Zweirad gestohlen (Motorrad, Roller)? So erhalten Sie eine Entschädigung
Ist Ihr Motorrad oder Roller verschwunden, gestohlen oder aufgebrochen worden? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, um schnell richtig zu reagieren.

Ist Ihr Motorrad oder Roller verschwunden, gestohlen oder aufgebrochen worden? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, um schnell richtig zu reagieren.
| Erste Maßnahme | Erstatten Sie innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Diebstahls Anzeige bei den örtlichen Behörden |
| Fahrzeug gestohlen oder nicht fahrbereit? | Wenden Sie sich an AXA Assistance unter +352 45 30 55, rund um die Uhr und 7 Tage die Woche erreichbar |
| Ersatzfahrzeug | Bis zu 10 Tage, bei vollständigem Diebstahl bis zu 30 Tage |
| Motorradausrüstung | Mit der Garantie Sachschäden des OptiDrive Moto-Vertrags bis zu 1.000 € versichert |
| Wie melde ich den Schaden? | Schadenformular + Kopie der Anzeige an Ihren Versicherungsberater senden |
Sobald Sie den Diebstahl oder versuchten Diebstahl Ihres Zweirads feststellen, müssen Sie innerhalb von 24 Stunden Anzeige bei den örtlichen Behörden erstatten und den Umfang der entstandenen Schäden angeben.
Rufen Sie bei vollständigem Diebstahl oder bei Schäden, durch die Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, rund um die Uhr AXA Assistance unter +352 45 30 55 an, damit Ihnen sofort geholfen wird.
Falls erforderlich, organisiert AXA Assistance die Abholung und Reparatur Ihres Fahrzeugs. Je nach Reparaturdauer kann Ihnen für höchstens 10 Tage ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden, bei vollständigem Diebstahl für bis zu 30 Tage.
Erstellen Sie eine möglichst vollständige Liste der gestohlenen Gegenstände und der Schäden an Ihrem Fahrzeug.
Stellen Sie alle nützlichen Unterlagen zusammen: Kauf- oder Reparaturrechnungen, Garantiebescheinigungen, Kassenbelege und Fotos der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände. Diese Unterlagen sind für die Ermittlung Ihrer Entschädigung hilfreich bzw. sogar unerlässlich.
Senden Sie folgende Unterlagen an Ihren Versicherungsberater oder Versicherungsvermittler:
Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet AXA, ob eine Begutachtung erforderlich ist, sofern Ihr OptiDrive Moto-Vertrag die Garantie Sachschäden umfasst:
Die Motorradausrüstung, darunter Helm, Jacke und Handschuhe, ist mit der Garantie Sachschäden des OptiDrive Moto-Vertrags bis zu 1.000 € versichert.
Wird das Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach der Diebstahlmeldung an AXA nicht wiedergefunden, erhalten Sie auf Grundlage Ihrer vollständigen Unterlagen und der in Ihrem Vertrag vorgesehenen Garantien eine Entschädigung, entweder zum Wiederbeschaffungswert oder zum Wert vor dem Schaden. Anschließend wird eine Abtretungserklärung für das Fahrzeug erstellt. Nach Auszahlung der Entschädigung wird AXA Eigentümerin des Fahrzeugs.
Wenn Ihr gestohlenes Fahrzeug nach Auszahlung Ihrer Entschädigung wiedergefunden wird
Nach Erhalt der Entschädigung sind Sie nicht mehr Eigentümer Ihres Motorrads. Informieren Sie Ihren AXA-Versicherungsberater in diesem Fall über die Anweisungen, die Sie von den Polizeibehörden erhalten haben. AXA kümmert sich anschließend um die Abholung des Fahrzeugs.
Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung. Maßgeblich sind stets die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.
Innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Diebstahls oder versuchten Diebstahls.
Ja, mit der Garantie Sachschäden des OptiDrive Moto-Vertrags bis zu 1.000 €.
Ja, bis zu 30 Tage, gegenüber 10 Tagen bei anderen Schadenfällen.