AXA Assurances Luxembourg

Was tun bei einem Zweiradunfall in Luxemburg?

Sie wurden mit Ihrem Motorrad oder Motorroller in einen Unfall verwickelt? Was müssen Sie als Erstes tun? Sind Sie gut versichert? In diesem Artikel erklären wir, wie Sie vorgehen, damit Ihr Schaden behoben wird.

Was tun bei einem Zweiradunfall in Luxemburg?

Sie wurden mit Ihrem Motorrad oder Motorroller in einen Unfall verwickelt? Was müssen Sie als Erstes tun? Sind Sie gut versichert? In diesem Artikel erklären wir, wie Sie vorgehen, damit Ihr Schaden behoben wird.

So reagieren Sie richtig

Vergewissern Sie sich, dass Sie unverletzt sind, und sichern Sie dann möglichst den Unfallort ab

Stress und Adrenalin können nach einem Unfall Ihre Wahrnehmung stören und einen Schockzustand und/oder Verletzungen überdecken. Vergewissern Sie sich also als Erstes, dass Sie unverletzt sind. Setzen Sie sich, falls Sie verletzt sind, auf den Seitenstreifen und warten Sie auf die Rettungsdienste.

Falls es Ihr Gesundheitszustand zulässt, empfiehlt es sich, die Fahrbahn frei zu machen und Ihr Motorrad oder Ihren Roller auf den Seitenstreifen oder die Standspur zu bringen. Lassen Sie bei schlechten Lichtverhältnissen die Scheinwerfer Ihres Fahrzeugs eingeschaltet.

Bringen Sie sich sowie Ihre Beifahrer in Sicherheit, indem Sie sich hinter die Leitplanke oder auf den Seitenstreifen begeben.

 

Füllen Sie den Unfallbericht aus

Falls Sie sich sicher auf Ihren Beinen fühlen und der Sturz Ihr Urteilsvermögen nicht beeinträchtigt zu haben scheint, müssen Sie anschließend vor Ort zusammen mit den weiteren am Unfall beteiligten Personen einen Unfallbericht ausfüllen, der anschließend von allen Parteien unterzeichnet werden muss. Der Bericht dient dazu, die Haftbarkeit beider Fahrer zu klären. Er ist europaweit gültig.

Falls Ihnen das Ausfüllen des Berichts vor Ort nicht möglich ist, müssen Sie sich folgende Angaben zu jedem Fahrer notieren: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, deren Versicherungsgesellschaft sowie ihre Vertragsnummern. Falls es Zeugen gibt, halten Sie auch deren Namen, Adressen und Telefonnummern fest.

 

Das sollten Sie nicht vergessen

Obwohl sie nicht als Beweis herangezogen werden können, empfehlen wir Ihnen, Fotos vom Unfallort sowie von den beteiligten Fahrzeugen mit Gesamtansichten und Nahaufnahmen zu machen.

 

Können Sie die Fahrt auf Ihrem Zweirad nach dem Unfall fortsetzen?

  • Falls Ihr Motorrad oder Roller nicht mehr fahrbereit ist:

Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, rufen Sie AXA Assistance an (Tel.: 00352 45 30 55, sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr besetzt), damit wir Ihnen umgehend Pannenhilfe zukommen oder Ihr Fahrzeug abschleppen lassen können. AXA Assistance organisiert Pannenhilfe bzw. das Abschleppen Ihres Fahrzeugs. Außerdem kann je nach Dauer der notwendigen Reparaturen für bis zu zehn Tage ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden.

  • Falls Ihr Motorrad oder Roller noch gefahrlos einsatzbereit ist:

Um einen zweiten Unfall zu vermeiden, ist es vor allem notwendig, sicherzustellen, dass Sie gegebenenfalls Ihren Schock- oder Adrenalinzustand überwunden haben und wieder fahrtüchtig sind. Damit sich der Stress wieder abbaut, sollten Sie einige Minuten abwarten, nach Möglichkeit etwas Wasser trinken und eine vertraute Person anrufen, um etwas Abstand zum Geschehen zu gewinnen.

Anschließend können Sie unverzüglich die verschiedenen Formalitäten erledigen, um Ihr Motorrad oder Ihren Motorroller reparieren zu lassen. Warten Sie das Gutachten ab, bevor Sie Ihr Zweirad reparieren lassen und/oder selbst reparieren, um die Bedingungen Ihres Vertrags einzuhalten und Ihren gegebenenfalls bestehenden Entschädigungsanspruch nicht zu verwirken. Falls jedoch ein Eingriff dringend notwendig ist, dokumentieren Sie die Schäden vorher anhand aussagekräftiger Fotos.

Die Schadensmeldung

Senden Sie folgende Dokumente/Angaben per E-Mail an claims@axa.lu oder an Ihren Versicherungsvermittler:

  • Den ausgefüllten und von allen Fahrern, die mit Ihrem Fahrzeug zusammengestoßen sind oder direkt am Unfall beteiligt waren, unterzeichneten Unfallbericht. Falls kein Unfallbericht ausgefüllt werden konnte, laden Sie das Schadensmeldungsformular von unserer Website www.axa herunter und füllen Sie es mit allen verlangten Informationen aus. Erläutern Sie dabei die Umstände des Schadensfalls und die Art des Schadens.
  • Fügen Sie Ihrer Meldung Fotos des Schadens bei, und zwar mindestens: 1 Foto des Schadens in der Gesamtansicht sowie ein Foto in Nahaufnahme. Wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren Berater, der Ihnen gerne weiterhilft.
  • Falls Sie oder einer Ihrer Beifahrer verletzt sind, eine ärztliche Bescheinigung, auf der die beim Unfall verursachten körperlichen Verletzungen vermerkt sind. Sie erhalten sie im Krankenhaus oder von einem Arzt.
  • Einen detaillierten Kostenvoranschlag der Reparatur Ihres Zweirads sowie Fotos der Schäden in der Gesamtansicht.

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung? Wie sieht der Ablauf aus?

Nach einer ersten Prüfung Ihrer Unterlagen und falls Sie sich für eine OptiDrive Moto Versicherung mit Sachschadendeckung entschieden hatten, legt AXA fest, ob ein Gutachten zu Ihrem Zweirad eingeholt werden muss. Je nach dem Ergebnis der technischen Schadensbewertung gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Falls die Reparatur Ihres Zweirads wirtschaftlich sinnvoll ist, können Sie die Schäden von einer Reparaturwerkstatt Ihrer Wahl vornehmen lassen, ohne die Reparaturkosten vorstrecken zu müssen. Falls Sie nicht über einen solchen Versicherungsschutz verfügen, kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Mit ihr hat AXA die Möglichkeit, die haftbare Gegenpartei für den von Ihnen erlittenen Schaden in Anspruch zu nehmen.
  • Sollte Ihr Motorrad oder Roller nicht nach vertraglicher Definition reparierbar sein, so haben Sie die Möglichkeit, eine Entschädigung bis in Höhe des Werts Ihres Fahrzeugs vor dem Schadensfall oder während der ersten 36 Versicherungsmonate Ihres Zweirads eine Entschädigung zum Neuwert zu erhalten.

Schon gewusst?

Die Begutachtung Ihres Zweirads

Bei einem Schaden, dessen Reparaturkosten weniger als 750 € betragen, erfolgt die Übernahme in der Regel auf der Grundlage des Kostenvoranschlags der Werkstatt, ohne dass ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss.

Bei einem Schaden, der über 750 € beträgt, ist ein Gutachten erforderlich, das von unserer Gesellschaft mit der vorgesehenen Reparaturwerkstatt organisiert wird.

 

Selbstbeteiligung

Falls Ihre OptiDrive-Motorradversicherung eine Selbstbeteiligung vorsieht, tragen Sie den entsprechenden Betrag selbst.

Beispiel: Ihr Versicherungsvertrag sieht eine Selbstbeteiligung von 200 € je Schadensfall vor. Die Kosten der Reparatur Ihres Fahrzeugs betragen 1.000 €. 800 € übernimmt die Versicherung (1.000 – 200 €).

 

Ersatzfahrzeug

Sie haben für die Dauer der gutachterlich festgestellten Reparaturen maximal zehn Tage lang Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.

Diese Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Maßgeblich sind stets die Bedingungen Ihres Vertrags.