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Welche Versicherungen brauche ich zum Hausbau?

Sie möchten Bau- oder Renovierungsarbeiten in Angriff nehmen? Sehr häufig kommen bei einem solchen Projekt verschiedene Leistungserbringer ins Spiel: Bauträger, Architekt, Bauunternehmen … Vor diesem Hintergrund ist nicht immer leicht ersichtlich, wer wofür verantwortlich ist. Deshalb geben wir hier einen Überblick über die Haftungen und die erforderlichen Versicherungen.

Mangelhafte Ausführung

Die größte Sorge angehender Bauherren ist es, Baumängel festzustellen. Was passiert, falls Ihr Dach schon ein Jahr nach seiner Renovierung undicht wird? Für eine mangelhafte Ausführung oder einen Sachmangel haftet der jeweilige Verursacher. In diesem Beispiel müssten Sie das Dachdeckerunternehmen in die Pflicht nehmen.

Es gibt aber auch Fälle, in denen die Ermittlung und der Nachweis der Haftpflicht eines Unternehmens zum wahren Hürdenlauf werden. Und falls es zu einem langwierigen Papierkrieg kommt, kann bis zur Entschädigung viel Zeit verstreichen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass in Luxemburg abgesehen von Architekten die Baubeteiligten nicht verpflichtet sind, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Falls der betreffende Handwerker nicht versichert ist, kann sich der Weg zur Entschädigung somit als lang und kostspielig erweisen.

Wie also können Sie sich schützen? Als Bauherr können Sie selbst eine Haftpflichtversicherung für die Zehnjahresgarantie für sämtliche Baubeteiligten abschließen. Sie gewährleistet den Ersatz von Mängeln, die die Stabilität des Bauwerks gefährden und aus einer mangelhaften oder nicht fachgerechten Ausführung resultieren. Falls nun ein Problem auftaucht, entfällt die Klärung der Haftungsfrage, und Sie werden rasch von Ihrem Versicherer entschädigt.

Schäden auf der Baustelle

Im Bau befindliche Gebäude sind besonders anfällig. Während Ihrer Arbeiten kann ein Sturm oder Brand die Baustelle jederzeit zerstören und Sie sehr viel Geld kosten.

Eine Hausratsversicherung, die Sie für die Dauer der Arbeiten gratis abschließen können, schützt Sie im Fall eines Brands auf Ihrer Baustelle unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder die Komplettrenovierung einer vorhandenen Wohnimmobilie handelt.

Solange das Gebäude jedoch nicht geschlossen ist (Dach, Fenster, Türen), sind die weiteren Risiken nicht gedeckt. Stellen Sie sich vor, bei einem Sturm kommt eine ganze Wand zu Fall.

Bevor das Gebäude bewohnbar ist, besteht keine Versicherungsdeckung für den Inhalt. Was also, falls Ihre Heizkörper und Badmöbel gestohlen werden, während sie in Ihrem künftigen Wohnzimmer lagern?

Um für einen solchen Fall gewappnet zu sein, können Sie eine Allgefahrenversicherung Baustelle abschließen. Diese Deckung schützt Sie bei Diebstahl und Schäden jeder Art, die während der Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle entstehen.

Der Schutz gegen Diebstahl ist selbstverständlich an bestimmte Auflagen zur Abschreckung von Gelegenheitsdieben geknüpft, etwa bezüglich der Sicherung der Baustelle und ihrer Einfriedung mit Absperrungen.

Versichern Sie Ihr Heim mit einer umfassenden Deckung: Brand, Sturm, Multimedia, Sportausrüstung, Bruch und vieles mehr
                        

Schäden an Nachbargebäuden im Zuge Ihrer Bauarbeiten

Stellen Sie sich vor, Sie bauen ein Haus. Einige Monate nach Aufnahme der Arbeiten bilden sich Risse an der Fassade eines Nachbarhauses. Ihr Nachbar weist Sie darauf hin und pocht auf Schadensersatz.

Die Haftpflicht trifft hier den Bauherrn, das heißt die Person, die die Initiative ergriffen hat, die Arbeiten auszuführen oder ausführen zu lassen. Und meistens handelt es sich beim Bauherrn um Sie. Sie werden sich nun sicherlich fragen, welche Rolle eigentlich Ihrem Architekten zukommt? Dieser ist jedoch nur Bauleiter, das heißt, er leitet die Ausführung der Arbeiten, deren Initiative jedoch nicht von ihm ausgeht.

In diesem Beispiel sind also Sie für die Schäden am Nachbargebäude verantwortlich. Die Allgefahrenversicherung Baustelle ist es auch, die Sie im Fall jeglicher Schäden schützt, die Dritten entstehen. Mit ihr sind Sie während der Dauer der Arbeiten und während des Wartungs- oder Instandhaltungszeitraums gedeckt, der in der Regel 12 bis 24 Monate dauert.

Die Haftpflichtversicherung für die Zehnjahresgarantie und die Allgefahrenversicherung Baustelle sind also die beiden Deckungen, mit denen Sie sichergehen, dass sich Ihr Bauvorhaben nicht in einen Albtraum mit womöglich jahrelangen Verfahren verwandelt.

In jeder Region des Großherzogtums steht ein Berater zu Ihre Verfügung, um Ihnen seine Dienste und seine fachlichen Ratschläge in Bezug auf Versicherungslösungen zu bieten.

Berater zu Ihren Diensten

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