accident entre une moto et une voiture

Unfall mit einem Zweirad (Motorrad, Roller)? So erhalten Sie eine Entschädigung

Sie waren mit dem Motorrad oder Roller unterwegs und hatten einen Unfall? So gehen Sie Schritt für Schritt vor, damit Ihr Zweirad repariert wird und Sie eine Entschädigung erhalten.

Autor AXA LuxembourgErstellungsdatum 15/05/2018

In 30 Sekunden: Das Wichtigste auf einen Blick

Erste Maßnahme 
Unfallbericht 
Fahrzeug nicht mehr fahrbereit?Wenden Sie sich rund um die Uhr an AXA Assistance unter +352 45 30 55
Wie melde ich den Schaden?Senden Sie den Unfallbericht, Fotos und den Kostenvoranschlag an claims@axa.lu oder an Ihren Versicherungsvermittler
Grenzwert für ein GutachtenUnter 750 €: Entschädigung auf Grundlage des Kostenvoranschlags der Werkstatt. Über 750 €: Begutachtung erforderlich

Schritt 1: Richtig reagieren


Stress und der Adrenalinschub nach einem Unfall können Ihre Wahrnehmung beeinträchtigen und einen Schockzustand oder Verletzungen überdecken.
 

  1. Vergewissern Sie sich zunächst, dass Sie unverletzt sind. Setzen Sie sich bei einer Verletzung an den Straßenrand und warten Sie auf die Rettungskräfte.
  2. Räumen Sie die Fahrbahn, sofern Ihr Zustand es zulässt, und stellen Sie Ihr Zweirad am Straßenrand oder auf dem Standstreifen ab. Lassen Sie bei Dunkelheit die Beleuchtung eingeschaltet.
  3. Bringen Sie sich und Ihre Mitfahrer zu Ihrer Sicherheit hinter der Leitplanke oder möglichst weit von der Fahrbahn entfernt in Sicherheit.


Schritt 2: Füllen Sie einen Unfallbericht aus

  1. Wenn Sie stehen können und der Sturz Ihr Urteilsvermögen offenbar nicht beeinträchtigt hat, füllen Sie noch vor Ort gemeinsam mit den Beteiligten einen Unfallbericht aus, der von allen Parteien unterschrieben wird. Dieses Dokument dient zur Klärung der Verantwortlichkeiten und ist in ganz Europa gültig.
  2. Können Sie den Unfallbericht nicht vor Ort ausfüllen, notieren Sie für jeden Fahrer den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse, das Kennzeichen, das Versicherungsunternehmen und die Vertragsnummer. Notieren Sie auch die Kontaktdaten möglicher Zeugen
     

Gut zu wissen: Auch wenn Fotos keinen förmlichen Beweis darstellen, sollten Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle und die beteiligten Fahrzeuge fotografieren, sowohl als Gesamtansicht als auch im Detail.
 

Schritt 3: Ist mein Zweirad noch fahrbereit?


Wenn Ihr Zweirad nicht mehr fahrbereit ist
 

Wenden Sie sich rund um die Uhr unter +352 45 30 55 an AXA Assistance, damit Ihr Fahrzeug repariert oder abgeschleppt wird. AXA Assistance organisiert die Abholung und Reparatur Ihres Zweirads. Je nach Reparaturdauer kann Ihnen für höchstens 10 Tage ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden.
 

Wenn Ihr Zweirad noch fahrbereit ist
 

Vergewissern Sie sich zur Vermeidung eines weiteren Unfalls, dass der erste Schock oder der Adrenalinschub abgeklungen ist und Sie Ihre Fahrt sicher fortsetzen können. Warten Sie einige Minuten, trinken Sie nach Möglichkeit etwas Wasser und rufen Sie eine Ihnen nahestehende Person an, um das Geschehene einzuordnen.
Anschließend können Sie Ihr Zweirad von einem Sachverständigen begutachten und zeitnah reparieren lassen. 

Reparieren Sie es nicht selbst und lassen Sie es nicht vor der Begutachtung reparieren, damit die Bedingungen Ihres Vertrags eingehalten werden und Sie Anspruch auf eine mögliche Entschädigung haben. Ist dennoch eine dringende Reparatur erforderlich, dokumentieren Sie die Schäden vorher mit aussagekräftigen Fotos.
 

Schritt 4: Die Schadensmeldung


Senden Sie folgende Unterlagen per E-Mail an claims@axa.lu oder an Ihren Versicherungsvermittler:

  1. Den vollständig ausgefüllten und von allen beteiligten Fahrern unterschriebenen Unfallbericht. Wurde kein Unfallbericht ausgefüllt, laden Sie das Schadenformular von der AXA-Website herunter und tragen Sie alle erforderlichen Angaben ein, insbesondere zum Unfallhergang und zur Art der Schäden
  2. Fotos der Schäden: mindestens eine Gesamtansicht und eine Nahaufnahme. Wenden Sie sich an Ihren Versicherungsberater, falls Sie Hilfe benötigen
  3. Wenn Sie oder einer Ihrer Mitfahrer verletzt wurden, eine vom Krankenhaus oder einem Arzt ausgestellte ärztliche Bescheinigung mit Angaben zu den Verletzungen.
  4. Einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Reparatur Ihres Zweirads sowie Nahaufnahmen der Schäden.


Schritt 5: Wie hoch ist meine Entschädigung?


Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet AXA, ob eine Begutachtung erforderlich ist, sofern Ihr OptiDrive Moto-Vertrag die Garantie Sachschäden umfasst:

  • Ist Ihr Zweirad wirtschaftlich reparierbar, können Sie es in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen, ohne die Kosten vorstrecken zu müssen.
  • Ist es gemäß den Vertragsbedingungen nicht reparierbar, erhalten Sie eine Entschädigung bis zur Höhe des Fahrzeugwerts unmittelbar vor dem Schaden oder während der ersten 36 Versicherungsmonate auf Grundlage des Wiederbeschaffungswerts.


Bei Schäden mit Reparaturkosten unter 750 € erfolgt die Entschädigung in der Regel auf Grundlage des Kostenvoranschlags der Werkstatt, ohne dass ein Sachverständiger eingeschaltet wird. Übersteigt der Betrag 750 €, ist ein Gutachten erforderlich, das AXA gemeinsam mit der angegebenen Werkstatt organisiert.
Sieht Ihr OptiDrive Moto-Vertrag eine Selbstbeteiligung vor, tragen Sie diesen Betrag selbst. Beispiel: Ihr Vertrag sieht eine Selbstbeteiligung von 200 Euro je Schadenfall vor. Die Reparatur Ihres Zweirads kostet 1.000 Euro. Sie erhalten eine Entschädigung von 800 Euro (1.000 - 200 Euro).
Für die im Gutachten festgelegte Reparaturdauer haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, höchstens jedoch für 10 Tage.

 

Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung. Maßgeblich sind stets die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.

Häufig gestellte Fragen

  • Nein, außer bei einer dringenden Reparatur: Dokumentieren Sie die Schäden in diesem Fall vor jedem Eingriff mit aussagekräftigen Fotos.

  • Sie erhalten eine Entschädigung bis zur Höhe des Fahrzeugwerts vor dem Unfall oder auf Grundlage des Wiederbeschaffungswerts, wenn sich Ihr Vertrag noch innerhalb der ersten 36 Monate befindet.

  • Ja, für die im Gutachten festgelegte Reparaturdauer, höchstens jedoch für 10 Tage.