Erstellungsdatum 05/11/2024
Allererste Schritte nach einem Erdbeben
- Informieren Sie sich über die Lage und über eventuelle Anweisungen: Es kann sein, dass Ihre Gemeinde oder der Staat wichtige Maßnahmen getroffen hat, über die Sie im Bilde sein sollten.
- Bleiben Sie vorsichtig. In den Stunden und Tagen nach dem ersten Erdstoß kommt es oft zu Nachbeben.
- Falls Sie evakuiert wurden, dürfen Sie sich erst wieder in Ihr Zuhause begeben, nachdem die Behörden Ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt haben.
- Nehmen Sie keinen Fahrstuhl.
- Überprüfen Sie folgende Gefahrenquellen, die zu schweren Schadensfällen und Verletzungen führen können:
- Gas, Wasser und Strom: Unterbrechen Sie im Fall von Lecks die Zufuhr, verständigen Sie die zuständigen Stellen und verlassen Sie Ihre Wohnung.
- Ihre Reinigungsprodukte: Wischen Sie verschüttete Produkte sofort auf, da sie leicht entzündlich sein können.
- Brände: Nach einem Erdbeben brechen oft Feuer aus.
- Zünden Sie keine Kerze, Feuerzeuge oder Streichhölzer an und rauchen Sie nicht.
- Wahren Sie Abstand zu Stromleitungen, die zu Boden gefallen sind, sowie zu beschädigten Gasleitungen.
- Öffnen Sie Ihre Schränke mit Vorsicht. Die darin verstauten Gegenstände könnten umgefallen sein.
- Falls Sie Ihr Fahrzeug nehmen müssen, erkundigen Sie sich vorher über den Zustand der Straßen. Bedenken Sie auch, dass Ampeln außer Betrieb sein können.
- Fertigen Sie eine Aufstellung der Schäden an und machen Sie so viele Fotos wie möglich, bevor Sie mit dem Aufräumen beginnen.
Diese Personen müssen Sie verständigen, falls Sie Schäden feststellen
- AXA Assistance (+352 45 30 55) als erste Anlaufstelle im Notfall;
- Um Ihren Schadensfall zu melden, können Sie Ihren Makler kontaktieren oder eine „Unwetter“-Schadensmeldung an meteo@axa.lu senden.
Je nach dem Ausmaß der Schäden kann Ihnen der beauftragte Sachverständige darüber Auskunft geben, mit welchen Arten von Fachbetrieben Sie sich bezüglich der Reparaturen in Verbindung setzen können.
- Ihre Gemeindeverwaltung, bei der Sie erfahren, welche Maßnahmen für die geschädigten Einwohner getroffen wurden.
Vergewissern Sie sich, ob Sie versichert sind
Falls Sie AXA-Kunde sind:

Nähere Informationen können Sie Ihrem Vertrag entnehmen – oder wenden Sie sich einfach an Ihren Berater!