Welche Versicherung sollte ich als Mieter für eine möblierte Wohnung abschließen?
„An einem Sommertag habe ich die Türen und Fenster meiner Wohnung geöffnet, um richtig durchzulüften und Frische ins Zimmer zu bringen. Wie sich herausstellte, war das keine gute Idee: Durch den Luftzug ist die Glastür ins Schloss geknallt und zersprungen. Zum Glück war ich versichert!“ Stefano, Risk Manager
Als Mieter eines möblierten Zuhauses – ob Zimmer, Studio, Wohnung oder Haus – wird davon ausgegangen, dass Sie im Brandfall haftpflichtig sind (sofern Sie nicht das Gegenteil beweisen können, etwa bei mangelnder Instandhaltung seitens des Eigentümers, einem durch Blitzeinschlag verursachten Wohnungsfeuer, einem Brandherd außerhalb der vom Mieter genutzten Wohnung etc.).
Dasselbe gilt für Stromschäden, Wasserschäden und Glasbruch.
Um gegen Schäden an Ihrer Wohnung versichert zu sein, können Sie:
- sich für eine Mieter-Haftpflichtversicherung entscheiden,
- zusätzlich eine Deckung für Gegenstände an der Wohnadresse abschließen, die Ihnen gehören,
- und schließlich auch für eine Versicherung Ihrer Mobilgeräte (PC, Telefon, Tablet etc.) optieren, indem Sie eine Multimedia-Versicherung abschließen, die nicht nur Diebstahl außerhalb Ihrer Wohnung, sondern auch Beschädigungen weltweit abdeckt.
Überdies besteht in der Praxis eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Vermieter Ihrer Wohnung einen Beleg über den Abschluss einer Wohnungsversicherung für die gesamte Wohnung von Ihnen verlangt.