Was tun, wenn sich ein Erdbeben ereignet hat?
Unabhängig davon, ob Ihr Zuhause Schäden davongetragen hat oder nicht, gilt es nach einem Erdbeben, sich sehr vorsichtig zu verhalten und bestimmte Vorkehrungen zu treffen. Manche Schäden sind auf den ersten Blick nicht unbedingt sichtbar.
Allererste Schritte nach einem Erdbeben
- Informieren Sie sich über die Lage und über eventuelle Anweisungen: Es kann sein, dass Ihre Gemeinde oder der Staat wichtige Maßnahmen getroffen hat, über die Sie im Bilde sein sollten.
- Bleiben Sie vorsichtig. In den Stunden und Tagen nach dem ersten Erdstoß kommt es oft zu Nachbeben.
- Falls Sie evakuiert wurden, dürfen Sie sich erst wieder in Ihr Zuhause begeben, nachdem die Behörden Ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt haben.
- Nehmen Sie keinen Fahrstuhl.
- Überprüfen Sie folgende Gefahrenquellen, die zu schweren Schadensfällen und Verletzungen führen können:
- Gas, Wasser und Strom: Unterbrechen Sie im Fall von Lecks die Zufuhr, verständigen Sie die zuständigen Stellen und verlassen Sie Ihre Wohnung.
- Ihre Reinigungsprodukte: Wischen Sie verschüttete Produkte sofort auf, da sie leicht entzündlich sein können.
- Brände: Nach einem Erdbeben brechen oft Feuer aus.
- Zünden Sie keine Kerze, Feuerzeuge oder Streichhölzer an und rauchen Sie nicht.
- Wahren Sie Abstand zu Stromleitungen, die zu Boden gefallen sind, sowie zu beschädigten Gasleitungen.
- Öffnen Sie Ihre Schränke mit Vorsicht. Die darin verstauten Gegenstände könnten umgefallen sein.
- Falls Sie Ihr Fahrzeug nehmen müssen, erkundigen Sie sich vorher über den Zustand der Straßen. Bedenken Sie auch, dass Ampeln außer Betrieb sein können.
- Fertigen Sie eine Aufstellung der Schäden an und machen Sie so viele Fotos wie möglich, bevor Sie mit dem Aufräumen beginnen.
Diese Personen müssen Sie verständigen, falls Sie Schäden feststellen
- Ihre Versicherung:
- AXA Assistance (+352 45 30 55) als erste Anlaufstelle im Notfall;
- Um Ihren Schadensfall zu melden, können Sie Ihren Makler kontaktieren oder eine „Unwetter“-Schadensmeldung an meteo@axa.lu senden.
Je nach dem Ausmaß der Schäden kann Ihnen der beauftragte Sachverständige darüber Auskunft geben, mit welchen Arten von Fachbetrieben Sie sich bezüglich der Reparaturen in Verbindung setzen können.
- Ihre Gemeindeverwaltung, bei der Sie erfahren, welche Maßnahmen für die geschädigten Einwohner getroffen wurden.
Vergewissern Sie sich, ob Sie versichert sind
Falls Sie AXA-Kunde sind:
Nähere Informationen können Sie Ihrem Vertrag entnehmen – oder wenden Sie sich einfach an Ihren Berater!