Wasserleck in Ihrem Zuhause? Das richtige Vorgehen, Schritt für Schritt

Eine verdächtige Pfütze unter der Spüle, ein Feuchtigkeitsfleck an der Decke, ein gebrochenes Rohr ... ein Wasserleck kommt selten gelegen. Die gute Nachricht: Mit Ihrer AXA-Hausratversicherung werden Sie von den ersten Maßnahmen bis zur Entschädigung begleitet.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor.

Autor AXA LuxembourgErstellungsdatum 05/11/2024

In 30 Sekunden: Das Wichtigste auf einen Blick

Akutes Wasserleck?Schließen Sie das Hauptventil der Wasserzufuhr und schalten Sie den Strom ab, wenn sich das Leck in der Nähe einer Elektroinstallation befindet
Sie finden die Ursache nicht?Sie finden die Ursache nicht?    Beauftragen Sie einen Installateur und bei Bedarf anschließend ein auf Leckortung spezialisiertes Unternehmen
Nicht vergessenFotos der Schäden (1 Gesamtansicht + Nahaufnahmen) und gegebenenfalls den Bericht zur Leckortung
Wie melde ich den Schaden?Wie melde ich den Schaden?    Das Formular ist auf MyAXA oder axa.lu verfügbar und zusammen mit Ihren Nachweisen einzureichen
Mögliche SelbstbeteiligungDiese tragen Sie selbst, der Rest wird Ihnen erstattet

Schritt 1: Richtig reagieren


1. Stellen Sie das Wasser ab und schalten Sie bei Bedarf den Strom ab.
 

  • Schließen Sie das Hauptventil der Wasserzufuhr an Ihrem Zähler.
  • Befindet sich das Leck in der Nähe einer Elektroinstallation, schalten Sie den Strom im betroffenen Bereich ab.
     

2. Begrenzen Sie den Schaden.
 

  • Schützen Sie Ihre Gegenstände oder bringen Sie sie an einen anderen Ort (Möbel, Haushaltsgeräte, Multimedia-Geräte, Teppiche usw.).
  • Entfernen Sie das Wasser, reinigen Sie die betroffenen Bereiche, lüften Sie anschließend und lassen Sie die betroffenen Räume und Gegenstände trocknen.
     

3. Ermitteln Sie die Ursache des Lecks
 

Kann Ihr Installateur die Ursache des Problems nicht finden, kann ein auf Leckortung spezialisiertes Unternehmen hinzugezogen werden (Kontaktdaten am Ende des Artikels).
 

Tipp: Scheint das Leck aus den Gemeinschaftsbereichen Ihres Gebäudes oder aus der Wohnung eines Nachbarn zu kommen? Informieren Sie die betreffende Person oder die Hausverwaltung unverzüglich und bitten Sie sie, ihre Versicherung zu kontaktieren.
 

Schritt 2: Die Schadensmeldung, ganz unkompliziert
 

Stellen Sie vor dem Einreichen Ihrer Unterlagen Folgendes zusammen:
    Das Schadenformular, erhältlich auf MyAXA oder axa.lu, mit Angaben zum Hergang und zur Art des Schadens.
    Fotos der Schäden: eine Gesamtansicht und Nahaufnahmen.
    Den Bericht des Leckortungsunternehmens, falls Sie eines beauftragt haben.
    Eine Liste der beschädigten Gebäudebestandteile (Wände, Decken, Bodenbeläge usw.).
    Eine Liste der beschädigten beweglichen Gegenstände (Möbel, Haushaltsgeräte usw.) mit entsprechenden Wertnachweisen (Rechnungen, Kassenbelege, Garantiebescheinigungen).
    Einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Instandsetzung der Gebäudeschäden.
Senden Sie die Unterlagen über Ihren MyAXA Bereich oder direkt an Ihren Versicherungsberater.
 

Schritt 3: Muss ich auf einen Sachverständigen warten?
 

Je nach Ausmaß der Schäden kann AXA einen Sachverständigen beauftragen, der die Schäden bewertet und die Höhe der Instandsetzungskosten bestätigt. Bei geringeren Schäden kann die Entschädigung direkt auf Grundlage der eingereichten Kostenvoranschläge erfolgen.
 

In jedem Fall: Warten Sie die Zustimmung von AXA ab, bevor Sie mit den eigentlichen Instandsetzungsarbeiten beginnen. Davon ausgenommen sind Sofortmaßnahmen, um das Leck zu stoppen und eine Verschlimmerung der Schäden zu verhindern.
 

Schritt 4: Wie hoch ist meine Entschädigung?
 

Sieht Ihr Vertrag eine Selbstbeteiligung vor, tragen Sie diese selbst. Die übrigen gedeckten Schäden werden Ihnen auf Grundlage des bestätigten Kostenvoranschlags oder des Gutachtens erstattet.
 

Extra: Unternehmen für Leckortung
 

Falls die Ursache des Lecks nicht gefunden werden kann, können diese Fachbetriebe helfen:
 

ARBEX85, rue de Luxembourg, L-8440 Steinfort, Tel.: 20 40 50 60
EX & CO61, route d'Arlon, L-8009 Strassen, Tel.: 25 48 01 1
Locafuites64, Grand-Rue, L-6630 Wasserbillig, Tel.: 26 74 00 53


Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung. Maßgeblich sind stets die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.

Häufig gestellte Fragen

  • Informieren Sie sofort die betreffende Person (Nachbar, Hausmeister, Hausverwaltung) und bitten Sie sie, ihre Versicherung zu kontaktieren.
    Muss ich vor der Reparatur auf die Zustimmung von AXA warten?

  • Für die Instandsetzung der Schäden ja. Sie können jedoch sofort Maßnahmen ergreifen, um das Leck zu stoppen und die Schäden zu begrenzen.

  • Melden Sie ihn so bald wie möglich: Je früher die Meldung eingeht, desto schneller wird Ihr Fall bearbeitet. Prüfen Sie die genaue Frist in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.