In 30 Sekunden: Das Wichtigste auf einen Blick
| Gasgeruch? | Benutzen Sie in der Nähe weder das Festnetztelefon noch Ihr Mobiltelefon, um jedes Explosionsrisiko zu vermeiden |
| Kann ich in mein Zuhause zurückkehren? | Nein, nicht ohne die Erlaubnis der Behörden, denn die Gebäudestruktur kann instabil sein |
| Nicht vergessen | Fotografieren Sie die Schäden und erstellen Sie vor jeder Instandsetzung eine detaillierte Schadenliste |
| Wie melde ich den Schaden? | Wenden Sie sich an Ihren Versicherungsvermittler oder senden Sie Ihre Schadenmeldung an claims@axa.lu |
| An wen sollte ich mich außerdem wenden? | An Ihre Gemeindeverwaltung, um sich über die vorgesehenen Hilfsmaßnahmen für Betroffene zu informieren |
Schritt 1: Die richtigen Maßnahmen, nachdem der Brand unter Kontrolle gebracht wurde
- Falls Sie Gasgeruch wahrnehmen, benutzen Sie in der Nähe weder das Festnetztelefon noch Ihr Mobiltelefon, da ansonsten Explosionsgefahr besteht.
- Informieren Sie sich über die Lage und die geltenden Anweisungen: Ihre Gemeinde oder der Staat kann Maßnahmen angeordnet haben, die Sie beachten müssen.
- Kehren Sie erst nach der Erlaubnis der Behörden in Ihr Zuhause zurück: Ein geschwächter Dachstuhl kann das Gebäude beispielsweise gefährlich machen, solange es nicht gesichert wurde.
- Machen Sie vor jeder Instandsetzung möglichst viele Fotos und erstellen Sie eine Liste der entstandenen Schäden.
- Schützen Sie sich während der Aufräumarbeiten: Tragen Sie feste Gummistiefel, eine Schutzbrille, einen Helm und Handschuhe – in Ihrem Zuhause können ungewohnte Gefahren bestehen (instabile Möbel und Wände, zerbrochene oder scharfkantige Gegenstände auf dem Boden).
- Falls weiterhin Rauchgeruch besteht, müssen bestimmte Gegenstände wahrscheinlich mehrmals gereinigt werden.
- Entsorgen Sie alle Lebensmittel und Getränke, die Hitze, Rauch oder Ruß ausgesetzt gewesen sein könnten.
Schritt 2: An wen Sie sich wenden sollten
- An Ihre Versicherung, um den Schaden zu melden: Wenden Sie sich an Ihren Versicherungsberater oder senden Sie Ihre Schadenmeldung an claims@axa.lu.
- An Ihre Gemeindeverwaltung, um sich über die Hilfsmaßnahmen für Betroffene zu informieren.
Schritt 3: Bin ich ausreichend gegen Brand versichert?
Falls Sie AXA-Kunde sind, entnehmen Sie den genauen Umfang Ihres Versicherungsschutzes Ihrem Vertrag oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsberater.
Mit Ihrer OptiHome-Hausratversicherung sind Sie im Brandfall automatisch versichert. Ist Ihr Zuhause nicht mehr bewohnbar, übernimmt AXA Ihre Kosten für eine Ersatzunterkunft.
Mit Ihrer OptiDrive-Kfz-Versicherung sind Sie mit der Formel Active + Mini Casco und der Formel Privilège versichert. AXA stellt Ihnen während der Reparatur ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung. Maßgeblich sind stets die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.