Was ist eine Naturkatastrophe und was besagt das luxemburgische Recht?
Eine Naturkatastrophe ist durch die ungewöhnliche Intensität eines Naturereignisses gekennzeichnet, wenn die üblichen Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden ihr Eintreten nicht verhindern konnten oder nicht ergriffen werden konnten.
Dabei kann es sich beispielsweise um Überschwemmungen, Erdrutsche oder -einstürze, Dürren, andere Naturereignisse (Erdbeben, Wirbelstürme, Schlammlawinen) usw. handeln.
Im Gegensatz zu unseren Nachbarn Frankreich (Artikel L. 125-1 ff. des Versicherungsgesetzes) und Belgien (Unterabschnitt 2 des Gesetzes vom 4. April 2014 über Versicherungen), die über eine spezifische Gesetzgebung zu Naturkatastrophen verfügen, hat Luxemburg bisher keine Gesetze zu diesem Thema erlassen.
Mit anderen Worten: In Luxemburg gibt es keinen gesetzlichen Rahmen, der eine obligatorische Deckung im Falle der Einstufung eines klimatischen Ereignisses als „Naturkatastrophe“ seitens der Versicherungsgesellschaften zum Gegenstand hat.
Was deckt meine Wohnungsversicherung in Bezug auf Naturkatastrophen ab?
Das Fehlen eines rechtlichen Rahmens bedeutet jedoch nicht, dass Schäden, die durch eine Naturkatastrophe verursacht wurden, nicht von Ihrer Wohnungsversicherung abgedeckt werden können. Jede Versicherungsgesellschaft legt ihre Regeln fest und bietet Versicherungsschutz für Schäden, die durch Ereignisse wie Überschwemmungen, Stürme, Brände und Erdbeben verursacht werden. Bei Erdbeben zum Beispiel erfolgt die Deckung nach der Richterskala.
o Bei AXA gilt dies ab einer Magnitude von 4 (und Nachbeben innerhalb von 72 Stunden).
Zusätzlich zu den Sachschäden kann die Wohnungsversicherung auch bestimmte sogenannte Nebenkosten übernehmen, z. B. Kosten für die vorübergehende Unterbringung, Abriss- und Ausgrabungskosten, Kosten für die Wiederherstellung des Gartens usw.
Umgestürzte Möbel, zerstörte Fensterscheiben, beschädigte Wände ... Naturkatastrophen können also Ihre Wohnung und deren Inhalt beschädigen.
Bitte beachten Sie jedoch einige Punkte:
- Nur direkte Schäden und Kosten sind abgedeckt: Wenn Ihr Kühlschrank beispielsweise aufgrund eines durch eine Überschwemmung verursachten Stromausfalls ausfällt, werden die verdorbenen Lebensmittel nicht von der Garantie „Überschwemmung“ übernommen. In unserem Produkt OptiHome deckt die Garantie „Feuer“ jedoch den Verlust von Lebensmitteln im Kühl-/Gefrierschrank infolge eines unbeabsichtigten Stromausfalls von mehr als sechs aufeinanderfolgenden Stunden ab.
Wenn er dagegen durch eine Überschwemmung zerstört wird, können Sie aus dieser Garantie entschädigt werden. - Abdeckung Ihrer Außenanlagen: Schwimmbäder, Gartenmöbel, Pflanzen... Außenanlagen sind besonders anfällig für klimatische Risiken. Es wird dringend empfohlen, Ihren Versicherer über solche Anlagen zu informieren, damit dieser ihren Schutz überprüfen kann.
- Ihre Garage und Ihre Nebengebäude sind nicht automatisch abgedeckt. Bei der Wohnungsversicherung von AXA sind Nebengebäude und Garagen, die sich an derselben Adresse wie das Wohngebäude befinden, abgedeckt. Beachten Sie jedoch, dass Garagen, die sich an einer anderen Adresse als die Wohnung befinden, im Falle eines Erdbebens oder einer Überschwemmung nicht versichert sind.
Wie Sie vielleicht festgestellt haben, gibt es viele Nuancen und Unterschiede zwischen den Versicherungsgesellschaften, wenn es um die Deckung von Naturkatastrophen geht. Es ist wichtig, die Bedingungen und Konditionen Ihrer Versicherungspolice zu überprüfen, um genau zu verstehen, was abgedeckt ist.