Versicherungsschutz bei häuslicher Gewalt

Notunterbringung zur Gewährleistung Ihrer Sicherheit

Eine Unterstützung, die alles verändern kann.

Da es unsere Aufgabe als Versicherer ist, nicht nur Ihr Zuhause, sondern auch die Menschen, die darin leben, zu schützen, ist in unserer Hausversicherung ab sofort automatisch und kostenlos eine neue Garantie zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt (sowohl Frauen als auch Männer) enthalten.   

Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch geschulte Notfallteams (+352) 24 618 610.

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Was sich an Ihrer Hausversicherung ändert

 

Wir bieten eine Notunterbringung im Falle häuslicher Gewalt an. Dies dient Ihrer sofortigen Sicherheit, während Sie gemeinsam mit dem Hilfssystem in Luxemburg an einer dauerhaften Lösung arbeiten können.

 

Unterstützung rund um die UhrEin sicherer Ort an erster StelleLangfristige Unterstützung
AXA Assistance, ein Team von Notfallspezialisten, das täglich rund um die Uhr für Sie da ist und speziell geschult wurde, um Sie zu unterstützen.Je nach Ihrer Situation können Sie entweder um einen Transport zu einer Vertrauensperson bitten oder eine Notunterbringung (Hotel) beantragen.Während und nach der Unterbringung profitieren Sie weiterhin von einer Betreuung durch spezialisierte Partnerorganisationen, die Sie bei allen weiteren Schritten unterstützen.

 

Um von diesem Schutz zu profitieren, muss die betroffene Person nicht Versicherungsnehmer(in) des Hausversicherungsvertrags sein: Der Schutz gilt automatisch auch für im Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner/-partnerinnen.
 

 

1️⃣  Kontaktieren Sie unsere mehrsprachige Hotline, die Ihnen vertraulich zur Verfügung steht. 

📞 (+352) 24 618 610
Täglich rund um die Uhr erreichbar. 

2️⃣  AXA Assistance ermittelt gemeinsam mit Ihnen die am besten geeignete Unterstützung und verpflichtet sich, Ihnen innerhalb von maximal 4 Stunden Hilfe zu leisten. 

  • Unterbringung bei einer Vertrauensperson (nahestehende Person, Familienmitglied usw.), zu der wir Sie bringen lassen.
  • Notunterbringung für bis zu sieben aufeinanderfolgende Nächte (anonym in einem Hotel) für Sie und Ihre Kinder, inklusive Transport.

Eine Versicherung, die in Zusammenarbeit mit 6 vertraglich gebundenen Verbänden eingerichtet wurde. 

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre:

Bei unmittelbarer Gefahr wenden Sie sich bitte vorrangig an die zuständigen Behörden:

👮 113: Polizei, für ein schnelles Eingreifen der Ordnungskräfte bei Ihnen zu Hause.
💻  https://violence.lu/: umfassende Informationen zu Unterstützungsangeboten für Opfer und Täter häuslicher Gewalt, inklusive 24-Stunden-Helpline.
 

Betreuung und Zuhören – wir arbeiten Hand in Hand mit spezialisierten Organisationen, die sich bemühen, Ihnen maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten: 

Das Centre National pour Victimes de Violences (CNVV) bietet zudem eine einfühlsame Betreuung und eine ambulante Notfallversorgung für alle Opfer, ob volljährig oder minderjährig, jeglicher Form von Gewalt (körperlich, sexuell, psychisch usw.).

Praktisch: Laden Sie unser Kontaktblatt herunter, um es immer griffbereit zu haben.

Laden Sie unser Kontaktblatt herunter

Mehr zum Thema

Häusliche Gewalt beschreibt Gewalt, die innerhalb einer Partnerschaft ausgeübt wird. Diese Gewalt ist nicht nur physischer Natur (Schläge, verletzende Handlungen, sexuelle Gewalt usw.), sondern kann auch psychischer (Einschüchterung, Herabwürdigung usw.) oder wirtschaftlicher (Entzug von Einkünften usw.) Art sein.


Sie können das „Gewaltthermometer“ zur Hilfe nehmen, um Ihre Situation besser einzuordnen.
 

Unser Versicherungsschutz gilt für alle Kundinnen und Kunden mit einer Hausversicherung, unabhängig davon, ob sie selbst Vertragsunterzeichner sind oder als Partner/Partnerin im selben Haushalt leben. Der Versicherungsschutz wird automatisch und kostenlos hinzugefügt. Weil uns eine nachhaltige Betreuung am Herzen liegt, ist es erforderlich, dass Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Unterbringung an eine unserer Partnerorganisationen wenden.

Betroffene Personen können bis zu sieben aufeinanderfolgende Nächte untergebracht werden, bis zu zweimal pro Versicherungsjahr. Dies soll ihnen genügend Zeit geben, eine langfristige Lösung zu finden. Auf Wunsch der betroffenen Person kann auch ein Transfer zu einer Vertrauensperson (Familie, Freund(in) usw.) organisiert werden. 

Betroffene Personen dürfen von ihren Kindern (minderjährig oder volljährig) sowie ihren Haustieren (Hund und/oder Katze) begleitet werden.