
Ihre Krankheitskostenerstattung beantragen
Wenn Sie in Luxemburg medizinische Leistungen beansprucht haben, können Sie bei AXA Luxembourg eine Erstattung beantragen, die Ihren Versicherungsbedingungen entspricht.
Für Ihren Antrag auf Voreinwilligung eines Krankenhausaufenthalts
Die Kosten in Verbindung mit dem Krankenhausaufenthalt können nur dann übernommen werden, wenn sie Gegenstand einer vorherigen Genehmigung unserer medizinischen Abteilung sind.
Der Antrag auf Voreinwilligung ist von dem in das Krankenhaus überweisenden Arzt auszufüllen und mindestens 2 Wochen vor dem vorgesehenen Datum des Krankenhausaufenthalts (oder in medizinisch begründeten dringenden Fällen 3 Tage nach Aufnahme) per Post, Fax oder E-Mail zu senden an:
- Médecin-conseil d’AXA Luxembourg / Service Remboursement Santé
1, place de l’Etoile L-1479 LUXEMBOURG
- Tel-Nr. (+352) 44 24 24 48 48
Antrag auf Voreinwilligung für aufeinander folgende Behandlungen
Die Kosten der nachfolgend aufgeführten Behandlungen können nur dann übernommen werden, wenn sie Gegenstand einer vorherigen Genehmigung unserer medizinischen Abteilung sind.
Der Antrag auf Voreinwilligung ist vom behandelnden Arzt auszufüllen und mindestens 2 Wochen vor dem vorgesehenen Datum des Behandlungsbeginns per Post, Fax oder E-Mail zu senden an:
- Médecin-conseil d’AXA Luxembourg / Service Remboursement Santé
1, place de l’Etoile L-1479 LUXEMBOURG
- Tel-Nr. (+352) 44 24 24 48 48


