Warum eine Lebensversicherung?
Die Lebensversicherung wird als ein „Schweizer Taschenmesser“ des Sparens bezeichnet, mit dem man sich selbst oder seine Angehörigen finanziell absichern kann. Hier zwei Beispiele, die die vielfältigen Möglichkeiten dieses Sparprodukts verdeutlichen.
Annabelle ist Belgierin. Sie lebt in Luxemburg und arbeitet in einer Beratungsfirma. Als ihre Tochter geboren wurde, suchten sie und ihr Lebensgefährte nach einer Sparlösung, die ihrer Tochter bei ihrer Volljährigkeit ein Kapital sichern sollte - um sie bei der Fortsetzung ihres Studiums oder bei ihrer ersten Niederlassung zu unterstützen - und sie auch im Falle eines Unfalls im Leben absichern sollte.
„Ursprünglich wollte ich ein normales Sparkonto eröffnen, aber die Renditen waren nicht sonderlich attraktiv. Man hätte das angelegte Geld zurückbekommen, mehr aber auch nicht. Also wandte ich mich an meinen Versicherer. Er empfahl uns eine Lebensversicherung. Mit einer Spareinlage von 120 € pro Monat hat meine Tochter ein garantiertes Kapital, wenn sie 18 Jahre alt wird oder sogar noch früher, falls mir etwas zustoßen sollte.
Thomas ist Franzose. Als er vor einigen Jahren nach Luxemburg zog, nutzte er die Gelegenheit, um ein Sparsystem aufzubauen, das sich auf verschiedene Lebensversicherungsprodukte stützt.
„Ich hatte bei meiner Ankunft eine kleine finanzielle Reserve auf einem ruhenden Konto. Ich erfuhr bald von den Vorteilen der Lebensversicherungsprodukte in Luxemburg und fand, dass dies eine gute Idee für mich und meine Partnerin sein könnte. Ich habe damit mehrere Fonds eröffnet, um verschiedene Ziele zu erreichen: eine höhere Rendite zu erzielen, meine Angehörigen im Todesfall abzusichern und ein zusätzliches Einkommen für den Ruhestand zu em>rzielen“.
Welche Vorteile hat die Lebensversicherung?
Wo liegen die Grenzen der Lebensversicherung?
Die Lebensversicherung verpflichtet zur Einhaltung der vorab festgelegten Einzahlungen. Natürlich kann man den Vertrag immer noch anpassen, um die Zahlungen auszusetzen, aber das bedeutet, dass das Kapital, das am Ende ausgezahlt wird, neu berechnet werden muss.
Wie hoch sind die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge bei einer Lebensversicherung?
Ebenso wie der Bausparvertrag fällt die Lebensversicherung vollständig in den Rahmen der „Sonderausgaben“ (Artikel 111 Einkommenssteuergesetz) der luxemburgischen Einkommensteuererklärung. Diese Abzugsmöglichkeit betrifft hauptsächlich in Luxemburg ansässige Steuerpflichtige (oder gleichgestellte Nichtansässige, die sich für das System der gemeinsamen Veranlagung entscheiden). Konkret zeigt sich Ihr Sparaufwand direkt in Ihrer jährlichen Erklärung auf der Seite für Sonderausgaben. Im Gegensatz zum Bausparvertrag, dessen Verwendung strikt auf Immobilien ausgerichtet ist, bieten Ihnen die in eine Lebensversicherung eingezahlten Prämien einen Steuerabzug und zugleich volle Freiheit bei der künftigen Verwendung des Kapitals, sodass sie sich an all Ihre langfristigen Vermögensstrategien anpasst.
Einzelheiten erfahren Sie auf Guichet.lu
| Steuerpflichtiger | Ledig | Mit Ehepartner |
|---|
| Ohne Kinder | 672 € | 1 344 € |
| Mit 1 Kind | 1 344 € | 2 016 € |
| Mit 2 Kindern | 2 016 € | 2 688 € |
| | 672 € für jedes weitere Kind | |
Warum ein Bausparplan?
Der Bausparvertrag in Luxemburg folgt einem klar definierten institutionellen Mechanismus, der in zwei unterschiedliche Phasen gegliedert ist. Die erste Phase, die sogenannte Ansparphase, ermöglicht es Ihnen, schrittweise Eigenkapital aufzubauen und dabei von stabilen Zinssätzen zu profitieren. Als Gegenleistung für diese regelmäßigen Einzahlungen schaltet der Sparer die zweite Phase frei: den Darlehensanspruch. Dieser Mechanismus garantiert Ihnen Zugang zu einem Immobilienkredit zu einem festen Zinssatz, der bereits bei Vertragsunterzeichnung bekannt ist. Dieser Darlehensanspruch dient als Schutzschild gegen Schwankungen des Finanzmarkts und sichert so die Finanzierung Ihres künftigen Kaufs oder Ihrer Renovierungsprojekte.
Welche Vorteile bietet der Bausparplan?
- Er ist eine sichere Sparanlage
- Die gezahlten Beträge sind steuerlich abzugsfähig
- Die Zinsen sind steuerfrei
- Der Kredit wird am Ende des festgelegten Zeitraums zu einem im Voraus bekannten Zinssatz gesichert
- Die Zahlungen können variieren und an die eigenen Mittel angepasst werden
Wo liegen die Grenzen des Bausparplans?
Auch wenn der Bausparvertrag ein wirkungsvolles Sparinstrument ist, bringt er wichtige regulatorische und vertragliche Einschränkungen mit sich. Die wichtigste Grenze liegt in der verpflichtenden Zweckbindung der Mittel, die ausschließlich einem Projekt rund um den Hauptwohnsitz dienen müssen (Kauf, Bau oder Renovierung). Außerdem kann je nach gewähltem Finanzinstitut der geografische Anwendungsbereich des Darlehens variieren: Während einige Lösungen Finanzierungen nur in Luxemburg zulassen, erweitern andere Anbieter die Rechte auf Deutschland oder die Grenzländer. Diese spezifischen geografischen Bedingungen müssen vor Ihrer Verpflichtung zwingend im Vertrag geprüft werden.
Wie hoch sind die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge bei einem Bausparplan?
Der Bausparvertrag ist ein zentrales Produkt der Steueroptimierung im Großherzogtum. Die absetzbaren Obergrenzen hängen direkt von der Haushaltssituation und vom Alter des Vertragsnehmers am 1. Januar des Steuerjahres ab. Die Gesetzgebung sieht für junge Sparer eine erhöhte Obergrenze vor, die den absetzbaren Grundbetrag verdoppelt, um ihnen den ersten Zugang zum Wohneigentum zu erleichtern. Diese absetzbare Grundlage wird außerdem mit der Anzahl der Personen im Haushalt multipliziert (Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder). Bei einem verheirateten Paar mit zwei Kindern wird der Abzugsrahmen beispielsweise mit vier multipliziert. Angesichts regelmäßiger gesetzlicher Änderungen wird dringend empfohlen, die geltenden Betragsgrenzen über eine offizielle Quelle (wie Guichet.lu) oder bei Ihrem Bankberater zu prüfen, bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen.
| Steuerpflichtiger | Ledig | Mit Ehepartner |
|---|
| Jünger las 40 Jahre | 1 344 € | 2 688 € |
| Älter als 40 Jahre | 672 € | 1 344 € |
| Pro Kind | + 672 € | + 672 € |