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Gesundheitsversorgung in Luxemburg oder Europa: Warum macht eine Krankenzusatzversicherung den entscheidenden Unterschied aus?

Eine medizinische Behandlung in Luxemburg oder im Ausland – mit dieser Frage wurden zahlreiche Einwohner und Grenzgänger bereits konfrontiert. Die Gesundheitskasse (CNS) spielt bei der Erstattung von Gesundheitskosten eine zentrale Rolle. Beachten Sie jedoch unbedingt, dass Krankenzusatzversicherungen eine ergänzende Deckung und zusätzliche Vorteile bieten können. Sie erstatten nicht nur Kosten, die von der CNS nicht übernommen werden, sondern ermöglichen auch die freie Wahl des Krankenhauses oder der Klinik innerhalb Europas, soweit dies im Vorfeld vereinbart wurde. Dieser Artikel stellt die verfügbaren Optionen vor und erläutert, wie Sie bei einer Behandlung im Großherzogtum oder im Ausland vorgehen müssen.

Gesundheitsversorgung in Luxemburg oder Europa: Warum macht eine Krankenzusatzversicherung den entscheidenden Unterschied aus?

Eine medizinische Behandlung in Luxemburg oder im Ausland – mit dieser Frage wurden zahlreiche Einwohner und Grenzgänger bereits konfrontiert. Die Gesundheitskasse (CNS) spielt bei der Erstattung von Gesundheitskosten eine zentrale Rolle. Beachten Sie jedoch unbedingt, dass Krankenzusatzversicherungen eine ergänzende Deckung und zusätzliche Vorteile bieten können. Sie erstatten nicht nur Kosten, die von der CNS nicht übernommen werden, sondern ermöglichen auch die freie Wahl des Krankenhauses oder der Klinik innerhalb Europas, soweit dies im Vorfeld vereinbart wurde. Dieser Artikel stellt die verfügbaren Optionen vor und erläutert, wie Sie bei einer Behandlung im Großherzogtum oder im Ausland vorgehen müssen.

Wie gehe ich praktisch vor, um mich in Luxemburg behandeln zu lassen?

Damit eine Erstattung von Gesundheitskosten in Luxemburg erfolgen kann, ist eine Mitgliedschaft in der Gesundheitskasse (CNS) erforderlich. Die für einen Beitritt erforderlichen Schritte werden automatisch bei der Einstellung vom Arbeitgeber oder vom Versicherten selbst vorgenommen, falls dieser den Status eines selbstständigen Unternehmers hat.

Sind diese Formalitäten erledigt, so erhält der Versicherte eine dreizehnstellige nationale Identifikationsnummer sowie eine Sozialversicherungskarte, die er bei seinen Arztterminen vorlegen kann.

Unabhängig davon, ob Sie Einwohner oder Grenzgänger sind, haben Sie dieselben Ansprüche und genießen dieselben Deckungen im Fall einer Erkrankung, einer Schwangerschaft, eines Arbeitsunfalls oder zum Beispiel auch bei Invalidität.

Zu den von der CNS gedeckten Leistungen zählen Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte sowie Medikamente. Es werden jedoch nicht alle Behandlungen zu 100 % gedeckt. Hier kommt nun die Krankenzusatzversicherung ins Spiel, die Leistungen wie kostspielige zahnärztliche Eingriffe oder bestimmte Krankenhausbehandlungen übernimmt, die die CNS nicht erstattet. Mit seiner Gesundheitsversicherung OptiSoins bietet AXA eine erweiterte Deckung, mit der sich die zulasten des Versicherten verbleibenden Kosten verringern oder auch gänzlich entfallen. Dies gilt sogar dann, wenn sich der Versicherte für eine Behandlung außerhalb Luxemburgs entscheidet.

 

Und wie sieht es aus, falls ich mich im Ausland behandeln lassen möchte?

Fall 1: Sie wohnen in Luxemburg

Einwohner Luxemburgs haben auch die Möglichkeit, sich im Ausland behandeln zu lassen. Hierzu müssen sie in vielen Fällen eine vorherige Genehmigung der CNS einholen, insbesondere bei geplanten Eingriffen. Eine Notfallversorgung, ärztliche Konsultationen oder kleinere Eingriffe im Ausland sind grundsätzlich auch ohne vorherige Genehmigung gedeckt, wobei es sich jedoch empfiehlt, sich bei der CNS nach den spezifischen Bedingungen zu erkundigen.

Um sich die Kosten erstatten zu lassen, muss der Versicherte nach seiner Rückkehr nach Luxemburg die beglichenen Rechnungen unverzüglich der CNS übermitteln. Auf diesen müssen die erfolgten Behandlungen zwingend und präzise in einer der drei Amtssprachen des Großherzogtums (Französisch, Deutsch oder Englisch) aufgeführt sein.  Die Kostenübernahme erfolgt daraufhin zu den in der luxemburgischen Gesetzgebung vorgesehenen Sätzen und Tarifen.

 

Fall 2: Sie sind Grenzgänger

Grenzgänger hingegen können sich frei zwischen einer Behandlung in ihrem Wohnsitzland oder in Luxemburg entscheiden. Die Kostenübernahme erfolgt gemäß den Regeln des Landes, in dem die Behandlung erfolgt. Zum Beispiel werden einem in Frankreich ansässigen Grenzgänger in Luxemburg die Kosten so erstattet, als wäre er ein Luxemburger, und in Frankreich so wie anderen Franzosen auch.  Anschließend rechnen die beiden Krankenkassen den geleisteten Vorschuss und die Kostenerstattung untereinander ab.

Einem Grenzgänger steht es ebenfalls frei, sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des EWR oder in der Schweiz behandeln zu lassen, und dies zu denselben Bedingungen wie ein Einwohner Luxemburgs.

 

Gibt es Vorteile, die mit einer Behandlung in einem anderen Land verbunden sind?

1.       Unterstützung durch die Familie: Falls Sie im Ausland leben oder Grenzgänger sind, können Sie meist auf mehr Trost und Zuspruch bauen, wenn Sie sich in Ihrem Herkunftsland behandeln lassen und Ihre Angehörigen in der Nähe haben, insbesondere bei größeren Eingriffen. Auch kann eine vertraute Umgebung bei einer medizinischen Behandlung stressmindernd wirken und mehr Komfort während der Genesungszeit bedeuten.

2.       Muttersprache und kulturelle Nähe: Da Luxemburg ein multikulturelles Land ist, ziehen es manche Patienten vor, sich in dem Land behandeln zu lassen, dessen Sprache sie fließend beherrschen, was die Kommunikation mit den Gesundheitsfachleuten erleichtert.

3.       Behandlungskosten: Je nach der Art der Behandlung kann es finanziell von Vorteil sein, sich im Ausland behandeln zu lassen. Zum Beispiel sind zahnärztliche Maßnahmen wie etwa das Einsetzen von Kronen oder anderem Zahnersatz in anderen europäischen Ländern mitunter preisgünstiger.

Auch deshalb werden eine Untersuchung und Behandlung in der Nähe des Wohnorts oft vorgezogen. Es sei denn, die Wartezeiten für einen Termin fallen bei bestimmten Fachärzten wie etwa Augenärzten deutlich länger aus. In diesem Fall zum Beispiel entscheiden sich viele Grenzgänger für eine Behandlung in Luxemburg.

 

Die Rolle der Krankenzusatzversicherungen

Krankenzusatzversicherungen spielen eine entscheidende Rolle, da sie zum Beispiel Kosten übernehmen, die von der CNS nicht gedeckt sind. Hierzu zählen Leistungen wie zahnärztliche Behandlungen, Brillen und die Kosten eines Krankenhausaufenthalts. 

Grenzgänger haben die Möglichkeit, eine Krankenzusatzversicherung in Luxemburg abzuschließen. Auf diese Weise profitieren sie von der hervorragenden luxemburgischen Gesundheitsversorgung, bei der die Wartezeiten für einen Termin oft kürzer ausfallen.

Bei AXA können Sie mit der Krankenzusatzversicherung OptiSoins frei wählen, wo Sie sich innerhalb Europas behandeln lassen möchten. AXA erstattet Ihre Behandlungs- und Krankenhauskosten in der tatsächlich angefallenen Höhe (vorbehaltlich einer vorherigen Genehmigung).