Bei der Prämienabrechnung handelt es sich um eine Rechnung, die nur in folgenden Fällen ausgestellt wird:
- bei einer Vertragskündigung
- bei einer Vertragsänderung, die sich auf Ihre Prämie auswirkt.
Mit der Prämienabrechnung wird somit unter Berücksichtigung Ihrer bereits bezahlten Beträge Ihre Rechnungssituation an die Änderungen Ihres Vertrags angepasst. Bei der Prämienabrechnung kann es sich entweder um eine Rechnung oder um eine Erstattungsmitteilung (Gutschrift) handeln.
Beispiel:
Herr Mustermann hat am 18. März 2010 eine Kraftfahrzeugversicherung abgeschlossen und sich für einen jährlichen Zahlungsrhythmus entschieden. Jährlich am 18. März muss er somit eine Prämie in Höhe von 1.000 € entrichten.
Heute (am 18. Juli 2018) beschließt er, seinen Vertrag zu ändern, indem er eine weitere Garantie hinzufügt, sodass sich seine Prämie nun auf jährlich 1.200 € beläuft.
Seine Situation lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Falls Herr Mustermann hingegen beschließt, eine Deckung aus seinem Vertrag zu streichen, handelt es sich bei seiner Prämienabrechnung um eine Erstattung und nicht um eine Rechnung.