5 wichtige Punkte, die Sie vor dem Abschluss Ihrer Wohnungsversicherung beachten müssen
Einbauküche, Überschwemmungsrisiko… hinsichtlich der Wohnungsversicherung gibt es in jedem Land Besonderheiten. Wer erstmals eine Wohnung in Luxemburg versichert, sollte die folgenden 5 Punkte beachten.
#1 Eine Selbstbeteiligung ist nicht üblich
Sie versichern sich zum ersten Mal in Luxemburg? In diesem Fall erscheint Ihnen die Versicherungsprämie möglicherweise sehr hoch. Sie ist durchschnittlich 20% höher als in Frankreich oder Belgien.
Der Grund? Hier wenden Versicherer nur selten eine Selbstbeteiligung an. Das ist eine gute Nachricht: Im Schadensfall gibt es keine Überraschungen! Nur wenn die Reparaturkosten über der vom Versicherer festgelegten Obergrenze liegen, müssen Sie Kosten übernehmen.
#2 Die Bedeutung der sorgfältigen Bewertung des Besitzes
Als wesentliche Vorbedingung für die Berechnung Ihrer Wohnungsversicherungsprämie muss der Versicherer Ihren „Inhalt“ schätzen, d.h., Ihren Besitz bewerten.
Damit Sie Ihren Inhalt nicht selbst schätzen müssen und abhängig von der Fläche Ihrer Wohnung kann der Versicherer Ihnen eine Schätzung vorschlagen, die von den Durchschnittsdaten seiner Kunden ausgeht.
Beispielsweise empfiehlt AXA für eine 50 m² große Mietwohnung, einen Besitz im Wert von 22.000 € zu versichern. Bei 30 m² mehr beträgt der geschätzte Gesamtbetrag 35.000 €. Bei einem Haus mit 150 m² Wohnfläche (ohne Keller) wird der Wert des Inhalts mit 53.000 € veranschlagt. Dieser Betrag wird jährlich indexiert, im Schadensfall können Sie also beruhigt sein: Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte usw., alles ist versichert!
Was tun, wenn Ihnen diese Bewertung zu hoch erscheint? Sie sind nicht verpflichtet, sich nach den Empfehlungen des Versicherers zu richten. Sie können Ihren Besitz selbst bewerten. Aber Achtung, im Schadensfall wird ein damit Gutachter beauftragt, den Schaden zu veranschlagen.
Dieser stellt jedoch häufig fest, dass der von den Kunden angesetzte Betrag unter dem tatsächlichen Wert ihrer Habe liegt. Wir neigen dazu, unseren Besitz zu gering zu bewerten. Im Falle einer festgestellten Unterversicherung bewertet der Gutachter die Differenz zwischen dem versicherten Betrag und dem tatsächlichen Wert Ihrer Habe.
Nehmen wir an, Sie sind mit 5.000 € versichert, während der Wert Ihres Besitzes 10.000 € beträgt. Nur 50% des Wertes Ihres Inhalts sind dann versichert. Der Versicherer wendet denselben Korrekturkoeffizienten bei der Rückerstattung an. Wenn unter diesen Bedingungen ein Schadensfall eintritt, wird Ihnen anstelle des fälligen Gesamtbetrags nur die Hälfte erstattet.
#3 Vergessen Sie die Einbauküche nicht
Als Mieter sind Sie der Meinung, dass die Küche in Ihrer Wohnung vom Eigentümer versichert wurde? Falsch! Der Mieter muss sie im Rahmen seines Inhalts versichern.
Stellen Sie sich vor, Ihre Fritteuse fängt Feuer. Zum Glück sind die Flammen schnell gelöscht, aber Abzugshaube, Arbeitsfläche, Schränke und Kochplatten sind beschädigt. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 4000 €.
Wenn die Küche beim Abschluss Ihrer Wohnungsversicherung nicht bewertet wurde, müssen Sie möglicherweise einen Teil aus eigener Tasche bezahlen.
In der Regel macht der Wert einer Einbauküche etwa ein Drittel des Inhalts einer Wohnung aus.
#4 An Naturgefahren denken
Wussten Sie das? Anders als bei unseren belgischen oder französischen Nachbarn können Sie in Luxemburg eine Wohnungsversicherung abschließen, ohne „automatisch“ gegen Naturgefahren versichert zu sein.
Überschwemmungen, Schlammlawinen, Rückstau aus der Kanalisation…
In der Stadt und auf dem Land sind sintflutartige Regenfälle immer häufiger. Ein heftiges Gewitter oder eine steile Straße reichen unter Umständen aus, um die Kanalisation an ihre Grenzen gelangen und überlaufen zu lassen, sodass Ihr ausgebauter Keller oder Ihr ebenerdiges Esszimmer Schaden nehmen.
Wenn bei Ihnen dieses Risiko besteht, sollten Sie daran denken, diese optionale Garantie zu verlangen. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung „Naturgefahren“ sowohl die Kosten der Beseitigung, als auch die Kosten für Arbeiten (Anstrich, Böden usw.) oder den Ersatz Ihres Mobiliars. Wenn Ihre Wohnung unbewohnbar geworden ist, übernimmt die Versicherung auch die Kosten Ihrer Umquartierung.
#5 Ihr Hund muss ebenfalls versichert sein!
Eine weitere Besonderheit im Großherzogtum: Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde zu melden. Die meisten Gemeinden verlangen auch die Entrichtung einer Steuer (ca. 10 €) und den Nachweis eine Haftpflichtversicherung. Diese Haftpflichtversicherung ist an Ihre Wohnungsversicherung angelehnt.
Sie fragen sich vielleicht, welche Risiken der Besitz eines nicht versicherten Hundes mit sich bringen kann? Versicherungsfachleute sagen dazu, dass das Risiko besteht, dass das Tier entläuft, die Straße überquert und einen Unfall verursacht.
Mit ein wenig Glück entstehen dem Auto- oder Radfahrer, der versucht, dem Hund auszuweichen, nur Sachschäden. Aber was, wenn eine schwere Verletzung zu Invalidität führt? Als Halter des Hundes werden Sie dafür haftbar gemacht.
Ein letzter Rat: Denken Sie daran, Ihre Wohnungsversicherung den Veränderungen in Ihrem Leben anzupassen. Ob die Familie wächst, Arbeiten in der Küche oder ein Umzug anstehen, vergessen Sie nicht, mit Ihrem Versicherer darüber zu sprechen!