AXA Assurances Luxembourg
Was geschieht, falls ich meinen Vertrag vor seinem Fälligkeitsdatum ändere?


Ein Versicherungsvertrag wird in der Regel für eine Dauer von einem Jahr abgeschlossen (bei Verträgen über die Krankenversicherung OptiSoins sind es zwei Jahre). Bei einer Nichtlebensversicherung sind Vertragsänderungen innerhalb des Jahres jedoch möglich (zum Beispiel Änderungen der Garantien oder des versicherten Risikos).

Bei einer Lebensversicherung kann lediglich der Begünstigte per schriftlicher Anweisung durch den/die Versicherungsnehmer geändert werden.

In diesem Fall erhalten Sie einen Nachtrag, in dem die Änderungen festgehalten sind, sowie eine Prämienabrechnung, falls sich mit den Änderungen auch der Tarif ändert.