AXA Luxembourg - Carambolage : les premiers gestes

Massenkarambolage: Was tun, wenn ich betroffen bin?

Eine Vielzahl an Fahrzeugen ist beteiligt. Trotzdem ist es wichtig, sich nicht nur auf die anderen zu verlassen und zu wissen, wie man richtig reagiert. Was muss ich als Allererstes tun? Wen muss ich verständigen? Bin ich gut versichert? Unmittelbar nach dem Unfall stellen sich schon jede Menge Fragen.

Allererste Schritte nach einem Großunfall

  • Verständigen Sie die Rettungsdienste, falls dies nicht schon geschehen ist. Nutzen Sie nach Möglichkeit eine Notrufsäule, damit Ihre GPS-Position den Behörden automatisch angezeigt wird.
  • Bleiben Sie vor Ort, während Sie auf die Rettungsdienste warten. Versuchen Sie nicht, Ihr Fahrzeug zu bewegen.
  • Falls Sie eine verletzte oder in einem Wagen eingesperrte Person entdecken, fragen Sie, ob sich unter den Anwesenden ein Arzt oder jemand befindet, der in Erster Hilfe geschult ist. Ohne entsprechende Schulung sollte man nicht versuchen, Verletzte zu bewegen.
  • Denken Sie daran, mit jedem der Fahrer, deren Fahrzeuge mit Ihrem Fahrzeug zusammengestoßen sind, einen Unfallbericht auszufüllen (im oder ohne Beisein behördlicher Vertreter).

Diese Personen müssen Sie verständigen

  • die Rettungsdienste über eine Notrufsäule
  • Ihre Versicherung:

- AXA Assistance (+352 45 30 55) als erste Anlaufstelle, falls Sie einen Abschleppdienst benötigen

- Um Ihren Schadensfall zu melden, können Sie Ihren Makler kontaktieren oder eine Kfz-Schadensmeldung an claims@axa.lu senden.

Vergewissern Sie sich, ob Sie versichert sind

Eine Massenkarambolage zeichnet sich dadurch aus, dass es sich um einen Unfall handelt, an dem zahlreiche Parteien beteiligt sind. In einem solchen Fall ist es sehr schwierig, den Grad der Haftpflicht jedes Einzelnen zu ermitteln.

Als AXA-Kunde müssen Sie die OptiDrive-Formel Privilège gewählt haben (die einer Vollkaskoversicherung entspricht), um sicherzugehen, dass alle Schäden am Fahrzeug und an den Insassen Ihres Fahrzeugs vom Versicherer übernommen werden.

Die Garantie Fahrerunfallversicherung oder Fahrerschutz gewährleistet die Übernahme Ihrer medizinischen Kosten in dem Fall, dass Sie als Fahrer des Fahrzeugs eine Verletzung erleiden.

Nähere Informationen können Sie Ihrem Vertrag entnehmen – oder wenden Sie sich einfach an Ihren Berater!

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In jeder Region des Großherzogtums steht ein Berater zu Ihre Verfügung, um Ihnen seine Dienste und seine fachlichen Ratschläge in Bezug auf Versicherungslösungen zu bieten.

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