AXA Luxembourg : Que faire en cas de vol de votre 2 roues, moto ou scooter ?

Ihr Motorrad oder Roller wurde gestohlen in Luxemburg? Das müssen Sie jetzt tun

Ihr Motorrad oder Roller ist verschwunden, wurde gestohlen oder aufgebrochen? Hier finden Sie alle nützlichen Informationen für eine schnelle Bearbeitung.

Unternehmen Sie als Erstes Folgendes

Erstatten Sie Anzeige

Wenn Sie den Diebstahl oder Diebstahlversuch Ihres Zweirads entdecken, ist es vor allem wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Anzeige bei den örtlich zuständigen Stellen zu erstatten und dabei das Ausmaß des von Ihnen erlittenen Schadens anzugeben.

Rufen Sie AXA Assistance an:

Bei Diebstahl des kompletten Fahrzeugs oder falls dieses aufgrund des Schadens nicht mehr fahrbereit ist, rufen Sie bitte AXA Assistance an (Tel.: 00352 45 30 55 – an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr besetzt), damit wir Ihnen Pannenhilfe zukommen lassen und eine Mobilitätslösung bereitstellen können.

Bei Bedarf organisiert AXA Assistance die Pannenhilfe bzw. die Abschleppung Ihres Fahrzeugs. Außerdem kann je nach Dauer der notwendigen Reparaturen für bis zu zehn Tage ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden. Wurde das gesamte Fahrzeug gestohlen, so verlängert sich dieser Zeitraum auf 30 Tage.

Erstellen Sie eine Liste der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände

Nehmen Sie eine möglichst umfassende Aufstellung der gestohlenen Gegenstände oder etwaigen Schäden an Ihrem Fahrzeug vor.

Tragen Sie alle relevanten Unterlagen zusammen: Kauf- oder Reparaturrechnungen, Garantiebelege, Kassenbons sowie Fotos der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände.

Diese Unterlagen können nützlich oder sogar notwendig sein, um die Höhe Ihrer Entschädigung festzulegen.

Nehmen Sie die Schadensmeldung vor

Senden Sie folgende Dokumente/Angaben per E-Mail an claims@axa.lu oder an Ihren Versicherungsvermittler:

  • Laden Sie das Schadensmeldungsformular von unserer Website www.axa herunter und füllen Sie es mit allen verlangten Informationen aus. Erläutern Sie dabei die Umstände des Schadensfalls und die Art des Schadens.

Fügen Sie Ihrer Meldung im Fall eines Diebstahl- und/oder Aufbruchversuchs Fotos des Schadens bei, und zwar mindestens: 1 Foto des Schadens mit der Gesamtansicht sowie ein Foto in Nahaufnahme. Wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren Berater, der Ihnen weiterhilft.

  • Fügen Sie Ihrer Meldung auch eine Kopie der Bescheinigung über die Erstattung Ihrer Anzeige oder des polizeilichen Protokolls bei.

Achten Sie darauf, dass sämtliche Schäden (genaue Beschreibung, Liste), die Sie erlitten haben, auf der Anzeigebescheinigung und/oder dem Protokoll vermerkt sind, das Ihnen die Polizei aushändigen wird.

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung? Wie sieht der Ablauf aus?

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen und falls Sie sich für eine OptiDrive Moto Versicherung mit Sachschadendeckung entschieden hatten, legt AXA fest, ob ein Gutachten zu Ihrem Zweirad eingeholt werden muss. Je nach dem Ergebnis der technischen Schadensbewertung gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Falls die Reparatur Ihres Zweirads wirtschaftlich sinnvoll ist, können Sie die Schäden von einer Reparaturwerkstatt Ihrer Wahl vornehmen lassen, ohne die Reparaturkosten vorstrecken zu müssen.
  • Sollte Ihr Motorrad oder Roller nicht nach vertraglicher Definition reparierbar sein, so haben Sie die Möglichkeit, eine Entschädigung bis in Höhe des Werts Ihres Fahrzeugs vor dem Schadensfall oder während der ersten 36 Versicherungsmonate Ihres Zweirads eine Entschädigung zum Neuwert zu erhalten.

Bei Diebstahl des kompletten Fahrzeugs

  • Fall 1: Ihr Fahrzeug wird nicht wiedergefunden:

Falls Ihr Fahrzeug nicht binnen 30 Tagen nach der Meldung des Diebstahls an AXA wiedergefunden wird, erhalten Sie vorbehaltlich der Vollständigkeit der übermittelten Unterlagen und je nach der Art Ihrer Versicherungsdeckung (Neuwert oder Wert vor dem Schadensfall) eine Entschädigung.

Im Verlauf der Schadensabwicklung müssen Sie eine Abtretungserklärung abgeben, da das Eigentum über das Fahrzeug nach der Entschädigung auf AXA übergeht.

  • Fall 2: Ihr Fahrzeug wird vor Ablauf des 30-Tages-Zeitraums nach der Schadensmeldung an AXA wiedergefunden:

Falls Ihr Fahrzeug während dieses Zeitraums wiedergefunden wird, so wird nach Herausgabe des Fahrzeugs durch die Behörden ein Gutachter die eventuell entstandenen Schäden bewerten:

  1. Ihr Fahrzeug weist keinerlei Schäden auf: Sie können es direkt abholen.
  2. Ihr Fahrzeug weist Schäden auf: In diesem Fall können Sie es in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen.
  3. Falls Ihr Fahrzeug zu schwere Schäden aufweist und sich eine Reparatur aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen verbietet, erhalten Sie je nach der Art Ihrer Versicherungsdeckung (Neuwert oder Wert vor dem Schadensfall) und nach Abzug des Restwerts des unreparierten Fahrzeugs eine Entschädigung.
  4. Fall 3: Ihr Fahrzeug wird nach Erhalt Ihrer Entschädigung wiedergefunden

Sobald Sie Ihre Entschädigung erhalten haben, sind Sie nicht länger der Eigentümer Ihres Zweirads.

Sie müssen in diesem Fall die Modalitäten, die Ihnen die Polizeibehörde mitteilt, an den AXA-Berater übermitteln.

AXA kümmert sich anschließend über die Abholung des Fahrzeugs.

Helm und Zubehör

Sofern Sie mit Ihrem OptiDrive Moto Vertrag die Sachschadendeckung abgeschlossen haben, sind die Ausrüstung und das Zubehör zum Motorrad bis in Höhe von 1.000 € gedeckt.

In jeder Region des Großherzogtums steht ein Berater zu Ihre Verfügung, um Ihnen seine Dienste und seine fachlichen Ratschläge in Bezug auf Versicherungslösungen zu bieten.

Berater zu Ihren Diensten

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