AXA Luxembourg : que faire si je casse mon téléphone ?

Was muss ich tun, falls mein Mobiltelefon zu Bruch gegangen ist?

Und rumps! Ihr Telefon ist zu Boden gefallen und nun nicht mehr funktionsfähig. Doch keine Panik – hier erklären wir Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, damit die Kosten übernommen werden. Diese Informationen sollen lediglich als Hilfestellung dienen. Maßgeblich sind stets die Bedingungen Ihres Vertrags.

In welchen Fällen sind Sie gedeckt?

Ihr Telefon ist Ihnen aus der Tasche geglitten. Der Bildschirm ist zersprungen, sodass Ihr Gerät nun unbrauchbar ist.

Kein Grund, in Panik zu verfallen: All Ihre Multimediageräte (Smartphone, Fernseher, Tablet, PC) sind über die Garantie „Multimedia-Ausstattung“ der OptiHome-Hausratsversicherung (mit der Formel Active oder der Formel Privilège) in folgenden Fällen gedeckt:

  • Diebstahl (weltweit)
  • Bruch oder Zerstörung durch Sturz, Schlag oder Eindringen eines Fremdkörpers, sofern dies die Reparatur oder Ersetzung des Multimediageräts erforderlich macht.

Je nach gewählter Formel beträgt die Deckung:

  • maximal 5.000€ (Selbstbeteiligung bei Mobilgeräten: 350€) bei der Formel Active
  • maximal 10.000€ (Selbstbeteiligung bei Mobilgeräten: 125€) bei der Formel Privilège

Bei der Formel Privilège kommt die Selbstbeteiligung im Fall einer Reparatur Ihres Mobilgeräts grundsätzlich nicht zur Anwendung.

Was tue ich als Erstes?

Bewahren Sie Ihr beschädigtes Gerät auf. Erstatten Sie im Fall eines Diebstahls Anzeige bei Ihrer lokalen Polizeidienststelle und lassen Sie sich unbedingt eine Bescheinigung Ihrer Anzeige aushändigen.

Erstellung Ihres Antrags auf Schadensersatz

Gehen Sie in folgenden Schritten vor, damit wir Ihnen Ihren Schaden ersetzen können:

Schritt 1: Füllen Sie die Schadensmeldung aus, die Sie im MyAXA-Portal oder auf unserer Website https://www.axa.lu/fr/assurance-habitation finden. Geben Sie die genauen Umstände des Schadensfalls und die Art der Schäden an.

Schritt 2: Legen Sie Ihrer Meldung Fotos des Schadens bei (außer bei Diebstahl).

Schritt 3: Fügen Sie die Kaufrechnung über das beschädigte Gerät oder jeden sonstigen Beleg darüber bei, dass Sie der Eigentümer des Geräts sind (unverzichtbar).

Schritt 4: Legen Sie ein detailliertes Angebot über die Instandsetzung des beschädigten Geräts oder dessen Ersatz bei.

Schon gewusst?

Ihr Multimediagerät lässt sich reparieren? Beachten Sie, dass die Reparatur auch vor Ihrer Schadensmeldung an die Gesellschaft erfolgen kann, falls Sie einen der nachstehend aufgeführten von uns empfohlenen Reparaturfachbetriebe beauftragen:

DIL REPAIR CENTER - BERTRANGE (Sitz) Rue des Romains, 211 L‑8041 Bertrange (LU) (+352) 261100 1 info@dil.lu Geöffnet montags bis freitags durchgehend von 8:00 bis 17:00 Uhr

In jeder Region des Großherzogtums steht ein Berater zu Ihre Verfügung, um Ihnen seine Dienste und seine fachlichen Ratschläge in Bezug auf Versicherungslösungen zu bieten.

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