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Kratzer an meinem Auto: Wie bin ich versichert?

Autos, die im Freien, auf der Straße oder in einem Parkhaus geparkt werden, sind der Gefahr von Kratzern ausgesetzt, die sie beschädigen und ihren Wert mindern. Wie kann man Kratzer reparieren lassen? Übernehmen die Versicherungen diese Kosten? Muss man Anzeige erstatten? In diesem Artikel erfahren Sie mehr.

Kratzer an meinem Auto: Wie bin ich versichert?

Autos, die im Freien, auf der Straße oder in einem Parkhaus geparkt werden, sind der Gefahr von Kratzern ausgesetzt, die sie beschädigen und ihren Wert mindern. Wie kann man Kratzer reparieren lassen? Übernehmen die Versicherungen diese Kosten? Muss man Anzeige erstatten? In diesem Artikel erfahren Sie mehr.

Wie definieren Versicherungen einen Kratzer?

In der Kfz-Versicherung bezieht sich ein Kratzer auf die Beschädigung des Lacks und der Karosserie Ihres Fahrzeugs. Er kann beim Manövrieren entstehen oder böswillig mit Hilfe eines Schlüssels oder einem Metallgegenstand verursacht werden.

 

Kratzer am Auto: die verschiedenen möglichen Situationen

Ein Kratzer wird von der Kfz-Versicherung als Schaden angesehen, wenn er vorsätzlich oder durch einen Unfall verursacht wurde. Die Kostenübernahme hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie z. B. der Identifizierung des Verursachers des Kratzers.

Hinweis: Nicht versichert sind Schäden, die durch den normalen Verschleiß des Fahrzeugs verursacht werden (z. B. Fingerspuren, oberflächliche Kratzer, die durch Polieren korrigiert werden können, leichte Kratzer auf Felgen usw.).

Verschiedene Situationen sind möglich! Sehen wir sie uns an.

 

1. Ich kenne den Verursacher des Kratzers: ein einvernehmliches Protokoll erstellen

Ihr Auto wurde von einem Dritten zerkratzt, den Sie identifizieren können? In diesem Fall ist es unerlässlich, dass Sie mit dem verantwortlichen Dritten ein einvernehmliches Protokoll erstellen und dieses an Ihre Versicherung weiterleiten. Durch das Protokoll wird die Verantwortung dem Verursacher zugewiesen und Sie können von Ihrer Versicherung entschädigt werden. Beachten Sie auch, dass dieser Schaden keine Auswirkungen auf Ihren Schadensfreiheitsbonus hat und daher nicht zu einer Erhöhung Ihres Kfz-Versicherungstarifs führt.

Gut zu wissen: Wenn es sich bei dem Verursacher nicht um einen Autofahrer, sondern um einen Fußgänger, Rad- oder Rollerfahrer handelt, muss dennoch ein Protokoll erstellt werden.

2. Ich weiß nicht, wer mein Auto zerkratzt hat: Anzeige gegen Unbekannt erstatten

Sie haben den Kratzer nicht verursacht, konnten aber auch den Verursacher nicht identifizieren? Dann müssen Sie bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Die Anzeige dient Ihrem Versicherer als Beleg.

Wenn kein Verursacher identifiziert werden kann, hängt die Kostenübernahme für Ihren Kratzer von den Leistungen Ihres Versicherungsvertrags ab. Wenn Sie einen sogenannten „Casco“-Tarif (Vollkasko) abgeschlossen haben, sollten Sie sich über die Deckung von „Vandalismus“ informieren. In Luxemburg wird diese Garantiedeckung in den meisten Fällen im Rahmen der Garantie „Sachschäden“ angeboten.

Hinweis: Wenn der Dritte nicht identifiziert wurde, wird der Schadensfreiheitsrabatt des Kunden ebenfalls beeinflusst, ebenso wie bei Ermittlung des Verursachers des Kratzers.

Gut zu wissen: Je nach Ihrem Vertrag kann Ihr Versicherer eine Selbstbeteiligung anwenden (diese wird bei Vertragsabschluss optional angeboten). Entsprechende Informationen finden Sie in Ihren Sonderbedingungen.

3. Ich bin für den Kratzer verantwortlich

Ein Kratzer beim Manövrieren ist ein alltägliches Ereignis, das viele von uns schon erlebt haben. Ob Sie in dieser Situation versichert sind, hängt vom Inhalt Ihres Kfz-Versicherungsvertrags ab:

·       Sie verfügen über eine Kaskoversicherung: Keine Sorge, die Reparaturkosten werden über die Deckung für Sachschäden erstattet. In diesem Fall kann je nach Vertrag und Versicherer eine Selbstbeteiligung (die bei Vertragsabschluss optional angeboten wird) fällig werden und Ihr Schadensfreiheitsrabatt kann negativ beeinflusst werden.

·       Wenn Sie eine solche Deckung nicht abgeschlossen haben, kann Ihr Versicherer Ihnen nicht helfen.

Gut zu wissen: Die Garantie „Sachschäden“ OptiDrive von AXA Luxembourg deckt alle Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug, unabhängig davon, ob Sie dafür verantwortlich sind oder nicht.

 

Unsere Tipps zum Entfernen von Kratzern an Ihrem Auto

Der Kratzer hat nur den Lack beschädigt, der Schaden ist nicht groß und Sie möchten die Versicherung nicht in Anspruch nehmen?

Hier einige Tipps, wie Sie Mikrokratzer selbst entfernen können:

·       Politur, die in Fachgeschäften erhältlich ist;

·       der Lackstift zum Überdecken von Kratzern ;

·       Kratzerentferner, im Fachhandel erhältlich;

·       Zahnpasta.

Bevor Sie diese Produkte verwenden, reinigen Sie das Fahrzeug gründlich, um eine saubere Oberfläche zu erhalten!

 

Wie vermeidet man Kratzer?

Um all diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden und Ihr Fahrzeug zu schützen, hier einige sinnvolle Verhaltensweisen:

·       Parken Sie in ausreichendem Abstand zu anderen Autos und nach Möglichkeit nicht neben großen Familienfahrzeugen;

·       Vermeiden Sie provokative Botschaften oder solche, die die Gefühle bestimmter Personen verletzen könnten;

·       Parken Sie nicht auf reservierten Parkplätzen (Behindertenparkplätze, Lieferpunkte usw.) oder auf zwei Parkplätzen;

·       Zu guter Letzt sollten Sie nach Möglichkeit Garagen und geschlossene Parkplätze bevorzugen.

 

Eine weitere Möglichkeit: Kosmetischer Service von AXA

Ihr Fahrzeug weist einen Kratzer oder Abnutzungsspuren auf, die repariert werden sollten? AXA Luxembourg hat an Sie gedacht! Als AXA-Versicherter können Sie Vorzugstarife in Anspruch nehmen, die mit zugelassenen Partnern ausgehandelt wurden, um kleine Reparaturen durchführen zu lassen. Um diesen Vorteil zu nutzen, verwenden Sie sich an einen AXA-Versicherungsvertreter.

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