AXA Assurances Luxembourg

Was muss ich tun, falls ich einen Wasserschaden an der Decke oder einen Wasserrohrbruch feststelle?

Es trifft nicht immer nur die anderen! In Ihrem Zuhause ist es zu einer Überschwemmung gekommen und der gesamte Boden ist überflutet. Doch keine Panik – hier erklären wir Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, damit die Kosten übernommen werden. Diese Informationen sollen lediglich als Hilfestellung dienen. Maßgeblich sind stets die Bedingungen Ihres Vertrags.

Was muss ich tun, falls ich einen Wasserschaden an der Decke oder einen Wasserrohrbruch feststelle?

Es trifft nicht immer nur die anderen! In Ihrem Zuhause ist es zu einer Überschwemmung gekommen und der gesamte Boden ist überflutet. Doch keine Panik – hier erklären wir Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, damit die Kosten übernommen werden. Diese Informationen sollen lediglich als Hilfestellung dienen. Maßgeblich sind stets die Bedingungen Ihres Vertrags.

In welchen Fällen sind Sie gedeckt?

AXA Luxembourg - habitation - fuite d'eau

Sie kommen von der Arbeit nach Hause und stellen mit Schrecken fest, dass Ihr Badezimmer unter Wasser steht. Alles deutet darauf hin, dass das Wasserrohr der Dusche geplatzt ist.

Kein Grund, in Panik zu verfallen: Falls Sie eine OptiHome-Hausratsversicherung (mit der Formel Active oder der Formel Privilège) abgeschlossen haben, sind Schäden folgender Ursachen gedeckt:

  • Austretendes Wasser
  • Rohrbruch
  • Sickerwasser 

Was tue ich als Erstes?

AXA Luxembourg - habitation - étapes à suivre en cas de dégâts des eaux

Hier sehen Sie, wie Sie nach der Entdeckung der Schäden Schritt für Schritt vorgehen :

Schritt 1: Stellen Sie die Wasserzufuhr ab.

  • Schließen Sie den Absperrhahn, falls der Wasserschaden seine Ursache in Ihrem Zuhause hat, oder kontaktieren Sie andernfalls Ihren Nachbarn, den Gebäudeverwalter oder die von diesem ernannte Person.
  • Stellen Sie den mit Ihrem Zähler verbundenen Hauptwasserhahn ab, falls sich der Schaden in der Nähe elektronischer Leitungen oder Geräte ereignet hat.

Schritt 2: Begrenzen Sie den Schaden.

  • Schützen Sie Ihr Hab und Gut (Möbel, Elektrohaushaltsgeräte, Multimediageräte, Teppiche usw.)
  • Beseitigen Sie das Wasser und nehmen Sie die Feuchtigkeit auf, lüften Sie dann und lassen Sie die beschädigten Gegenstände trocknen.

Schritt 3: Ermitteln Sie die Ursache des Wasserschadens.

Die Reparaturfachperson (Heizungsinstallateur/Sanitärtechniker) kann den Ursprung des Lecks nicht finden? Kontaktieren Sie ein auf die Lecksuche spezialisiertes Unternehmen:

 

ARBEX
85, rue de Luxembourg
L-8440 Steinfort
Tel.: 20 40 50 60
http://www.arbex.lu/

 

EX & CO
61, route d’Arlon
L-8009 Strassen
Tel.: 25 48 01 1
http://www.ex-co.com/

 

Locafuites
64, Grand-Rue
L-6630 Wasserbillig
Tel.: 26 74 00 53
https://www.locafuites.lu/

 

Schritt 4: Beheben Sie die Schäden.

  • Reparieren Sie ausschließlich den Ursprung des Wasserlecks.
  • Reichen Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Behebung der vom Wasser verursachten Schäden ein, wobei diese Behebung nur mit vorherigen Zustimmung der Gesellschaft erfolgen darf (z. B.: Tapeten, Parkett usw.).
  • Bewahren Sie die beschädigten Gegenstände bis zur Regulierung des Schadens auf.

Erstellung Ihres Antrags auf Schadensersatz

AXA Luxembourg - habitation - dégâts des eaux - constitution de votre dossier d’indemnisation

Gehen Sie in folgenden Schritten vor, damit wir Ihnen Ihren Schaden ersetzen können:

Schritt 1: Füllen Sie die Schadensmeldung aus, die Sie im MyAXA-Portal oder auf unserer Website https://axa.lu/de/hausversicherung finden. Geben Sie die genauen Umstände des Schadensfalls und die Art der Schäden an.

Schritt 2: Legen Sie Ihrer Meldung Fotos Ihrer Schäden (Nahaufnahmen und Gesamtansichten) bei.

Schritt 3: Fügen Sie gegebenenfalls den Bericht über die Lecksuche bei.

Schritt 4: Nehmen Sie eine Aufstellung der beschädigten unbeweglichen (Wände, Decken, Bodenbeläge usw.) und beweglichen Güter (Möbel, Elektrohaushaltsgeräte usw.) vor.

Schritt 5: Reichen Sie Belege des Werts dieser Güter ein (Kaufrechnungen, Kassenbons, Garantiezertifikate usw.).

Schritt 6: Legen Sie ein detailliertes Angebot über die Behebung der Schäden an den unbeweglichen Gütern bei oder setzen Sie sich mit der Gesellschaft in Verbindung, falls Sie Hilfestellung bei der Auswahl eines Dienstleisters wünschen oder die Arbeiten selbst vornehmen möchten.