verträge durch Ihren Versicherer

Nachdem ein Versicherer in einem Ihrer Schadensfälle eingetreten ist, kann er einen Ihrer Versicherungsverträge widerrufen. Wenn Sie mehrere Verträge bei demselben Versicherer haben, könnten Sie sich dafür entscheiden, Ihre anderen Verträge zu kündigen. In diesem Fall haben Sie nach der Zustellung der Kündigung durch Ihren Versicherer einen Monat Zeit, um Ihr Einschreiben abzuschicken.

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