téléphone avec un écran cassé sur une table

Handy kaputt? So erhalten Sie eine Erstattung

Es ist Ihnen aus der Hand gefallen, das Display ist gesprungen und schon ist Ihr Smartphone unbrauchbar. Die gute Nachricht: Mit Ihrer AXA OptiHome-Hausratversicherung sind Ihre Multimedia-Geräte versichert. So gehen Sie Schritt für Schritt vor.

Autor AXA LuxembourgErstellungsdatum 10/11/2024

In 30 Sekunden: Das Wichtigste auf einen Blick

Erste MaßnahmeBewahren Sie das beschädigte Gerät auf. Erstatten Sie bei Diebstahl Anzeige und lassen Sie sich ein Anzeigenprotokoll ausstellen.
Wer ist versichert?Wer ist versichert?    Inhaber einer OptiHome-Hausratversicherung, Formel Active oder Privilège, über die Garantie „Multimedia-Ausstattung“.
ErstattungsgrenzeBis zu 5.000 € mit der Formel Active oder 10.000 € mit der Formel Privilège.
SelbstbeteiligungSelbstbeteiligung    350 € bei Active oder 125 € bei Privilège für mobile Geräte, bei einer Reparatur im Rahmen der Formel Privilège entfällt sie vollständig.
Wie melde ich den Schaden?Das Formular ist auf MyAXA oder axa.lu verfügbar.

Bin ich versichert?
 

Ihre Multimedia-Geräte, darunter Smartphone, Tablet, Computer und Fernseher, sind über die Garantie „Multimedia-Ausstattung“ Ihrer OptiHome-Hausratversicherung, Formel Active oder Privilège, versichert, wenn sie durch einen Sturz, einen Stoß oder das Eindringen eines Fremdkörpers beschädigt oder zerstört werden und repariert oder ersetzt werden müssen. Auch der Diebstahl des Geräts ist versichert.
 

Schritt 1: Das sollten Sie sofort tun
 

  1. Bewahren Sie das beschädigte Gerät auf und entsorgen Sie es nicht:
  2. Erstatten Sie bei Diebstahl Anzeige bei der örtlichen Polizei und bestehen Sie darauf, ein Anzeigenprotokoll zu erhalten.
     

Schritt 2: Die Schadensmeldung
 

Für Ihre Erstattung benötigen Sie folgende Unterlagen:
 

  1. Das Schadenformular, erhältlich auf MyAXA oder axa.lu, mit Angaben zum Hergang und zur Art des Schadens
  2. Fotos der Schäden, außer bei Diebstahl
  3. Die Kaufrechnung des beschädigten Geräts oder einen anderen Eigentumsnachweis, zwingend erforderlich
  4. Einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Reparatur oder den Ersatz des Geräts
     

Extra: ein von AXA empfohlener Reparaturdienst
 

Wenn Sie den AXA-Partnerbetrieb beauftragen, kann Ihr Gerät bereits vor der Schadenmeldung repariert werden:
DIL Repair Center    Belle Étoile Shopping Centre, Route d'Arlon, L-8050 Bertrange, Tel.: (+352) 26 11 00 1, montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr, samstags von 9 bis 19 Uhr


Wie hoch ist meine Erstattung?
 

Die Erstattung ist bei der Formel Active auf 5.000 € und bei der Formel Privilège auf 10.000 € begrenzt. Für mobile Geräte gilt eine Selbstbeteiligung: 350 € bei der Formel Active, 125 € bei der Formel Privilège. Gut zu wissen: Mit der Formel Privilège entfällt diese Selbstbeteiligung bei der Reparatur Ihres mobilen Geräts vollständig.


 

Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung. Maßgeblich sind stets die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.

Häufig gestellte Fragen

  • Ja, Ihre mobilen Multimedia-Geräte sind weltweit versichert, im Rahmen der für Ihre Formel geltenden Höchstentschädigung und Selbstbeteiligung.

  • Nein: Wenn Sie den von AXA empfohlenen Reparaturdienst nutzen, kann die Reparatur bereits vor Ihrer Schadenmeldung erfolgen.

  • Diebstahl ist über dieselbe Garantie versichert, zusätzlich zum Schadenformular müssen Sie jedoch zwingend ein Anzeigenprotokoll einreichen.