AXA Assurances Luxembourg

Das Rentensystem in Luxemburg ist auf drei Pfeilern aufgebaut:

  1. der gesetzlichen Pension;
  2. der Zusatzpension, die (freiwillig) vom Arbeitgeber gezahlt wird;
  3. der (freiwillig) privat angesparten Zusatzpension.


Die gesetzliche Pension

Die Bewilligung und die Höhe der gesetzlichen Pensionen in Luxemburg richten sich nach drei Kriterien:

• dem Alter: Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt 65 Jahre. Unter bestimmten Umständen ist es jedoch möglich, bereits mit 57 oder 60 Jahren in den Vorruhestand zu gehen.

• dem Zeitraum der Berufstätigkeit, in dem Sie Beiträge gezahlt haben (die so genannte Wartezeit): Diese entspricht mindestens 120 Monaten innerhalb der Europäischen Union oder in der Schweiz, in Liechtenstein, in Norwegen und/oder in Island (wobei Sie mindestens 1 Jahr lang im Großherzogtum gearbeitet haben müssen).
Um eine Rente ohne Abschläge beziehen zu können, müssen Sie eine Wartezeit von 40 Jahren nachweisen.

• Während der Wartezeit bezogene Einkommen

Weitere Informationen finden Sie auf http://www.cnap.lu/les-pensions/pension-de-vieillesse/les-pensions-de-vieillesse/


Die vom Arbeitgeber gezahlte Zusatzpension

Ihr Arbeitgeber kann sich dafür entscheiden, Sie an einem Pensionsplan teilhaben zu lassen, der die vom Staat vorgesehene gesetzliche Rente ergänzt.


Die privat angesparte Zusatzpension

Um nicht zu riskieren, dass Sie Ihren Lebensstandard bei Erreichen des Rentenalters einschränken müssen, ist es äußerst ratsam, eine Altersvorsorgeversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft wie AXA abzuschließen. Diese Versicherung wird zusätzlich zur gesetzlichen Rente und zum vom Arbeitgeber eingerichteten Pensionsplan ausgezahlt.

Überdies sind diese Produkte steuerlich absetzbar (Art. 111bis des Einkommensteuergesetzes), sofern sie für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren abgeschlossen wurden (nähere Informationen finden Sie auf unserer Webpage zum Thema Steuern).

AXA bietet ein Produkt zur Altersvorsorgeversicherung an: MySmartPension

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