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Zweirad gestohlen (Motorrad, Roller)? So erhalten Sie eine Entschädigung

Ist Ihr Motorrad oder Roller verschwunden, gestohlen oder aufgebrochen worden? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, um schnell richtig zu reagieren.

Autor AXA LuxembourgErstellungsdatum 05/11/2024

In 30 Sekunden: Das Wichtigste auf einen Blick

Erste MaßnahmeErstatten Sie innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Diebstahls Anzeige bei den örtlichen Behörden
Fahrzeug gestohlen oder nicht fahrbereit?Wenden Sie sich an AXA Assistance unter +352 45 30 55, rund um die Uhr und 7 Tage die Woche erreichbar
ErsatzfahrzeugBis zu 10 Tage, bei vollständigem Diebstahl bis zu 30 Tage
MotorradausrüstungMit der Garantie Sachschäden des OptiDrive Moto-Vertrags bis zu 1.000 € versichert
Wie melde ich den Schaden?Schadenformular + Kopie der Anzeige an Ihren Versicherungsberater senden

Schritt 1: Die ersten Maßnahmen


Erstatten Sie Anzeige
 

Sobald Sie den Diebstahl oder versuchten Diebstahl Ihres Zweirads feststellen, müssen Sie innerhalb von 24 Stunden Anzeige bei den örtlichen Behörden erstatten und den Umfang der entstandenen Schäden angeben.
 

AXA Assistance kontaktieren
 

Rufen Sie bei vollständigem Diebstahl oder bei Schäden, durch die Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, rund um die Uhr AXA Assistance unter +352 45 30 55 an, damit Ihnen sofort geholfen wird.
Falls erforderlich, organisiert AXA Assistance die Abholung und Reparatur Ihres Fahrzeugs. Je nach Reparaturdauer kann Ihnen für höchstens 10 Tage ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden, bei vollständigem Diebstahl für bis zu 30 Tage.
 

Erstellen Sie eine Liste der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände.
 

Erstellen Sie eine möglichst vollständige Liste der gestohlenen Gegenstände und der Schäden an Ihrem Fahrzeug.
Stellen Sie alle nützlichen Unterlagen zusammen: Kauf- oder Reparaturrechnungen, Garantiebescheinigungen, Kassenbelege und Fotos der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände. Diese Unterlagen sind für die Ermittlung Ihrer Entschädigung hilfreich bzw. sogar unerlässlich.
 

Schritt 2: Die Schadensmeldung
 

Senden Sie folgende Unterlagen an Ihren Versicherungsberater oder Versicherungsvermittler:
 

  1. Das auf der AXA-Website verfügbare Schadenformular, vollständig ausgefüllt mit allen erforderlichen Angaben zum Hergang und zur Art der Schäden.
  2. Bei versuchtem Diebstahl oder Aufbruch Fotos der Schäden: mindestens eine Gesamtansicht und eine Nahaufnahme. Wenden Sie sich an Ihren Versicherungsberater, falls Sie Hilfe benötigen.
  3. Eine Kopie der Anzeige oder des Berichts der Polizeibehörden, in dem alle entstandenen Schäden vollständig aufgeführt sind, einschließlich einer genauen Beschreibung und Liste.
     

Schritt 3: Wie hoch ist meine Entschädigung?
 

Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet AXA, ob eine Begutachtung erforderlich ist, sofern Ihr OptiDrive Moto-Vertrag die Garantie Sachschäden umfasst:
 

  • Ist Ihr Zweirad wirtschaftlich reparierbar, können Sie es in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen, ohne die Kosten vorstrecken zu müssen.
  • Ist es gemäß den Vertragsbedingungen nicht reparierbar, erhalten Sie eine Entschädigung bis zur Höhe des Fahrzeugwerts unmittelbar vor dem Schaden oder während der ersten 36 Versicherungsmonate auf Grundlage des Wiederbeschaffungswerts.
     

Die Motorradausrüstung, darunter Helm, Jacke und Handschuhe, ist mit der Garantie Sachschäden des OptiDrive Moto-Vertrags bis zu 1.000 € versichert.
 

Schritt 4: Bei vollständigem Diebstahl
 

Wenn Ihr Fahrzeug nicht wiedergefunden wird
 

Wird das Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach der Diebstahlmeldung an AXA nicht wiedergefunden, erhalten Sie auf Grundlage Ihrer vollständigen Unterlagen und der in Ihrem Vertrag vorgesehenen Garantien eine Entschädigung, entweder zum Wiederbeschaffungswert oder zum Wert vor dem Schaden. Anschließend wird eine Abtretungserklärung für das Fahrzeug erstellt. Nach Auszahlung der Entschädigung wird AXA Eigentümerin des Fahrzeugs.
 

Wenn Ihr gestohlenes Fahrzeug vor Ablauf dieser Frist von 30 Tagen wiedergefunden wird
 

  1. Wenn es nicht beschädigt wurde: Sie erhalten es sofort zurück.
  2. Wenn es beschädigt wurde: Sie können es in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen.
  3. Wenn es so stark beschädigt wurde, dass es wirtschaftlich oder technisch nicht reparierbar ist, erhalten Sie eine Entschädigung gemäß den Garantien Ihres Vertrags, entweder zum Wiederbeschaffungswert oder zum 

Wert vor dem Schaden, abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs.
 

Wenn Ihr gestohlenes Fahrzeug nach Auszahlung Ihrer Entschädigung wiedergefunden wird
Nach Erhalt der Entschädigung sind Sie nicht mehr Eigentümer Ihres Motorrads. Informieren Sie Ihren AXA-Versicherungsberater in diesem Fall über die Anweisungen, die Sie von den Polizeibehörden erhalten haben. AXA kümmert sich anschließend um die Abholung des Fahrzeugs.
 

Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung. Maßgeblich sind stets die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.

Häufig gestellte Fragen

  • Innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Diebstahls oder versuchten Diebstahls.

  • Ja, mit der Garantie Sachschäden des OptiDrive Moto-Vertrags bis zu 1.000 €.

  • Ja, bis zu 30 Tage, gegenüber 10 Tagen bei anderen Schadenfällen.