AXA Luxembourg : que faire en cas d'alerte inondation ?

Überschwemmung: Was tun, wenn ich betroffen bin?

Ihr Zuhause wurde bei einer Überschwemmung beschädigt. Was muss ich als Allererstes tun? Wen muss ich verständigen? Bin ich gut versichert? Unmittelbar nach dem Schadensfall stellen sich schon jede Menge Fragen.

Das müssen Sie als Allererstes tun, wenn bei einer Überschwemmung Wasser in Ihr Zuhause eingedrungen ist

  • Falls die Stromversorgung noch funktioniert, schalten Sie diese ab, bevor Sie die betroffenen Orte aufsuchen.
  • Informieren Sie sich über die Lage und über eventuelle Anweisungen: Es kann sein, dass Ihre Gemeinde oder der Staat wichtige Maßnahmen getroffen hat, über die Sie im Bilde sein sollten.
  • Machen Sie möglichst viele Fotos und erstellen Sie eine Liste der Schäden, bevor Sie Ihr Zuhause wieder instand setzen.
  • Schützen Sie sich während der Aufräumarbeiten: Tragen Sie feste Gummistiefel, eine Schutzbrille, einen Helm und Gummihandschuhe. Ihr Zuhause weist sehr wahrscheinlich ungewohnte Risiken auf: einen rutschigen Boden, instabile Möbel und Wände, auf dem Boden verschüttete schädliche Produkte, Ausbreitung von Keimen und Mikroben usw.
  • Denken Sie daran, die betroffenen Bereiche zu desinfizieren: Feuchtigkeit fördert die Vermehrung von Mikroben.
  • Stellen Sie die Stromzufuhr erst wieder her, nachdem Sie die Elektroinstallation überprüft haben. Dasselbe gilt für die Gasversorgung. Sobald diese Überprüfungen abgeschlossen sind, ist es wichtig, die Heizung anzustellen, um die Feuchtigkeit zu bekämpfen.
  • Trinken Sie erst dann das Wasser aus Ihrem Wasserhahn, nachdem Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung über dessen Trinkbarkeit versichert haben.

Diese Personen müssen Sie verständigen

  • Die Feuerwehr, damit diese gegebenenfalls das Wasser aus Ihrem Zuhause pumpt.
  • Ihre Versicherung, um den Schadensfall zu melden. Hierzu können Sie Ihren Makler kontaktieren oder eine „Unwetter“-Schadensmeldung an claims@axa.lu senden. Die Frist von acht Tagen für eine Schadensmeldung wurde wegen der außergewöhnlichen Lage verlängert.
  • Ihre Gemeindeverwaltung, bei der Sie erfahren, welche Maßnahmen für die geschädigten Einwohner getroffen wurden.
  • Einen Elektriker, um vor Wiedereinschalten der Stromversorgung Ihre Installation zu überprüfen, falls Sie vermuten, dass diese beschädigt worden sein könnte.

Vergewissern Sie sich, ob Sie gegen Überschwemmungen versichert sind

Falls Sie AXA-Kunde sind:

Nähere Informationen können Sie Ihrem Vertrag entnehmen – oder wenden Sie sich einfach an Ihren Berater!

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