AXA Assurances Luxembourg

Naturkatastrophen: Was deckt meine Wohnungsversicherung ab?

Überschwemmungen, Dürren, Erdrutsche, Hochwasser... Mit der globalen Erwärmung nehmen diese Naturphänomene zu und werden immer ausgeprägter. Sie können Ihr Eigentum erheblich beschädigen und Sie teuer zu stehen kommen. Was besagt das luxemburgische Recht in Bezug auf Naturkatastrophen? Was deckt meine Wohnungsversicherung ab? Was muss ich im Schadensfall nach einer Naturkatastrophe tun? Wie verhalte ich mich richtig? Wir begleiten Sie bei Ihren Schritten.

Naturkatastrophen: Was deckt meine Wohnungsversicherung ab?

Überschwemmungen, Dürren, Erdrutsche, Hochwasser... Mit der globalen Erwärmung nehmen diese Naturphänomene zu und werden immer ausgeprägter. Sie können Ihr Eigentum erheblich beschädigen und Sie teuer zu stehen kommen. Was besagt das luxemburgische Recht in Bezug auf Naturkatastrophen? Was deckt meine Wohnungsversicherung ab? Was muss ich im Schadensfall nach einer Naturkatastrophe tun? Wie verhalte ich mich richtig? Wir begleiten Sie bei Ihren Schritten.

Was ist eine Naturkatastrophe und was besagt das luxemburgische Recht?

Eine Naturkatastrophe ist durch die ungewöhnliche Intensität eines Naturereignisses gekennzeichnet, wenn die üblichen Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden ihr Eintreten nicht verhindern konnten oder nicht ergriffen werden konnten.

Dabei kann es sich beispielsweise um Überschwemmungen, Erdrutsche oder -einstürze, Dürren, andere Naturereignisse (Erdbeben, Wirbelstürme, Schlammlawinen) usw. handeln.

Im Gegensatz zu unseren Nachbarn Frankreich (Artikel L. 125-1 ff. des Versicherungsgesetzes) und Belgien (Unterabschnitt 2 des Gesetzes vom 4. April 2014 über Versicherungen), die über eine spezifische Gesetzgebung zu Naturkatastrophen verfügen, hat Luxemburg bisher keine Gesetze zu diesem Thema erlassen.

Mit anderen Worten: In Luxemburg gibt es keinen gesetzlichen Rahmen, der eine obligatorische Deckung im Falle der Einstufung eines klimatischen Ereignisses als „Naturkatastrophe“ seitens der Versicherungsgesellschaften zum Gegenstand hat.

 

Was deckt meine Wohnungsversicherung in Bezug auf Naturkatastrophen ab?

Das Fehlen eines rechtlichen Rahmens bedeutet jedoch nicht, dass Schäden, die durch eine Naturkatastrophe verursacht wurden, nicht von Ihrer Wohnungsversicherung abgedeckt werden können. Jede Versicherungsgesellschaft legt ihre Regeln fest und bietet Versicherungsschutz für Schäden, die durch Ereignisse wie Überschwemmungen, Stürme, Brände und Erdbeben verursacht werden. Bei Erdbeben zum Beispiel erfolgt die Deckung nach der Richterskala.

o   Bei AXA gilt dies ab einer Magnitude von 4 (und Nachbeben innerhalb von 72 Stunden).

Zusätzlich zu den Sachschäden kann die Wohnungsversicherung auch bestimmte sogenannte Nebenkosten übernehmen, z. B. Kosten für die vorübergehende Unterbringung, Abriss- und Ausgrabungskosten, Kosten für die Wiederherstellung des Gartens usw.

Umgestürzte Möbel, zerstörte Fensterscheiben, beschädigte Wände ... Naturkatastrophen können also Ihre Wohnung und deren Inhalt beschädigen. 

Bitte beachten Sie jedoch einige Punkte:

  • Nur direkte Schäden und Kosten sind abgedeckt: Wenn Ihr Kühlschrank beispielsweise aufgrund eines durch eine Überschwemmung verursachten Stromausfalls ausfällt, werden die verdorbenen Lebensmittel nicht von der Garantie „Überschwemmung“ übernommen. In unserem Produkt OptiHome deckt die Garantie „Feuer“ jedoch den Verlust von Lebensmitteln im Kühl-/Gefrierschrank infolge eines unbeabsichtigten Stromausfalls von mehr als sechs aufeinanderfolgenden Stunden ab.
    Wenn er dagegen durch eine Überschwemmung zerstört wird, können Sie aus dieser Garantie entschädigt werden.
  • Abdeckung Ihrer Außenanlagen:  Schwimmbäder, Gartenmöbel, Pflanzen... Außenanlagen sind besonders anfällig für klimatische Risiken. Es wird dringend empfohlen, Ihren Versicherer über solche Anlagen zu informieren, damit dieser ihren Schutz überprüfen kann.
  • Ihre Garage und Ihre Nebengebäude sind nicht automatisch abgedeckt. Bei der Wohnungsversicherung von AXA sind Nebengebäude und Garagen, die sich an derselben Adresse wie das Wohngebäude befinden, abgedeckt. Beachten Sie jedoch, dass Garagen, die sich an einer anderen Adresse als die Wohnung befinden, im Falle eines Erdbebens oder einer Überschwemmung nicht versichert sind.

Wie Sie vielleicht festgestellt haben, gibt es viele Nuancen und Unterschiede zwischen den Versicherungsgesellschaften, wenn es um die Deckung von Naturkatastrophen geht. Es ist wichtig, die Bedingungen und Konditionen Ihrer Versicherungspolice zu überprüfen, um genau zu verstehen, was abgedeckt ist.

Ist es sinnvoll, eine Versicherung abzuschließen, die Naturkatastrophen abdeckt?

Viele Autofahrer sind der Meinung, dass es nicht notwendig ist, ihr Auto gegen Naturkatastrophen zu versichern, da solche Phänomene eher selten auftreten. Die üblicherweise nach einer Naturkatastrophe festgestellten Schäden können jedoch erheblich sein, von der Beschädigung der Karosserie bis hin zur völligen Zerstörung des Fahrzeugs.  In diesem Zusammenhang ist der Schadensbetrag viel höher.

Nehmen wir beispielsweise an, ein Baum stürzt während eines Sturms, der als „Naturkatastrophe “ eingestuft wird, auf Ihr parkendes Auto:

·       Wenn das Auto noch repariert werden kann, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Reparatur sowie für ein eventuelles Abschleppen, wenn das Auto nicht mehr fahrtauglich ist;

·       Wenn die Reparatur des Autos finanziell nicht mehr attraktiv genug ist, wird Ihnen der Versicherer je nach Vertrag eine bestimmte Summe anbieten.

o   Entweder eine Erstattung entsprechend seinem Neuwert

o   oder nach dem vom Sachverständigen ermittelten Wert, der sich nach dem Zustands Ihres Fahrzeugs, seinem Alter usw. richtet.

Was soll ich tun, wenn mein Eigentum nach einem Unwetter oder Sturm beschädigt wurde? Wie werde ich entschädigt?

Ein Sturm, Starkregen oder starke Winde haben Ihr Haus und Ihr Eigentum beschädigt?

Unsere Tipps:

1.      Verhindern Sie weitere Schäden, schalten Sie den Strom ab und trennen Sie dann alle Elektrogeräte, die mit Wasser in Berührung gekommen sind, vom Netz.  Ein Fenster ist zu Bruch gegangen? Sammeln Sie die Glasscherben auf und versuchen Sie, das Loch mit einem geeigneten Schutz zu schließen.

2.      Machen Sie Fotos für Ihren Versicherer.

3.      Werfen Sie beschädigte Gegenstände nicht weg, da Sie sonst nicht abgedeckt und entschädigt werden können. Wurde Ihr Fernsehgerät durch Blitzschlag beschädigt? Der Gutachter muss in der Lage sein, das bei seinem Besuch zu überprüfen.

4.       Wenden Sie sich an Ihren Versicherer, er begleitet Sie bei den verschiedenen Schritten.

Wie bereitet man sich auf größere Klima- und Umweltereignisse vor?

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Intensive Kältewelle, Hitzewelle, Sturm, Hagel, grenzwertüberschreitende Luftverschmutzung usw. Was ist bei einer solchen Warnung zu tun?

Unsere OptiHome-Wohnungsversicherungskunden werden bei Unwetterwarnungen per E-Mail oder SMS benachrichtigt, damit sie schützen können, was ihnen wichtig ist.